Posts by Queen Jane II

    My Lords and Members of the House of Commons!

    In Fortführung der ehrwürdigen Tradition Unseres Reiches eröffnen Wir heute zum neunundfünfzigsten Mal seit Unserer Thronbesteigung die neue Sitzungsperiode des Parlaments. Auch im Namen der königlichen Familie erbitten Wir Gottes Segen für Ihre Beratungen und sprechen Ihnen Unseren Dank für Ihren Dienst aus. Das Volk hat der Regierung unter der Führung des Höchst Ehrenwerten Premierministers das Vertrauen ausgesprochen – einer Regierung, die entschlossen ist, ihre neue parlamentarische Mehrheit dafür zu verwenden, unser Land sozial gerechter, wirtschaftlich moderner und politisch handlungsfähiger zu machen.

    Unsere Regierung wird dem Parlament Maßnahmen zur Erneuerung der Wirtschafts- und Sozialordnung des Königreichs vorlegen. Sie wird darauf hinwirken, wirtschaftliche Dynamik mit sozialer Verantwortung zu verbinden und die Grundlagen eines verlässlichen, solidarischen Gemeinwesens zu stärken. Das bestehende Recht über öffentliche Unternehmen und strategische Infrastruktur wird überprüft und modernisiert werden, um die langfristige Versorgungssicherheit des Landes in zentralen Bereichen wie Energie, Verkehr, Telekommunikation und Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dabei wird zugleich sichergestellt werden, dass privatwirtschaftliche Initiative, Innovation und Wettbewerb dort gefördert werden, wo sie dem allgemeinen Wohlstand dienen.

    Dem Parlament werden ferner Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sozialstaates unterbreitet werden. Unsere Regierung wird ein modernes System sozialer Sicherung schaffen, das den Schutz vor Arbeitslosigkeit, Altersarmut und Pflegebedürftigkeit stärkt und den sozialen Zusammenhalt des Königreichs wahrt. Gesetzliche Mindeststandards im Arbeitsleben sollen eingeführt oder erweitert werden. Dazu zählen Maßnahmen zum Schutz fairer Löhne und gerechter Arbeitsbedingungen ebenso wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung von Elternrechten sowie eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Arbeitszeitordnung.

    Unsere Regierung wird eine verantwortungsvolle und gerechte Finanzpolitik verfolgen. Das Exchequer wird dem Parlament Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung des Steuer- und Abgabensystems vorlegen. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen entlastet, Investitionen erleichtert und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum gefördert werden. Die öffentlichen Finanzen werden dabei auf ein langfristig solides Fundament gestellt bleiben.

    Ein besonderes Augenmerk wird auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Modernisierung der nationalen Infrastruktur gelegt werden. Unsere Regierung wird ein umfassendes Programm zur Förderung des Wohnungsbaus, zur energetischen Erneuerung bestehender Gebäude sowie zur Entwicklung lebenswerter Städte und Gemeinden vorbereiten. Gleichzeitig sollen Investitionen in erneuerbare Energien, moderne Strom- und Versorgungsnetze sowie eine sichere und nachhaltige Energieversorgung vorangetrieben werden.

    Unsere Regierung wird Maßnahmen zur Modernisierung des Verkehrssektors vorlegen. Ziel ist der Ausbau eines leistungsfähigen öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die Verbesserung regionaler Verkehrsverbindungen und die Stärkung nachhaltiger Mobilität. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung aller Landesteile soll durch moderne Infrastruktur, Digitalisierung und bessere Anbindung gefördert werden.

    Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und technologischer Innovation wird einen zentralen Schwerpunkt der Regierungspolitik bilden. Neue Initiativen zur Unterstützung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und innovativen Unternehmen werden vorbereitet werden, um Albernias Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und hochwertige Arbeitsplätze für kommende Generationen zu schaffen. Unsere Regierung wird sich zugleich dafür einsetzen, jungen Menschen bessere Bildungs- und Aufstiegschancen zu eröffnen und lebenslanges Lernen stärker zu fördern.

    In der Außen- und Sicherheitspolitik hat unser Land ein neues Kapitel aufgeschlagen. Mit der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft ist eine multilaterale Sicherheitsarchitektur entstanden, die den Schutz von Souveränität, Demokratie und Freiheit auf eine breitere Grundlage stellt. Der entsprechende Vertrag wurde unterzeichnet und von Unserem Parlament ratifiziert; sein Inkrafttreten hängt nunmehr vom Abschluss der Verfahren bei den weiteren Vertragsstaaten ab. Unsere Regierung wird die Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten weiter vertiefen und den Aufbau gemeinsamer sicherheitspolitischer Strukturen aktiv begleiten.

    Der Vertrag begründet gegenseitige Beistandsverpflichtungen im Falle eines bewaffneten Angriffs, stärkt die gemeinsame strategische Beratung und fördert die Koordinierung der Verteidigungsanstrengungen der Mitgliedstaaten. Die enge Freundschaft und Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Astor bleibt dabei von besonderer Bedeutung. Zugleich wird Unsere Regierung die Beziehungen zu den Nationen Anticas sowie zu weiteren internationalen Partnern ausbauen und Albernias Rolle als verlässliche Stimme für multilaterale Zusammenarbeit, Frieden und die Herrschaft des Rechts festigen.

    Unsere Streitkräfte werden weiter modernisiert und ihre Einsatzbereitschaft gestärkt werden. Unsere Regierung wird Maßnahmen vorbereiten, um die Verteidigungsfähigkeit des Königreichs langfristig zu sichern, die internationale Zusammenarbeit auszubauen und den Angehörigen der Streitkräfte zeitgemäße Ausrüstung und Unterstützung zu gewährleisten. Albernia wird sich weiterhin für Konfliktprävention, Stabilität und internationale Kooperation einsetzen.

    Auch Kultur, Bildung und die öffentliche Debatte werden besondere Aufmerksamkeit erfahren. Unsere Regierung wird die kulturellen Institutionen des Landes stärken und die Sichtbarkeit albernischer Kultur, Wissenschaft und sportlicher Leistungen im In- und Ausland fördern. Der Royal Broadcasting Service wird in seiner Rolle als unabhängige nationale Institution weiterentwickelt werden, um einen freien, verantwortungsvollen und verbindenden öffentlichen Diskurs zu unterstützen. Nationale Wettbewerbe, internationale Begegnungen und kulturelle Initiativen sollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Selbstverständnis des Königreichs stärken.

    I pray that the blessing of Almighty God may rest upon your counsels and Parliament is now formally opened.

    &key=8fcb9dd9eaffd97f684e0abe5d0d0b32fff073fd6162af1b73793dd25e26192b-aHR0cDovL2ltZy5hbGJlcm5pYS5kZS93YXJyYW50LmdpZg%3D%3D

    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen unseren Untertanen, John Edmund Moynahan.

      In Anbetracht dessen, dass Unsere ehemaligen Prime Minister durch Ihren treuen, untertänigsten Dienst an Vaterland und Krone dem Kingdom zu großem Ansehen in der Welt verholfen haben,

      Und in Anbetracht dessen, dass Wir gewillt sind diesen treuen und aufopferungsvollen Dienst zu würdigen,

      Und in Anbetracht dessen, dass Unser persönlicher Rat uns Empfehlungen gemacht hat, mit welcher Auszeichnung ein aus dem Amt geschiedener Premierminister zu bedenken ist,

      Und in Anbetracht dessen, dass nach diesen Empfehlungen ein Premierminister, der mindestens drei Monate im Amt war und durch Neuwahlen aus dem Amt geschieden ist, zum Knight Grand Cross of the Royal Theresian Order geschlagen werden soll,

      Sowie in Anbetracht dessen, dass Wir Euch am 12. Juni 2023 zum Premierminister ernannt und mit der Bildung einer Regierung beauftragt haben und ihr uns nach den Neuwahlen des Parlaments am 27. November 2023 Euren Rücktritt angeboten habt, welchen wir geruht haben anzunehmen,

      Erklären Wir hiermit, dass wir Euch als ehemaligen Prime Minister in den Ritterstand erheben,

      Und geruhen, Euch als Knight Grand Cross in den Most Distinguished and Illustrious Royal Theresian Order aufzunehmen.

      Daher schlagen Wir hiermit:

      Mister John Edmund Moynahan zum Ritter. Fortan sollt Ihr Euch Sir John Edmund Moynahan, Knight Grand Cross of the Royal Theresian Order (GCTO) nennen dürfen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 25. Mai im Jahre des Herrn 2026, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    letters-patent.gif


    Königin von ganz Albernia und Souverän all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., erbietet allen, denen dies zur Kenntnis gelangt, Unseren Gruß!

    In Anbetracht dessen, dass kürzlich Neuwahlen zum House of Commons des Parlamentes unseres Königreiches durchgeführt wurden,

    Und in Anbetracht dessen, dass es gemäß der Tradition einer formellen Eröffnung dieses Hauses bedarf, welche durch Unsere königliche Person vorgenommen werden muss,

    Und in Anbetracht dessen, dass es Uns nicht gelegen scheint, die notwendigen Maßnahmen selbst vorzunehmen,

    Sowie in Anbetracht dessen, dass es Unser Privileg und Unser Vorrecht ist, durch Vollmacht unter dem Großen Siegel des Königreiches ausgewählte Lords mir der Wahrnehmung königlicher Aufgaben an Unserer Statt zu betrauen,

    Erklären wir hiermit durch Letters Patent, dass Wir Her Highness The Lord Chancellor zur Vorsitzenden einer Lord Commission erheben, welche mit königlicher Vollmacht ausgestattet sein soll, um sämtliche Handlungen, welche zur Konstituierung des neuen House of Commons notwendig, erforderlich und geboten sind, vorzunehmen, wie es der Tradition entspricht,

    Und erklären hiermit zudem, dass der Lords Commission ferner The Most Honourable The Earl Majes of Banosath und The Right Honourable The Baron of Askin angehören sollen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, dem 25. Mai im Jahre des Herrn 2026, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.


    jane_r.gif
    sealwax.gif

    warrant.gif


    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen Unseren Ritter Quincy MacDonald, KD.

    In Anbetracht dessen, dass kürzlich Neuwahlen zum Unterhause des Parlaments stattgefunden haben,

    Und in Anbetracht dessen, dass die Einberufung der neugewählten Mitglieder des Hauses zur konstituierenden Sitzung in spätestens drei Wochen vom Tage der Auflösung des vorigen Unterhauses an geboten ist,

    Sowie in Anbetracht dessen, dass Article 1/3 der Standing Orders des House of Commons bestimmt, ein von der Krone bestellter Vertreter möge die Sitzung des Hauses leiten, bis dieses einen Speaker aus seinen Reihen gewählt hat,

    Erklären Wir hiermit, dass Wir Euch mit eben jener Aufgabe betrauen und ersuchen Euch, die Konstituierung des Hauses in Unserem Namen und gemäß den Bräuchen und Traditionen sowie in Übereinstimmung mit und gemäß den Anweisungen der von Uns zum Zwecke unserer Vertretung bei der Konstituierung bestellten Lords Commission so bald wie möglich in die Wege zu leiten.


    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 25. Mai im Jahre des Herrn 2026, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    Gegeben am 25. Tage des Mai 2026 A.D., am Hofe von Firdayon Castle.

    DER KÖNIGIN ERHABENSTE MAJESTÄT IM RAT ANWESEND.

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass Wir mit dem Ratschlag und Einverständnis unseres Rates angeordnet haben, dass für einige ernsthafte und unaufschiebbare Angelegenheiten, Uns, den Staat und die Verteidigung unseres Königreiches betreffend, ein bestimmtes Parlament in unserer Stadt Aldenroth an den Tagen des Januar und den darauf folgenden Monaten abgehalten werde,

    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass wir diese genannten Angelegenheiten dort behandeln und mit den Prälaten, Großen Männern und Peers unseres Königreiches Rat zu halten gedenken,

    SOWIE IN ANBETRACHT DESSEN, dass die nachfolgend genannten Personen an den genannten Tagen am genannten Ort mit uns und den genannten Prälaten, Großen Männern und Peers persönlich anwesend sein sollen, um die besagten Angelegenheiten zu behandeln und Ihren Rat hierzu zu geben, da Sie Uns und Unsere Ehre und die Sicherheit und Verteidigung dieses Königreiches hoch achten und die genannten Angelegenheiten umgehend erledigen,

    SIND WIR ZU DIESEM ZWECKE geneigt, durch und mit dem Ratschluss Unseres Staatsrates, hiermit den nachfolgend genannten Personen, strengstens durch den Glauben und den Gehorsam, durch welchen sie mit Uns verbunden sind, das Gewicht der genannten Angelegenheiten und drohende Gefahren berücksichtigend und auf sämtliche Entschuldigungen verzichtend, zu befehlen und aufzugeben:

    Writ of Summons

    Zu den Sitzungen des House of Lords werden die folgenden Peers einberufen:

    - Her Highness The Lord High Chancellor The Most Honourable The Countess of Winfield

    - His Grace The Most Reverend Father in God, Lloyd Roberts, by Divine Providence Lord Archbishop of St. Gardins, Primate of All Albernia

    - His Eminence The Most Reverend Father in God, Matthew Cardinal McLachlan, by Divine Providence Lord Archbishop of St. Arivor, Metropolitan of Albernia

    - The Most Noble The Duke of Baliho, KD

    - The Most Noble The Duke of Paerrycen

    - The Most Noble The Duke of Osbury

    - The Most Honourable The Earl Majes of Banosath, KD

    - The Most Honourable The Countess Dyce of Caerwyn, GCTO

    - The Right Honourable The Viscount Lennox, KD

    - The Right Honourable The Baron of Askin

    jane_r.gif

    Die Mitglieder des Staatsrats:

    Arthur, Lord President

    David, PC

    Annette, PC

    sealone.gif

    letters-patent.gif


    Königin von ganz Albernia und Souverän all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., erbietet allen, denen dies zur Kenntnis gelangt, Unseren Gruß!

    In Anbetracht dessen, dass Wir dem Geschlecht derer von Askin den Titel der Herren von Askin, den es zuvor aus Gewohnheit führte, als Baron of Askin nach albernischem Recht und albernischer Sitte bestätigt haben und der Titel des Baron of Askin somit ein erblicher Adelstitel des Königreichs Albernia geworden ist,

    Und in Anbetracht dessen, dass Lord Godfrey Harold Wycombe nach dem Tod der bisherigen Titelträgerin Jocelyn Wycombe gemäß dem Hausgesetz der Familie Wycombe deren nächster legitimer Erbe geworden ist,

    Bestätigen Wir ihm hiermit durch Letters Patent den Titel und die Würde als Baron of Askin mit allen damit verbundenen Rechten und Privilegien.

    Ferner stellen Wir fest, dass die Ernennung der Gouverneure und persönlichen Vertreter der Krone in den Gebieten des Königreichs Unser königliches Vorrecht ist,

    Und erklären, dass das Amt des Crown Governor of the Fawkland Islands durch den Tod der bisherigen Amtsinhaberin vakant geworden ist.

    Da das Gesetz bestimmt, dass der Baron of Askin dieses Amt innehat, berufen und ernennen Wir The Rt Hon The Baron of Askin hiermit zu Unserem königlichen Vertreter und Crown Governor of the Fawkland Islands. Die Ernennung soll mit der Ableistung des gesetzlich vorgeschriebenen Treueeides Wirksamkeit erlangen.

    Zugleich geruhen Wir, den Baron of Askin zu den Sitzungen des House of Lords einzuberufen und anzuordnen, dass er nach Ableistung des vorgeschriebenen Eides dort Sitz und Stimme haben soll.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 25. Mai im Jahr unseres Herrn 2025, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif


    sealwax.gif

    Gegeben am 4. Tage des Mai 2026 A.D., am Hofe von Firdayon Castle.

    DER KÖNIGIN ERHABENSTE MAJESTÄT IM RAT ANWESEND.

      IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Amtszeit unseres Parlamentes auf drei Monate ab seiner Eröffnung beschränkt ist,

      UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass nach Ablauf dieser Frist das Parlament gemäß den Konventionen und Bräuchen dieses Königreiches durch königlichen Befehl aufzulösen ist,

      IST ZU DIESEM ZWECKE Ihre Majestät geneigt, durch und mit dem Ratschluss ihres Staatsrates, hiermit das Nachfolgende zu verfügen und zu verordnen:

      Disbandment of Parliament

      1. Die Lords Spiritual and Temporal, und die Mitglieder des House of Commons, sind von ihrer Verpflichtung zur weiteren Anwesenheit am Ort unseres Parlaments entbunden. Das House of Commons wird hiermit für aufgelöst erklärt, die Mitglieder des neunundfünfzigsten House of Commons werden unter Beachtung ihrer Verdienste um Krone und Königreich und mit dem Dank Ihrer Majestät der Königin ihrer Pflichten als Parlamentarier entbunden und von ihren Ämtern als Repräsentanten des Volkes entlassen.

      2. Da bereits Neuwahlen zum House of Commons durchgeführt wurden, soll das neu gewählte House of Commons binnen 21 Tagen, vom morgigen Tage an gerechnet, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.

    jane_r.gif

    Die Mitglieder des Staatsrats:

    Arthur, Lord President

    David, PC

    Annette, PC

    sealone.gif

    Treaty Establishing A Nordanic Defence Community Act

    Ein Gesetz über die Zustimmung zum Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft.

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Art. 1

    Dem Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird im Anhang zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    Art. 2

    Die Regierung Ihrer Majestät wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung der Übereinkommen ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die traditionellen Privilegien des Parlamentes betreffen.

    Appendix I - Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft

    NDC.png


    TREATY ESTABLISHING A NORDANIC DEFENCE COMMUNITY

    Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft

    Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Vertrag:

    Artikel 1.

    Die vertragsschließenden Staaten gründen untereinander die Nordanische Verteidigungsgemeinschaft (“Nordanic Defence Community“), welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes besteht.

    Artikel 2.

    Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.

    Artikel 3.

    Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die vertragschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft des einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, einem bewaffneten Angriff Widerstand zu leisten, aufrechterhalten und entwickeln.

    Artikel 4.

    Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist.

    Artikel 5.

    Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird. Infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des Rechts zur individuellen oder gemeinsamen Selbstverteidigung dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, die angegriffen werden, mit allen ihnen zu Gebote stehenden militärischen und sonstigen Mitteln Hilfe und Beistand leisten werden, um die Sicherheit des gemeinsamen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

    Artikel 6.

    Für den Fall, dass die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen es für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Artikels 5 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.

    Artikel 7.

    Jeder der vertragsschließenden Staaten erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einem anderen Vertragsstaat oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit sind, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu diesem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die anderen Vertragsstaaten konsultieren wird.

    Artikel 8.

    Die vertragschließenden Staaten errichten einen gemeinsamen Rat, in dem jeder von ihnen gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Der Rat soll so organisiert sein, dass er jederzeit unverzüglich zu Beratungen zusammentreten kann.

    Artikel 9.

    Die vertragschließenden Staaten können auf Grund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des gemeinsamen Gebietes beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann sich durch die Niederlegung seiner Beitrittserklärung bei der Regierung des Königreiches Albernia zur Geltung dieses Vertrages bekennen und ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der vertragschließenden Staaten die Niederlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.

    Artikel 10.

    Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; seine Abmachungen sind gemäß den Verfassungsvorschriften jedes Mitgliedstaates auszuführen. Die Ratifizierungsurkunden sind bei der Regierung des Königreiches Albernia zu hinterlegen, die die Regierung der anderen Signatarstaaten von jeder Hinterlegung in Kenntnis setzt. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Signatarstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben.

    Artikel 11.

    Nach fünfjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar sechs Monate nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung des Königreiches Albernia, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.

    Artikel 12.

    Dieser Vertrag, dessen albernischer Wortlaut maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen vertragschließenden Staates eine beglaubigte Abschrift.

    Artikel 13.

    Sofern und soweit das Königreich Albernia nach den Bestimmungen des Artikels 11 aus diesem Vertrag ausscheiden sollte, so treten die Regierungen der anderen Signatarstaaten in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, in dessen Rechtsnachfolge als Verwahrstaat nach diesem Vertrag ein.

    Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschrift unter diesen Vertrag gesetzt und ihn mit ihrem Siegel versehen.

    Für das

    KÖNIGREICH ALBERNIA

    frobisher-sign.png

    Severus M. Frobisher

    Für die

    VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR

    sigarroyo.png

    Tamara Arroyo

    Für das

    DOMINION CRANBERRA

    sig_culwick.png

    Alwin Culwick

    Für die

    KÖNIGLICHEN GEFILDE VON GLENVERNESS

    signgsh.png

    Grizel Strauss-Henderson

    Für die

    KONFÖDERATION VON OBRADOR

    1432-sig-inf-png

    Isabel N. Fernández

    Für die

    REPUBLIK ROLDEM

    sig_sbt.png

    Stuart B. Templeton


    Protokollnotizen

    Zu Artikel 5: Als ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere der vertragschließenden Staaten gilt ein bewaffneter Angriff auf das Gebiet irgendeines dieser Staaten, auf die Besatzungen, die irgendein Vertragsstaat auf dem gemeinsamen Gebiet oder aufgrund einer internationalen Verbindlichkeit auf fremdem Gebiet unterhält, auf die der Gebietshoheit eines Vertragsstaates unterliegenden anderen Territorien oder auf die Schiffe und Flugzeuge irgendeines Vertragsstaates innerhalb dieses Gebietes.

    Zu Artikel 6: Im Falle, dass es die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Artikels 5 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.

    Zu den Artikeln 5 und 6: Das Königreich Albernia und die Vereinigten Staaten von Astor erklären mit Bezug auf den zwischen ihnen geschlossenen Albernian Astorian Alliance Treaty, dass der in Artikel 3 dieses Vertrages enthaltene gegenseitige Beistandspakt für die Dauer der Mitgliedschaft beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft ausgesetzt ist, durch die Vereinbarungen aus diesem Vertrag ersetzt wird und somit die Bestimmungen in Artikel 7 dieses Vertrages vollumfänglich eingehalten werden.

    Diese Aussetzung berührt weder die übrigen Bestimmungen des Albernian Astorian Alliance Treaty noch die Gültigkeit des Vertrags an sich. Der Beistandspakt tritt mit Beendigung der Mitgliedschaft einer oder beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft automatisch wieder in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

    Albernia und Astor bekräftigen damit ihre fortbestehende enge Allianz und Freundschaft.

    Zu Artikel 8: Der Rat wird Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 3 bis 6 errichten.

    Zu Artikel 9: Das Königreich Albernia und die Königlichen Gefilde von Glenverness erklären, dass sie der Republik Bergen und der Republik Eldeyja als weiteren Mitgliedern der Nordantika-Union eine besondere Perspektive für einen Beitritt zur Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft eröffnen möchten und hierzu Gespräche mit dem Ziel eines Übereinkommens nach Artikel 9 als sinnvoll erachten.

    Die übrigen vertragschließenden Staaten begrüßen diese Erklärung.

    Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 19. Februar im Jahre des Herrn 2026.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    warrant.gif

    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen alle, denen dieses zur Kenntnis gelangt.

      In Anbetracht dessen, dass die Krone und Unsere königliche Person seit jeher in den verschiedenen Regionen des Königreiches durch einen Lord Lieutenant als unseren Stellvertreter repräsentiert wird,

      Und in Anbetracht dessen, dass unsere gegenwärtige Viceroy von Medea mit dem Wunsch ihres Rücktritts an uns heran getreten ist,

      Sowie in Anbetracht dessen, dass Unsere Regierung Uns darum ersucht hat, einen treuen Bürger Unseres Königreichs in dieses Amt zu berufen,

      Erklären Wir hiermit, dass Wir diesen Ersuchen zu entsprechen geruhen,

      Und entlassen hiermit

      The Hon Cissé Mariam Keïta LL als Viceroy of Medea,

      verbunden mit dem aufrichtigen Dank für die Dienste, den sie dem Königreich erwiesen hat,

      Und ernennen hiermit

      Mr Raphael Kagai zum Viceroy of Medea,

      auf dass er durch seine Arbeit Krone und Königreich loyal dienen möge.

      Die Eidesleistung des Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise mittels der folgenden Eidesformel hier in Firdayon Castle erfolgen:

      "Ich, (Name), schwöre beim allmächtigen Gott Ihrer Majestät, Königin Jane II., ihren Erben und Nachfolgern, Treue, Gehorsam und Loyalität in Übereinstimmung mit dem Gesetz. So wahr mir Gott helfe."

      Auf die Möglichkeit der Ablegung einer feierlichen Bekräftigung gemäß Art. 4 Oath Act anstelle des Treueeides wird hingewiesen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 10. Dezember im Jahre des Herrn 2025, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif
    sealone.gif

    warrant.gif

    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen Unseren Höchst Ehrenwerte Premierminister, Sir Emrys Vaughan, KD, MP.

      In Anbetracht dessen, dass Wir jüngst geruhten, Euch mit der Führung Unserer Regierung und der Bildung eines Kabinetts zu beauftragen,

      Und in Anbetracht dessen, dass Ihr Eure Bemühungen inzwischen erfolgreich abgeschlossen und eine Liste mit den künftigen Mitgliedern Unserer Regierung zum Vortrag gebracht habt,

      Erklären Wir hiermit, dass Wir geruhen, die folgenden Bürger dieses Königreiches in Unsere Regierung zu berufen, auf dass sie durch ihre Arbeit Krone und Königreich loyal dienen mögen,

      Und ernennen hiermit

      • Mr William Henry Reed zum Chancellor of the Exchequer
      • Sir Richard O'Leary GCTO zum Minister of Foreign Affairs and Defence
      • The Hon Richard Hawthorne LL zum Minister of Home Affairs

      Die Eidesleistung der Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise im House of Commons stattfinden:

      "Ich, (Name), schwöre beim allmächtigen Gott Ihrer Majestät, Königin Jane II., ihren Erben und Nachfolgern, Treue, Gehorsam und Loyalität in Übereinstimmung mit dem Gesetz. So wahr mir Gott helfe."

      Auf die Möglichkeit der Ablegung einer feierlichen Bekräftigung gemäß Art. 4 Oath Act anstelle des Treueeides wird hingewiesen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 10. Dezember im Jahre des Herrn 2025, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif
    sealone.gif

    warrant.gif

    Wir, Jane II, von Gottes Gnaden Königin des Vereinten Albernia und all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, grüßen den Sehr Ehrenwerten Abgeordneten Sir Emrys Vaughan, KD, MP.

      In Anbetracht dessen, dass das House of Commons jüngst Unserer Regierung das Vertrauen entzogen hat,

      Und in Anbetracht dessen, dass in der Folge Nachwahlen zum House of Commons des Parlaments des Königreiches stattgefunden haben, aus denen die Labour Party unter Führung des Sehr Ehrenwerten Sir Emrys Vaughan erneut als stärkste politische Kraft hervorgegangen ist,

      Und in Anbetracht dessen, dass Ihr Unsere Invitation to Kiss Hands angenommen habt,

      Sowie in Anbetracht dessen, dass Unserer Höchst Ehrenwerter Prime Minister Sir Emrys Vaughan und die Sehr Ehrenwerten Mitglieder Unserer Regierung sich daraufhin entschlossen haben, von den ihnen von Uns verliehenen Ämtern zu demissionieren,

      Erklären Wir hiermit, den Rücktritt der Sehr Ehrenwerten Mitglieder Unserer Regierung in Anerkennung ihrer loyalen Dienste für Krone und Königreich gnädig anzunehmen,

      Und geruhen, den Sehr Ehrenwerten Abgeordneten Sir Emrys Vaughan zum Prime Minister zu ernennen und mit der Bildung Unserer Regierung zu beauftragen.

      Die Eidesleistung des Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise im House of Commons stattfinden:

      "Ich, (Name), schwöre beim allmächtigen Gott Ihrer Majestät, Königin Jane II., ihren Erben und Nachfolgern, Treue, Gehorsam und Loyalität in Übereinstimmung mit dem Gesetz. So wahr mir Gott helfe."

      Auf die Möglichkeit der Ablegung einer feierlichen Bekräftigung gemäß Art. 4 Oath Act anstelle des Treueeides wird hingewiesen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 28. November im Jahre des Herrn 2025, im dreizweiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    &key=8fcb9dd9eaffd97f684e0abe5d0d0b32fff073fd6162af1b73793dd25e26192b-aHR0cDovL2ltZy5hbGJlcm5pYS5kZS93YXJyYW50LmdpZg%3D%3D

    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen unseren Untertanen, Severus Frobisher.

      In Anbetracht dessen, dass Unsere ehemaligen Prime Minister durch Ihren treuen, untertänigsten Dienst an Vaterland und Krone dem Kingdom zu großem Ansehen in der Welt verholfen haben,

      Und in Anbetracht dessen, dass Wir gewillt sind diesen treuen und aufopferungsvollen Dienst zu würdigen,

      Und in Anbetracht dessen, dass Unser persönlicher Rat uns Empfehlungen gemacht hat, mit welcher Auszeichnung ein aus dem Amt geschiedener Premierminister zu bedenken ist,

      Und in Anbetracht dessen, dass nach diesen Empfehlungen ein Premierminister, der mindestens drei Monate im Amt war und durch Neuwahlen aus dem Amt geschieden ist, zum Knight Grand Cross of the Royal Theresian Order geschlagen werden soll,

      Sowie in Anbetracht dessen, dass Wir Euch am 12. Februar 2025 zum Premierminister ernannt und mit der Bildung einer Regierung beauftragt haben und ihr uns nach den Neuwahlen des Parlaments am 1. August 2025 Euren Rücktritt angeboten habt, welchen wir geruht haben anzunehmen,

      Erklären Wir hiermit, dass wir Euch als ehemaligen Prime Minister in den Ritterstand erheben,

      Und geruhen, Euch als Knight Grand Cross in den Most Distinguished and Illustrious Royal Theresian Order aufzunehmen.

      Daher schlagen Wir hiermit:

      Mister Severus Frobisher zum Ritter. Fortan sollt Ihr Euch Sir Severus Frobisher, Knight Grand Cross of the Royal Theresian Order (GCTO) nennen dürfen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 11. November im Jahre des Herrn 2025, im dreiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    warrant.gif

    Wir, Jane II, von Gottes Gnaden Königin des Vereinten Albernia und all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, grüßen den Sehr Ehrenwerten Abgeordneten Sir Emrys Vaughan, KD, MP.

      In Anbetracht dessen, dass jüngst Wahlen zum House of Commons des Parlaments des Königreiches stattgefunden haben, aus denen die Labour Party unter Führung des Sehr Ehrenwerten Sir Emrys Vaughan als stärkste politische Kraft hervorgegangen ist,

      Und in Anbetracht dessen, dass Ihr Unsere Invitation to Kiss Hands angenommen habt,

      Sowie in Anbetracht dessen, dass Unserer Höchst Ehrenwerter Prime Minister Severus M. Frobisher und die Sehr Ehrenwerten Mitglieder Unserer Regierung sich daraufhin entschlossen haben, von den ihnen von Uns verliehenen Ämtern zu demissionieren,

      Erklären Wir hiermit, den Rücktritt der Sehr Ehrenwerten Mitglieder Unserer Regierung in Anerkennung ihrer loyalen Dienste für Krone und Königreich gnädig anzunehmen,

      Und geruhen, den Sehr Ehrenwerten Abgeordneten Sir Emrys Vaughan zum Prime Minister zu ernennen und mit der Bildung Unserer Regierung zu beauftragen.

      Die Eidesleistung des Genannten auf Krone und Parlament soll in der gesetzlich bestimmten Weise im House of Commons stattfinden:

      "Ich, (Name), schwöre beim allmächtigen Gott Ihrer Majestät, Königin Jane II., ihren Erben und Nachfolgern, Treue, Gehorsam und Loyalität in Übereinstimmung mit dem Gesetz. So wahr mir Gott helfe."

      Auf die Möglichkeit der Ablegung einer feierlichen Bekräftigung gemäß Art. 4 Oath Act anstelle des Treueeides wird hingewiesen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 1. August im Jahre des Herrn 2025, im zweiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    warrant.gif

    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen Unseren Höchst Ehrenwerte Premierminister, Severus Frobisher.

      In Anbetracht dessen, dass die völkerrechtliche Vertretung Unseres Königreiches Unser königliches Privileg ist,

      Und in Anbetracht dessen, dass Wir Uns gemäß den Konventionen und Traditionen Unseres Königreiches bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch Unsere Regierung vertreten lassen können,

      Sowie in Anbetracht dessen, dass Ihr Uns um die Erteilung könglicher Vollmacht zu Unserer Vertretung ersucht habt,

      Erklären Wir hiermit, dass Wir Eurem Gesuch, Euch Vollmacht zu erteilen, zu entsprechen geruhen

      Und bevollmächtigen hiermit The Most Hon The Prime Minister zur Unterzeichnung des "Vertrags zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft" im Namen des Königreiches und der Krone.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 29. Juli im Jahre des Herrn 2025, im zweiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif
    sealone.gif

    letters-patent.gif


    Königin von ganz Albernia und Souverän all Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., erbietet allen, denen dies zur Kenntnis gelangt, Unseren Gruß!

    In Anbetracht dessen, dass kürzlich Neuwahlen zum House of Commons des Parlamentes unseres Königreiches durchgeführt wurden,

    Und in Anbetracht dessen, dass es gemäß der Tradition einer formellen Eröffnung dieses Hauses bedarf, welche durch Unsere königliche Person vorgenommen werden muss,

    Und in Anbetracht dessen, dass es Uns nicht gelegen scheint, die notwendigen Maßnahmen selbst vorzunehmen,

    Sowie in Anbetracht dessen, dass es Unser Privileg und Unser Vorrecht ist, durch Vollmacht unter dem Großen Siegel des Königreiches ausgewählte Lords mir der Wahrnehmung königlicher Aufgaben an Unserer Statt zu betrauen,

    Erklären wir hiermit durch Letters Patent, dass Wir Her Highness The Lord Chancellor zur Vorsitzenden einer Lord Commission erheben, welche mit königlicher Vollmacht ausgestattet sein soll, um sämtliche Handlungen, welche zur Konstituierung des neuen House of Commons notwendig, erforderlich und geboten sind, vorzunehmen, wie es der Tradition entspricht,

    Und erklären hiermit zudem, dass der Lords Commission ferner The Most Honourable The Earl Majes of Banosath und The Most Honourable The Countess Dyce of Caerwyn angehören sollen.

    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, dem 8. Juli im Jahre des Herrn 2025, im zweiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.


    jane_r.gif
    sealwax.gif

    warrant.gif


    Wir, Jane II., von Gottes Gnaden Königin von ganz Albernia und Souverän Unserer weiteren Gebiete und Territorien, Kaiserin von Medea, Herzogin von Fawkland, etc. pp., grüßen Unsere Ritterin Dame Scarlett P. Frinton , GCTO.

    In Anbetracht dessen, dass kürzlich Neuwahlen zum Unterhause des Parlaments stattgefunden haben,

    Und in Anbetracht dessen, dass die Einberufung der neugewählten Mitglieder des Hauses zur konstituierenden Sitzung in spätestens drei Wochen vom Tage der Auflösung des vorigen Unterhauses an geboten ist,

    Sowie in Anbetracht dessen, dass Article 1/3 der Standing Orders des House of Commons bestimmt, ein von der Krone bestellter Vertreter möge die Sitzung des Hauses leiten, bis dieses einen Speaker aus seinen Reihen gewählt hat,

    Erklären Wir hiermit, dass Wir Euch mit eben jener Aufgabe betrauen und ersuchen Euch, die Konstituierung des Hauses in Unserem Namen und gemäß den Bräuchen und Traditionen sowie in Übereinstimmung mit und gemäß den Anweisungen der von Uns zum Zwecke unserer Vertretung bei der Konstituierung bestellten Lords Commission so bald wie möglich in die Wege zu leiten.


    Gegeben an Unserem Hofe zu Firdayon Castle, am 8. Juli im Jahre des Herrn 2025, im zweiundzwanzigsten Jahr Unserer Regierung.

    jane_r.gif

    sealone.gif

    Gegeben am 8. Tage des Juli 2025 A.D., am Hofe von Firdayon Castle.

    DER KÖNIGIN ERHABENSTE MAJESTÄT IM RAT ANWESEND.

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass Wir mit dem Ratschlag und Einverständnis unseres Rates angeordnet haben, dass für einige ernsthafte und unaufschiebbare Angelegenheiten, Uns, den Staat und die Verteidigung unseres Königreiches betreffend, ein bestimmtes Parlament in unserer Stadt Aldenroth an den Tagen des Januar und den darauf folgenden Monaten abgehalten werde,

    UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass wir diese genannten Angelegenheiten dort behandeln und mit den Prälaten, Großen Männern und Peers unseres Königreiches Rat zu halten gedenken,

    SOWIE IN ANBETRACHT DESSEN, dass die nachfolgend genannten Personen an den genannten Tagen am genannten Ort mit uns und den genannten Prälaten, Großen Männern und Peers persönlich anwesend sein sollen, um die besagten Angelegenheiten zu behandeln und Ihren Rat hierzu zu geben, da Sie Uns und Unsere Ehre und die Sicherheit und Verteidigung dieses Königreiches hoch achten und die genannten Angelegenheiten umgehend erledigen,

    SIND WIR ZU DIESEM ZWECKE geneigt, durch und mit dem Ratschluss Unseres Staatsrates, hiermit den nachfolgend genannten Personen, strengstens durch den Glauben und den Gehorsam, durch welchen sie mit Uns verbunden sind, das Gewicht der genannten Angelegenheiten und drohende Gefahren berücksichtigend und auf sämtliche Entschuldigungen verzichtend, zu befehlen und aufzugeben:

    Writ of Summons

    Zu den Sitzungen des House of Lords werden die folgenden Peers einberufen:

    - Her Highness The Lord High Chancellor The Most Honourable The Countess of Winfield

    - His Grace The Most Reverend Father in God, Lloyd Roberts, by Divine Providence Lord Archbishop of St. Gardins, Primate of All Albernia

    - His Eminence The Most Reverend Father in God, Matthew Cardinal McLachlan, by Divine Providence Lord Archbishop of St. Arivor, Metropolitan of Albernia

    - The Most Noble The Duke of Baliho, KD

    - The Most Noble The Duke of Paerrycen

    - The Most Noble The Duke of Osbury

    - The Most Honourable The Earl Majes of Banosath, KD

    - The Most Honourable The Countess Dyce of Caerwyn, GCTO

    - The Most Honourable The Baroness of Askin

    - The Right Honourable The Viscount Lennox, KD

    jane_r.gif

    Die Mitglieder des Staatsrats:

    Arthur, Lord President

    David, PC

    Annette, PC

    sealone.gif

    Gegeben am 23. Tage des Juni 2025 A.D., am Hofe von Firdayon Castle.

    DER KÖNIGIN ERHABENSTE MAJESTÄT IM RAT ANWESEND.

      IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Amtszeit des House of Commons unseres Parlamentes auf vier Monate beschränkt ist,

      UND IN ANBETRACHT DESSEN, dass nach Ablauf dieser Frist das House of Commons gemäß den Konventionen und Bräuchen dieses Königreiches durch königlichen Befehl aufzulösen ist,

      IST ZU DIESEM ZWECKE Ihre Majestät geneigt, durch und mit dem Ratschluss ihres Staatsrates, hiermit das Nachfolgende zu verfügen und zu verordnen:

      Disbandment of Parliament

      1. Die Lords Spiritual and Temporal, und die Mitglieder des House of Commons, sind von ihrer Verpflichtung zur weiteren Anwesenheit am Ort unseres Parlaments entbunden. Das House of Commons wird hiermit für aufgelöst erklärt, die Mitglieder des fünfundfünfzigsten House of Commons werden unter Beachtung ihrer Verdienste um Krone und Königreich und mit dem Dank Ihrer Majestät der Königin ihrer Pflichten als Parlamentarier entbunden und von ihren Ämtern als Repräsentanten des Volkes entlassen.

      2. Da bereits Neuwahlen zum House of Commons durchgeführt wurden, soll das neu gewählte House of Commons binnen 21 Tagen, vom morgigen Tage an gerechnet, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.

    jane_r.gif

    Die Mitglieder des Staatsrats:

    Arthur, Lord President

    David, PC

    Annette, PC

    sealone.gif

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Act

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 3. Juni im Jahre des Herrn 2025.

    jane_r.gif

    sealone.gif