Beiträge von Sir Paul Hawkins

    Right Honourable Members of Parliament!


    Ihre Majestät die Königin geruhte auf den vom Parliament gebilligten Vorschlag von The Most Hon Prime Minister, die Ehrenwerte Dame Kimberly Stanliss, DAE, als ihre Generalgouverneurin in und über Cranberra zu ernennen, mit allen Vollmachten, Rechten, Privilegien und Befugnissen, die zu diesem Amt gehören oder mit ihm verbunden sind.


    Ich bitte die Ernannte nun vor das Parlament zu treten, damit sie im Anschluss an die Ernennung den folgenden Eid vor dem versammelten Parliament ableistet, wobei dieser Eid durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden kann:


    "Ich schwöre feierlich, der Krone die Treue zu halten in guten und in schlechten Tagen, die Gesetze zu verteidigen, zu befolgen und durchzuführen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben."

    cr_header.png

    cra_header.png

    — THE SPEAKER OF PARLIAMENT —



    Oustburgh, March 26, 2025


    Your Majesty!


    In Anbedracht dessen, dass der Governor General Namens und mit Vollmacht der Krone die Euch zustehenden Befugnisse im Dominon of Cranberra wahrnimmt und die Amtszeit des Governor General sechs Monate dauert, hat der höchst ehrenwerte Prime Minister Alwin Culwick, MP dem Parliament of Cranberra Dame Kimberly Stanliss, DAE für das Amt vorgeschlagen. Das Parlament hat am heutigen Tage den Vorschlag des höchst ehrenwerten Premierministers gebilligt. Gemäß Art. 15 Constitution Act 1984 ersuche ich daher die Krone um Ernennung der oben genannten zur neuen Govenor General des Dominon of Cranberra.


    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Your Majesty's humble and devoted subject and servant,


    sig_ph.png

    (Sir Paul Hawkins, KC, MP)

    The Speaker of Parliament

    Right Honourable Members of Parliament,


    ich beende die Abstimmung, gemäß Art. 8/6 Standing Orders vorzeitig, da eine unumstössliche Mehrheit vorliegt. Es nahmen alle Abgeordneten teil. Von diesen votierten vier mit Aye, niemand dagegen und niemand enthielt sich. Ich stelle damit fest das der Antrag angenommen wurde und das Parliament of Cranberra damit den Vorschlag des Prime Minister mit der notwendigen absoluten Mehrheit seiner Mitglieder gebilligt hat.


    Ich werde nun das Ersuchen um Ernennung der Krone zuleiten, wie es die Verfassung gebietet.

    Right Honourable Members of the House,


    der höchst ehrenwerte Prime Minister hat dem hohen Haus Dame Kimberly Stanliss, DAE für das Amt des Governor General of the Dominion of Cranberra vorgeschlagen.


    Bitte stimmen Sie mit "Aye" ab, um den Vorschlag zu billigen, oder mit "Nay", um den Vorschlag zu verwerfen. Eine Enthaltung ist mit "Abstention" zu bekunden.


    Die Abstimmung dauert 3 Tage (72 Stunden). Andere Wortmeldungen als rechtmäßige Stimmabgaben sind ausdrücklich untersagt.

    Sollte vorab eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Vorschlag feststehen, werde ich die Abstimmung vorzeitig beenden.

    Right Honourable Members of Parliament,


    die höchst ehrenwerte Prime Minister hat dem hohen Haus Dame Kimberly Stanliss, DAE für das Amt des Governor General of the Dominion of Cranberra vorgeschlagen.

    Article 15

    (1) Der Prime Minister schlägt dem House of Commons einen Kandidaten zum Governor General vor. Das House of Commons billigt oder verwirft diesen Vorschlag mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Der Speaker des Hauses leitet anschließend der Krone das Ersuchen um die Ernennung eines Gewählten zu; die Ernennung kann nicht abgelehnt werden.

    Ich eröffne die Aussprache und befriste sie vorerst auf 3 Tage (72 Stunden).

    cr_header.png

    cra_header.png
    — THE SPEAKER OF PARLIAMENT —


    To His Excellency

    The Governor General of the Dominion of Cranberra

    The Most Hon Sir Mortimer Dorincourt KC

    Tensington Palace, Oustburgh


    Oustburgh, March 20, 2025


    Your Excellency!


    Hiermit setze ich Euch pflichtschuldig darüber in Kenntnis, dass das Parlament jüngst geruhte, die in der Anlage befindliche Charter of the Conference of Nations Ratification Bill zu beschließen.


    Ich bitte Euch Namens und im Auftrage der im gegenwärtigen Parlament versammelten Abgeordneten untertänigst darum, die Bill gemäß Article 40 Section 2 des Constitution Act auszufertigen und zu unterzeichnen.


    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Her Majesty's humble and devoted subject and servant,


    sig_ph.png

    (Sir Paul Hawkins, KC, MP)

    The Speaker of Parliament


    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Right Honorable Members of Parliament,


    der sehr ehrenwerte Abgeordnete von Haroldesia hat Abstimmung zu folgender Bill beantragt:

    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Stimmen Sie der Annahme der Bill zu?


    Bitte stimmen Sie mit "Aye" oder "Nay" ab, aktive Enthaltungen sind mit Abstention zu kennzeichnen.


    Die Abstimmung dauert 3 Tage (72 Stunden). Andere Wortmeldungen als rechtmäßige Stimmabgaben sind ausdrücklich untersagt.

    Sollte vorab eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Antrag feststehen, werde ich die Abstimmung vorzeitig beenden.

    Right Honorable Members of Parliament,


    der sehr ehrenwerte Abgeordnete von Haroldesia hat die folgende Bill beantragt:


    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Ich eröffne die Aussprache und befriste sie vorerst auf 72 Stunden (3 Tage).

    Mr Clerk,


    gemäß Art. 10 der Standing Orders richte ich die folgende Anfrage an die königliche Regierung:

    Cranberra hat gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Astor und im Bündnis mit Albernia eine Verteidigungsrolle gegen die Aggression Ratelons eingenommen und sich ausdrücklich nicht an offensiven militärischen Handlungen beteiligt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die folgende Fragestellung:

    1. Wie bewertet die königliche Regierung die Möglichkeit und Bedeutung einer Teilnahme des Dominions an den bevorstehenden Friedensgesprächen zum Ratelon-Konflikt?
    2. Inwieweit sieht die Regierung eine Teilnahme als Chance, die von Cranberra vertretenen Werte der Verteidigung und Friedenssicherung in den diplomatischen Prozess einzubringen?
    3. Plant die Regierung, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenen Erfahrungen aus der Verteidigung des Dominions sowie die Position der Bündnispartner in die Verhandlungen einzubringen?
    4. Welche Erwartungen hat die Regierung an die Friedensgespräche und welche Ziele beabsichtigt sie im Rahmen einer möglichen Teilnahme zu verfolgen?
    5. Wie möchte die Regierung gewährleisten, dass die Interessen Cranberras als Angegriffener und Geschädigter innerhalb der Gespräche Gehör finden?

    Begründung der Anfrage:

    Die Teilnahme Cranberras an den Friedensgesprächen bietet eine Möglichkeit, die Prinzipien und Perspektiven unseres Landes zu vertreten, das sich stets der Verteidigung und dem Schutz des Friedens verschrieben hat. Angesichts der besonderen Rolle des Dominions und der engen Bündnisbeziehungen mit Astor und Albernia ist die Position der Regierung in dieser Angelegenheit von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der diplomatischen Bemühungen.

    Right honourable Members of Parliament!


    Ich fordere hiermit die von der Krone durch Royal Announcement ernannten Minister auf, ihren Amtseid wie folgt abzuleisten:


    „Ich schwöre feierlich, der Krone die Treue zu halten in guten und in schlechten Tagen, die Gesetze zu verteidigen, zu befolgen und durchzuführen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.“


    Der Eid kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.

    Right honourable Members of Parliament!


    Ich fordere hiermit den durch Letters Patent von der Krone ernannte Prime Minister, den Höchst Ehrenwerten Alwin Culwick, MP nach erfolgter Aussprache des Vertrauens durch das Parliament dazu auf, seinen Amtseid wie folgt abzuleisten:


    "Ich schwöre feierlich, der Krone die Treue zu halten in guten und in schlechten Tagen, die Gesetze zu verteidigen, zu befolgen und durchzuführen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben."


    Der Eid kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.