Beiträge von Maxwell Nimoy
-
-
Handlung:
Er drückte seinem Parteifreund Alwin Culwick besonders die Daumen und freut sich sehr über das Ergebnis.
-
Handlung:
Im Heritage Club ist die Stimmung gedrückt. Einige Mitglieder tragen schwarz im Gedenken an den langjährigen Vertrauten und Freund des Clubs, Royce Tupper.
-
Der Pride of Lionhead Soccer Club (Lionhead SC) meldet sich zur 2. Saison an - Daten unverändert:
-
Handlung:
Er schaut von seiner Zeitung - dem Sportteil - hoch und grüßt den Gast.
Welcome to the Heritage Club.
-
Bis auf Oustburgh war das kein guter Spieltag für die cranberrischen Vereine...
-
Endlich, der erste Saisonsieg!
-
Ärgerlich. Es muss endlich mal ein Sieg her, sonst haben wir das Tabellenende abonniert.
-
Indeed, Alwin, indeed!
Handlung:Ruft er über den Rand seiner eigenen Zeitung.
-
-
Auf diese Nachricht habe ich seit Jahren gewartet!
-
Handlung:
Auch wenn er aus dem Amt geschieden ist, wohnt der ehemalige Außenminister der Unterzeichnung als Gast bei. Er war gemeinsam mit seinem US-Amtskollegen Gregory Owens federführend bei den Verhandlungen. Sichtlich stolz nimmt er den Füllfederhalter seines Premierministers als Andenken entgegen.
-
Well, what do you say?
-
Gentlemen,
ich schlage vor, dass der Vertrag der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Sobald das neue Parliament gewählt und konstituiert ist, wäre eine Ratifikation vorzunehmen. Ich nehme an, dass sich der dreibürgische Bundesrat ebenfalls noch damit befassen muss?
-
In Cranberra gäbe es übrigens auch etwas zu tun, aber gegen neue Aktivität in Albernia hätten wir natürlich auch nichts.
-
Ich bin auch einverstanden.
-
Well, Mr Chancellor. Ich möchte folgende Änderungen vorschlagen, die zum Teil inhaltlich, zum Teil nur formell sind:
Diplomatievertrag
zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und dem Dominion of Cranberra
Artikel 1 - Allgemeines
(1) Das Kaiserreich Dreibürgen und das Dominion of Cranberra streben
hiermitdiplomatische Beziehungen und eine friedliche Zusammenarbeit an.(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander
zu untervorzunehmen.(3) Ziel des Vertrages ist neben der diplomatischen Grundlagenbildung die Verknüpfung wirtschaftlicher und kultureller Gemeinsamkeiten beider Vertragsparteien.
Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, das Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen.
(2) Die Vertragsstaaten vereinbaren, dass sie Personen, die sich in einem der beiden Staaten eines Verbrechens schuldig gemacht haben und in dem jeweils anderen Vertragsstaat gesichtet oder festgenommen werden, an den Staat im Rahmen der verfassungsmäßigen Möglichkeiten auszuliefern, in dem das Verbrechen begangen wurde. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der die Person in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist. Personen, die die Staatsbürgerschaft des Staates innehaben, in dem das Verbrechen nicht begangen wurde,
innehaben,werden nicht ausgeliefert.Artikel 3 - Frieden und Sicherheit
(1) Das Kaiserreich Dreibürgen und das Dominion of Cranberra garantieren
haben fürdie Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinanderzu garantierenund verpflichten sich zur friedlichen und diplomatischen Lösungen von Konflikten und Meinungsverscheiedenheiten.(2) Militärische und paramilitärische Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, sofern der jeweilige Vertragspartner sie nicht explizit gestattet.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Die Äußerung konstruktiver Kritik ist jedoch erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind dazu angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat darum ersucht.
Artikel 4 - Botschaften
(1) Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorherige Akkreditierung des Empfangsstaates vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt.
(2) Die beiden Vertragsparteien gewähren einander in Bezug auf die Vertretungen die diplomatischen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates.
(3) Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierten Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.
Artikel 5 -
Wirtschaftliches(1) Die Vertragspartner streben den Ausbau wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Investitionen und die Ansiedlungen von Unternehmen werden gefördert.(2) Investitionen und die Ansiedlungen von Unternehmen werden gefördert. Außerdem wird eine Handelspartnerschaft vereinbart. Näheres sollen Regierungskonsultationen regeln.(3) Dieser Vertrag kann um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister konsultieren, um die notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.Artikel 6- Kulturelles(1) Die Vertragspartner streben die Förderung und Vertiefung der bestehende kulturellen Verflechtung und Beziehungen miteinander an.
(2) Gemeinsamer Austausch in den Feldern Bildung, Kunst, Sport, Wissenschaft, Forschung und im gemeinen Kulturbetrieb soll aktiv gefördert und bestehende Hürden verkleinert
bzw.oder beseitigt werden.Artikel
76 - Gültigkeit und Kündigung(1) Dieser Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung zeitlich unbegrenzt gültig, außer er wird von einem
oder beidenVertragspartnerngekündigt.(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich und werden
nurmit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.(3) Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beim Vertragspartner gekündigt werden.
Oustburgh, den [...] 2021
für das Kaiserreich Dreibürgen
für das Dominion of Cranberra
-
Handlung:
Er erwidert den Händedruck.
The pleasure is all mine, Mr Chancellor.
-
Handlung:
Maxwell wurde vom Vorzimmer des Premiers informiert, dass er zum Gespräch dazustoßen soll. Da der Weg vom Foreign Office relativ kurz ist, ist er in wenigen Minuten da. Er betritt das Büro und grüßt.
Excellencies!
-
Den Namen hat das Land leider schon längere Zeit nicht mehr mit Leben gefüllt. Zur Demokratie gehört ja etwas mehr als nur Wahlen durchzuführen.