Ich kopiere mal meine Fragen aus Astor.
1. Wann sollen die ersten Direktoriumsmitglieder und Richter gewählt werden? Sobald das Kuratorium jeweils neu gewählt worden ist, oder beispielsweise zwei Monate nach Zusammentreten des Kuratoriums? Oder wird darauf im Gründugnsvertrag gemäß § 24 eingegangen?
2. Müssen Kandidaten für das Direktorium Mitglieder des Kuratoriums sein oder aus der Vollversammlung?
3. "(4) Die Karte ist nicht erweiterbar." Was genau ist damit gemeint? Die Erweiterung der Karte um Flächen bzw. Kontinente?
4. Gibt es keine Regelung, ab wieviel Tagen Aktivität man einen Reservierungsantrag stellen kann? Wenn ja, ist das Absicht?
5."3. Die gewünschte internationale Vorwahl" Wozu braucht man denn das?