Beiträge von Sir Mortimer Dorincourt

    Letters Patent


    Ich, Mortimer Dorincourt, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße das Sehr Ehrenwerte Mitglied des Parlaments, Alwin Culwick!


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass jüngst Wahlen zum Parlament stattgefunden haben, aus denen die Alliance for Cranberra unter Führung des Sehr Ehrenwerten Alwin Culwick als stärkste politische Kraft hervorgegangen ist,


    ERKLÄRE ICH HIERMIT, die Regierung zu entlassen und das Sehr Ehrenwerte Mitglied des Parlaments, Alwin Culwick, MP, zum Prime Minister zu ernennen und ihn mit der Regierungsbildung zu beauftragen.


    Die Eidesleistung des Genannten auf Krone und Parlament soll nach der Aussprache des Vertrauens durch das Parlament unverzüglich in der gesetzlich bestimmten Weise stattfinden.



    Gegeben zu Tensington Palace, am 2. März im Jahre des Herrn 2024, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die Sehr Ehrenwerte Dame Kimberly Stanliss, DAE, CC!


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass kürzlich Neuwahlen zum Parlament stattgefunden haben,


    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass vom Gewohnheitsrecht bestimmt ist, dass ein von der Krone bestellter Vertreter die Sitzung des Parlaments leiten möge, bis dieses einen Speaker aus seinen Reihen gewählt hat,


    ERKLÄRE ICH HIERMIT dass ich Euch mit eben jener Aufgabe betraue und ersuche Euch, die Konstituierung des Parlaments im Namen der Krone so bald wie möglich in die Wege zu leiten.



    Gegeben zu Tensington Palace am 20. Februar im Jahre des Herrn 2024, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KOC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die Sehr Ehrenwerten Mitglieder des Parlaments!


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass Neuwahlen zum Parlament stattgefunden haben und dass die Sitzungsperiode des Parliament geendet hat,


    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass gemäß der gültigen Gesetze dieses Dominions die Auflösung durch die Krone oder dero Vertreter zu erfolgen hat,


    BIN ICH ZU DIESEM ZWECKE geneigt, hiermit das Nachfolgende zu verfügen und zu verordnen:


    Auflösung des Parliament
    Das Parliament wird hiermit für aufgelöst erklärt, die Mitglieder des Parliament werden unter Beachtung ihrer Verdienste um Krone und Dominion und mit dem Dank Ihrer Majestät der Königin ihrer Pflichten als Parlamentarier entbunden und von ihren Ämtern als Repräsentaten des Volkes entlassen.



    Gegeben zu Tensington Palace, am 20. Februar im Jahre des Herrn 2024, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)


    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße alle, denen dieses zur Kenntnis gelangt


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Streitkräfte der Demokratischen Union Ratelon die Grenzen des Dominions mit Waffengewalt überschritten haben und das Land mit Krieg überziehen,


    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Höchst Ehrenwerte Premierministerin das Parlament gebeten hat, den Kriegszustand festzustellen,


    SOWIE IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Parlament diesem Antrag einstimmig entsprochen hat,


    ERKLÄRE ICH HIERMIT, dass der Kriegszustand zwischen dem Dominion of Cranberra und der Demokratischen Union Ratelon besteht.



    Gegeben zu Tensington Palace am 7. November im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die Sehr Ehrenwerten Mitglieder des Parlaments!


      IN ANBETRACHT DESSEN, dass ich jüngst geruhte, die Höchst Ehrenwerte Prime Minister Dame Abigail Villeroy-Boch, DC, MP mit der Bildung eines Kabinetts zu beauftragen,


      UND IN ANBETRACHT DESSEN dessen, dass jene durch das Parlament das Vertrauen ausgesprochen bekommen hat und sie mir eine Liste mit den künftigen Mitgliedern der Regierung des Dominions zum Vortrag gebracht hat,


      ERKLÄRE ICH HIERMIT, dass ich die folgenden Bürger dieses Dominions in die Regierung des Dominions berufe, auf dass sie durch ihre Arbeit Krone und Dominion loyal dienen mögen,


      UND ERNENNE


      Mrs Gertje Persetter, MP zur Minister of Foreign Affairs,

      Mr Alwin Culwick, MP zum Minister of Home and First Nations Affairs,

      Mr Julien B. Locksley, MP zum Minister of Economy and Finances.


      Die Eidesleistung der Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise mittels der folgenden Eidesformel vor dem versammelten Parlament erfolgen:


      „Ich schwöre feierlich, der Krone die Treue zu halten in guten und in schlechten Tagen, die Gesetze zu verteidigen, zu befolgen und durchzuführen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.“


      Der Eid kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.


    Gegeben zu Tensington Palace, am 27. Oktober im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Letters Patent


    Ich, Mortimer Dorincourt, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße das Sehr Ehrenwerte Mitglied des Parlaments, Dame Abigail Villeroy-Boch!


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass jüngst Wahlen zum Parlament stattgefunden haben,


    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Alliance For Cranberra und das Cranberrian Royalists Movement angezeigt haben gemeinsam ein Kabinett zu bilden,


    ERKLÄRE ICH HIERMIT, die Regierung zu entlassen und das Sehr Ehrenwerte Mitglied des Parlaments, Dame Abigail Villeroy-Boch, MP, zur Prime Minister zu ernennen und sie mit der Regierungsbildung zu beauftragen.


    Die Eidesleistung des Genannten auf Krone und Parlament soll nach der Aussprache des Vertrauens durch das Parlament unverzüglich in der gesetzlich bestimmten Weise stattfinden.



    Gegeben zu Tensington Palace, am 27 Oktober im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße den Sehr Ehrenwerten Baron Lord Byron of Shelby!


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass kürzlich Neuwahlen zum Parlament stattgefunden haben,


    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass vom Gewohnheitsrecht bestimmt ist, dass ein von der Krone bestellter Vertreter die Sitzung des Parlaments leiten möge, bis dieses einen Speaker aus seinen Reihen gewählt hat,


    ERKLÄRE ICH HIERMIT dass ich Euch mit eben jener Aufgabe betraue und ersuche Euch, die Konstituierung des Parlaments im Namen der Krone so bald wie möglich in die Wege zu leiten.



    Gegeben zu Tensington Palace am 10. October im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KOC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die Sehr Ehrenwerten Mitglieder des Parlaments!


    IN ANBETRACHT DESSEN, dass Neuwahlen zum Parlament durchgeführt werden und dass die Sitzungsperiode des Parliament geendet hat,


    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass gemäß der gültigen Gesetze dieses Dominions die Auflösung durch die Krone oder dero Vertreter zu erfolgen hat,


    BIN ICH ZU DIESEM ZWECKE geneigt, hiermit das Nachfolgende zu verfügen und zu verordnen:


    Auflösung des Parliament
    Das Parliament wird hiermit für aufgelöst erklärt, die Mitglieder des Parliament werden unter Beachtung ihrer Verdienste um Krone und Dominion und mit dem Dank Ihrer Majestät der Königin ihrer Pflichten als Parlamentarier entbunden und von ihren Ämtern als Repräsentaten des Volkes entlassen.



    Gegeben zu Tensington Palace, am 27. September im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)


    Ich, Mortimer Dorincourt, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die Sehr Ehrenwerten Mitglieder der Regierung des Dominions!


    Auf den Vorschlag der Regierung ihrer Majestät


    Entlasse ich hiermit Die gehorsame Untertanin Ihrer Majestät, Dame Abigail Villeroy-Boch, als Delegierte des Dominion of Cranberra beim Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete


    Und ernenne gleichwohl die gehorsame Untertanin Ihrer Majestät, Miss Morgause Morissette, als Delegierte des Dominion of Cranberra beim Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete .


    Gegeben zu Tensington Palace, am 25. Mai im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.

    OFFICIAL PROMULGATION

    May 23rd 2023 AD


    Es möge mit Einverständnis der Krone und auf Beschluss der im gegenwärtigen Parlament versammelten Abgeordneten das Folgende verordnet werden:


    First Nations Equipollence Act


    In Anerkennung des Willens der First Nations, die seit Jahrhunderten im Land ansässig sind und ihre Sprache und Kultur trotz vielfältiger Assimilierungsversuche durch die Geschichte hindurch bis in die heutige Zeit erhalten haben, ihre Identität auch in Zukunft zu bewahren,


    unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die First Nations außerhalb der Grenzen des Dominions keinen Mutterstaat haben, der sich ihnen verpflichtet fühlt und Sorge für die Bewahrung und Förderung ihrer Sprache und Kultur trägt,


    im Bewußtsein, dass der Krone und der von ihr berufenen Regierung eine besondere Verantwortung für Schutz, Erhaltung, Pflege und Förderung der Identität der First Nations zukommt,


    unter Berufung auf Art. 2 Constitution Act 1984 sei verordnet auf Geheiss der Krone und mit dem Rat und Einverständnis der im gegenwärtigen Parlament versammelten Abgeordneten des Volkes sowie durch dessen Vollmachten, was folgt:


    Art. 1 - Right of Identity

    (1) Die im Dominion of Cranberra lebenden Bürger der First Nations sind gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes.

    (2) Die First Nations und jeder Angehörige einer solchen Nation haben das Recht, ihre ethnische, kulturelle und sprachliche Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln, frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden.

    (3) Die First Nations und jeder Angehörige einer solchen Nation haben das Recht auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer nationalen Identität. Die Ausübung dieses Rechtes wird von allen staatlichen Stellen im angestammten Siedlungsgebiet der First Nations gewährleistet und gefördert.


    Art. 2 - Affiliation to the First Nations

    Zu den First Nations gehört, wer sich zu ihnen bekennt. Das Bekenntnis ist frei und darf weder bestritten noch nachgeprüft werden. Aus diesem Bekenntnis dürfen dem Bürger keine Nachteile erwachsen.


    Art. 3 - Areas of Settlement

    (1) Das Recht der First Nations auf Schutz, Erhaltung und Pflege seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Der besondere Charakter des angestammten Siedlungsgebietes und die Interessen der First Nations sind bei der Gestaltung der Provinzial- und Kommunalpolitik zu berücksichtigen.

    (2) Zum angestammten Siedlungsgebiet der First Nations im Dominion of Cranberra gehört vorrangig - aber nicht ausschließlich - die Provinz Sanginivut.


    Art. 4 - First Nations' Council

    (1) Der Minister for First Nations Affairs beruft jeweils für die Dauer seiner Amtszeit einen First Nations' Council. Die Mitglieder des Rates sollen Angehörige der First Nations sein. Den jeweiligen Nationen steht hierbei ein Vorschlagsrecht zu.

    (2) Der Rat berät die Regierung Ihrer Majestät und das Parlament. Er hat die Aufgabe, bei allen Beratungsgegenständen, durch die die Rechte der First Nations berührt werden können, die Interessen der First Nations zu wahren.


    Art. 5 - Promotion of Culture

    (1) Das Dominion of Cranberra schützt und fördert die Kultur der First Nations.

    (2) Die Provinzen und Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet der First Nations beziehen deren Kultur angemessen in ihre Kulturarbeit ein. Sie fördern Kunst, Sitten und Gebräuche der First Nations.

    (3) Die Sprachen der First Nations sind zu schützen und zu fördern. Der Gebrauch einer solchen Sprache ist frei.


    Art. 6 - Education and Science

    (1) Das Dominion fördert die Erforschung der Kultur der First Nations als Wissenschaft.

    (2) Kindern und Jugendlichen im angestammten Siedlungsgebiet, deren Eltern es wünschen, ist die Möglichkeit zu geben, die jeweilige Nationensprache zu erlernen.


    Art. 7 - Media

    (1) Im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien sind der Kultur und Sprache der First Nations angemessen Rechnung zu tragen.

    (2) Das Dominion wirkt darauf hin, daß die Kultur und Sprache der First Nations auch in privaten Medien Berücksichtigung finden.


    Art. 8 - International Cooperation

    Das Dominion fördert den kulturellen Austausch zwischen den First Nations auch über die Grenzen Cranberras hinaus. Zu diesem Zweck strebt es eine enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Astor und der Republic of Roldem an.


    Art. 9

    Die Bestimmungen des "Agreement on the legal status of the Mowha Confederation" vom 06.02.2011 bleiben von diesem Gesetz unberührt.

    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die gehorsame Untertanin Ihrer Majestät, Mrs Morgause Morissette!


    Auf den Vorschlag der Regierung ihrer Majestät


    Entlasse ich hiermit

    Die gehorsame Untertanin Ihrer Majestät, Mrs Audrey Villeneuve Penn, als Hochkommissarin des Dominion of Cranberra am königlichen Hof zu Firdayon im Königreich Albernia


    Und ernenne gleichwohl

    Die gehorsame Untertanin Ihrer Majestät, Mrs Morgause Morissette, zur Hochkommissarin des Dominion of Cranberra am königlichen Hof zu Firdayon im Königreich Albernia.


    Die Eidesleistung der Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise mittels der folgenden Eidesformel erfolgen:


    „Ich schwöre feierlich, der Krone die Treue zu halten in guten und in schlechten Tagen, die Gesetze zu verteidigen, zu befolgen und durchzuführen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.“


    Der Eid kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.


    Gegeben zu Tensington Palace, am 22. Mai im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


    Anhang:

    Letter of Credence


    An Ihre Majestät, Jane II., von Gottes Gnaden ganz Albernias, Cranberras und Ihrer weiteren Gebiete und Territorien Königin!


    Your Majesty,


    ich bitte, die auf Vorschlag der Regierung Ihrer Majestät von mir in Eurem Auftrage ernannte und an den Hof von Firdayon entsandte Mrs Morgause Morissette als Hochkommissarin des Dominion of Cranberra am Hof von Firdayon zu akkreditieren.


    Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Your Majesty.


    Tensington Palace, May the 22nd, 2023.

    Royal Announcement


    Ich, Sir Mortimer Dorincourt, KC, Governor General of the Dominion of Cranberra on behalf of Her Majesty, the Queen, grüße die Sehr Ehrenwerten Mitglieder des Parlaments!


      IN ANBETRACHT DESSEN, dass Ihre Majestät jüngst geruhte, die Höchst Ehrenwerte Prime Minister Dame Abigail Villeroy-Boch, DC, MP mit der Bildung eines Kabinetts zu beauftragen,


      UND IN ANBETRACHT DESSEN dessen, dass jene durch das Parlament das Vertrauen ausgesprochen bekommen hat und sie mir eine Liste mit den künftigen Mitgliedern der Regierung des Dominions zum Vortrag gebracht hat,


      ERKLÄRE ICH HIERMIT, dass ich die folgenden Bürger dieses Dominions in die Regierung des Dominions berufe, auf dass sie durch ihre Arbeit Krone und Dominion loyal dienen mögen,


      UND ERNENNE


      Mr Royce Hibbert Tupper zum Minister of Foreign Affairs and Defence,

      Mrs Isserkut Tiktaalaaq, MP zur Minister of Home and First Nations Affairs.


      Die Eidesleistung der Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise mittels der folgenden Eidesformel vor dem versammelten Parlament erfolgen:


      „Ich schwöre feierlich, der Krone die Treue zu halten in guten und in schlechten Tagen, die Gesetze zu verteidigen, zu befolgen und durchzuführen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.“


      Der Eid kann durch eine religiöse Beteuerung ergänzt werden.


    Gegeben zu Tensington Palace, am 21. Mai im Jahre des Herrn 2023, im einundzwanzigsten Jahr der Regierung Ihrer Majestät.


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    (Seal of the Crown of Cranberra)

    Right Honorable Members of Parliament,


    ich beende ich die Abstimmung.


    The Rt Hon Member from Haroldesia ist bei drei Ayes zur Speaker gewählt. Ich übergebe ihr hiermit die Sitzungsleitung.


    Handlung:

    In einer feierlichen Prozession verlässt der Beauftragte der Krone daraufhin den Sitzungssaal. Seine Aufgabe ist erledigt.

    Right Honorable Members of Parliament,


    zum Speaker of the Parliament kandidiert The Rt Hon Julien B. Locksley, MP (Haroldesia).


    Stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention. Die Abstimmung dauert bis 24th May, 11:00 am und kann vor Ablauf der Frist beendet werden, sobald eine unumstößliche Stimmenmehrheit erreicht wird.


    Inkrafttreten: 27.07.2011
    Zuletzt geändert: 05.09.2011



    gez.
    Charles P. Roosevelt
    Speaker of the House of Commons


    Standing Orders



    Section I - General



    Art. 1 - Formation


    1) Die erste Sitzung des House of Commons wird durch Ihre Majestät die Königin einberufen.
    2) In der ersten Sitzung des neu gewählten Unterhauses führt ein Vertreter der Krone den Vorsitz, bis ein aus den Reihen der Abgeordneten gewählter Speaker die Leitung übernimmt.
    3) Die Konstituierung hat aus den folgenden Schritten zu bestehen:
    1. Der Vertreter der Krone verkündet die Liste der in das House of Commons gewählten. Im Anschluss daran haben alle Abgeordneten die Annahme ihres Mandates zu bekunden. Ist dies geschehen, so hat der Vertreter der Krone dies offiziell festzustellen.
    2. Nach der Feststellung ist die Wahl zum Speaker einzuleiten, wofür der Vertreter der Krone Vorschläge und Kandidaturen entgegen nimmt. Im Anschluss daran wird die Wahl des Speakers durchgeführt. Steht ein Speaker fest, so übergibt der Vertreter der Krone ihm die Sitzungsleitung.
    5) Es ist dem Vertreter der Krone in der konstituierenden Sitzung versagt, andere Maßnahmen als die Feststellung der Mitglieder des House of Commons sowie die Wahl zum Speaker vorzunehmen.



    Section II - Speaker and Members of Parliament



    Art. 2 - Election of the Speaker and the Deputy Speaker


    1) Die Abgeordneten wählen den Speaker und den Deputy Speaker für die Dauer der Legislaturperiode des House of Commons gemeinsam in einer Abstimmung.
    2) Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so findet zwischen den beiden Anwärtern für das jeweilige Amt mit den höchsten Stimmenanteilen ein weiterer Wahlgang statt. Die Kandidaten, welche die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, sind gewählter Speaker of the House und gewählter Deputy Speaker of the House.



    Art. 3 – Suspension and Reelection of the Speaker


    1) Scheidet der Speaker vorzeitig aus dem Amt oder bleibt er mehr als sieben Tage seinem Amt unentschuldigt fern, wobei er auf Anruf des Governor General nicht reagiert, findet eine Neuwahl nach den oben genannten Bestimmungen für die restliche Legislaturperiode statt.
    2) Ebenso findet eine Neuwahl des Speakers statt, wenn es die Mehrheit der Mitglieder des House of Commons in einer formellen Abstimmung verlangt.



    Art. 4 – Substitution of the Speaker


    1) Der Deputy Speaker ist der Vertreter des Speakers. Er nimmt seine Aufgaben bei dessen angekündigter oder länger als drei Tage währender unangekündigter Abwesenheit wahr, ferner wo es durch Gesetz oder diese Standing Orders vorgesehen ist. Er übernimmt ebenfalls die Amtsgeschäfte des Speakers bei vorzeitiger Erledigung des Amtes bis zur Neuwahl eines Speakers.
    2) Sind der Speaker und der Deputy Speaker zeitgleich entschuldigt abwesend oder bleiben sie zeitgleich für mindestens drei Tage unentschuldigt ihren Ämtern fern, so übernimmt ein vom Speaker designierter Abgeordneter die Amtsgeschäfte.
    3) Wurde durch den Speaker kein solcher Abgeordneter benannt oder fallen die Ämter des Speakers und des Deputy Speakers während der Legislaturperiode zeitgleich vakant, so übernimmt der anwesende Abgeordnete, welcher am längsten ununterbrochen Mitglied des Hauses ist, die Amtsgeschäfte. Sind zwei oder mehr anwesende Abgeordnete gleich lang Mitglieder, so übernimmt derjenige von ihnen die Vertretung, der am längsten Bürger des Dominions ist.



    Art. 5 – Speakers Duties


    1) Der Speaker sorgt für die Einhaltung dieser Standing Orders und den reibungslosen Ablauf der Tätigkeit des House of Commons.
    2) Im Bereich des Plenarsaales übt der Speaker das Hausrecht aus.
    3) Im gesamten Parliament Building wird das Hausrecht von ihm und dem Speaker of Senate im viermonatigen Wechsel ausgeübt.
    4) Der Speaker beginnt und beendet Aussprachen und
    Abstimmungen gemäß den Vorgaben dieser Standing Orders.



    Art. 6 - Duties and Authorizations of the Members of Parliament


    1) Die Abgeordneten sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen des Unterhauses teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Plenarsaal zu erlangen.
    2) Jedes Mitglied des Unterhauses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    3) Die Mitglieder des Unterhauses können Fraktionen bilden. Dies geschieht durch Zustimmung der jeweiligen Abgeordneten. Fraktionszwang ist unzulässig.




    Section III – Routines



    Art. 7 - Discussions


    1) Die Aussprachen des House of Commons finden im Plenarsaal in öffentlicher Sitzung statt.
    2) Binnen 48 Stunden nach Eingang eines Antrags verliest der Speaker den Antrag sowie ggf. eine dem Antrag beigelegte Erklärung und eröffnet die Aussprache. Die Aussprache dauert mindestens 72 und höchstens 168 Stunden. Eine Verlängerung der Beratungsfrist ist auf Antrag von mehr als der Hälfte der Abgeordneten, eine Verkürzung auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten möglich.
    3) Aussprachen sind mit dem Geschäftszeichen "Jahr/Monat/Laufende Nummer: Bezeichnung" zu kennzeichnen, wobei die Nummerierung nach Ablauf eines Monats neu zu beginnen ist.
    4) Es ist den Abgeordneten, inklusive des Speakers, sowie allen anderen im Unterhaus redeberechtigten Amtsträgern verboten, die Protokolle ihrer Redebeiträge und Beschlussanträge nachträglich inhaltlich zu verändern. Zuwiderhandlungen sind zu ahnden. Art und Weise der Ahndung bestimmen diese Standing Orders.
    Änderungen von Beschlussanträgen während der Diskussion sind zulässig.



    Art. 8 - Votings


    1) Die Abstimmungen finden öffentlich im Plenarsaal statt.
    2) Abstimmungen werden durch den Speaker binnen 48 Stunden eingeleitet. Sie dauern 72 Stunden.
    3) Abstimmungen sind in der Form "Vote: [Geschäftszeichen]" zu kennzeichnen, wobei das Geschäftszeichen dem der zugehörigen Aussprache entspricht. Findet keine Aussprache statt, so ist für die Abstimmung ein eigenes Geschäftszeichen zu treffen.
    4) Der Speaker stellt die Beschlussanträge derart zur Abstimmung, dass mit "Aye", "Nay" oder "Abstention" zu antworten ist. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
    5) Die Abstimmungen sind möglichst sachbezogen und wertungsneutral zu halten.
    6) Abstimmungen können vor Ablauf der Frist beendet werden, sobald eine unumstößliche Stimmenmehrheit erreicht wird.
    7) Es ist den Abgeordneten verboten, Ihre Stimmabgabe nachträglich zu ändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.



    Art. 9 – Adjournments


    1) Das Unterhaus kann durch einen Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder seine Sitzungsperiode für einen exakt festzulegenden, begrenzten Zeitraum unterbrechen.
    2) Während der Unterbrechung der Sitzungsperiode ruhen der Parlamentsbetrieb sowie die Verpflichtungen der Abgeordneten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Unterhauses, nicht jedoch ihre daraus resultierenden Rechte.
    3) Auf Ersuchen der Königin erhabenster Majestät, der Regierung Ihrer Majestät, auf Antrag von mindestens zwei Abgeordneten oder wenn es der Speaker für notwendig erachtet kann die Unterbrechung der Sitzungsperiode des Unterhauses durch Erklärung des Speakers vorzeitig beendet werden.



    Art. 10 - Urgent Query


    1) Jeder Abgeordnete ist berechtigt, einmal monatlich eine Anfrage an die Regierung Ihrer Majestät oder einen einzelnen Minister richten, welche innerhalb von 72 Stunden öffentlich im Plenarsaal beantwortet werden muss.
    2) Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Ministers zu richten.



    Section IV - Code of Behaviour



    Art. 11 - Rules of the House


    1) In den Räumlichkeiten des Unterhauses haben sich jeder Abgeordnete sowie alle Besucher ruhig und höflich zu verhalten.
    2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Plenarsaal.
    3) Redeberechtigt sind neben den Abgeordneten die Mitglieder der Regierung Ihrer Majestät sowie vom Speaker dazu befugte Personen.
    4) Verstößt ein Besucher oder Mitglied des Unterhauses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, ihn mit einem Order Call zur Ordnung zu rufen. Zeigt dies keine Wirkung, so kann der Speaker der betreffenden Person Hausverbot erteilen. Handelt es sich dabei um ein Mitglied des Unterhauses, so ist das Hausverbot zeitlich zu befristen und darf sieben Tage ohne die Erlaubnis des House nicht überschreiten.



    Art. 12 - Etiquette


    1) Die Abgeordneten richten ihre Reden stets an den Speaker, der als „Mr. Speaker“ bzw. „Madam Speaker“ zu titulieren ist. Hat der Vertreter der Krone die Sitzungsleitung inne oder übernimmt ein Abgeordneter vorübergehend die Sitzungsleitung, so ist dieser als „Mr. Chairman“, bzw. "Madam Chairwoman" zu bezeichnen. Der Sitzungsleiter richtet sich in seinen Redebeiträgen stets an den Deputy Speaker.
    2) Der Person, welche die Sitzungsleitung inne hat, ist es gestattet, sich in amtlicher Funktion als Sitzungsleiter in direkter Anrede an die Abgeordneten zu wenden.
    3) Andere Abgeordnete werden, außer in Ausnahmefällen, in der dritten Person als "sehr ehrenwerter Abgeordneter" bzw. "sehr ehrenwerte Abgeordnete" tituliert. Diese Regel ist ferner auf jedwede andere Person, welcher ein Titel oder eine Anrede zusteht, anzuwenden.
    4) Personen, welche ein Amt ohne Titel ausführen, sind durch dieses zu titulieren.
    5) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den in Article XI/4 vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.



    Section V – Final Provisions



    Art. 13 - Validity


    1) Diese Geschäftsordnungsakte erlangt Gültigkeit, wenn sie in einer ordentlichen Abstimmung vom House of Commons angenommen und durch den Speaker offiziell ausgelegt wird.
    2) Sie gilt, bis sie vom House of Commons aufgehoben oder abgeändert wird.