Beiträge von The Countess of Winfield

    My Lords!


    The Right Honourable The Commons of the Kingdom of Albernia in Parliament assembled haben die folgende Bill beschlossen:

    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 96 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert.

    My Lords!


    The Right Honourable The Commons of the Kingdom of Albernia in Parliament assembled haben die folgende Bill beschlossen, welche hiermit in der durch das House of Lords geänderten Fassung zur Abstimmung steht:

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    Zulässige Stimmoptionen sind Content und Not Content.


    Die Abstimmung dauert 72 Stunden, sie kann bei Abgabe einer ausreichenden Mehrheit der Stimmen für oder gegen den Antrag vorzeitig beendet werden.

    My Lords!


    There being a sufficient majority content with the decision, the leave is granted.


    Die Bill hat damit die folgende Fassung:


    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.


    Da die Frist bereits ausgelaufen ist, ist die Aussprache hiermit ebenfalls beendet, die Abstimmung über die geänderte Vorlage wird eingeleitet.

    My Lords!


    Es liegt ein Änderungsantrag zur Bill von The Right Honourable The Countess of Winfield vor. Für diese Motion ist beabsichtigt, ein Leave of the House zu gewähren.


    Durch die Motion wird eine Änderung in der Weise begehrt, dass die Bill in folgender Version beschlossen wird:

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    Der Leave wird gewährt, wenn alle Mitglieder des Hauses innerhalb von 24 Stunden ihre Zustimmung erteilen, ansonsten wird über die Änderung namentlich abgestimmt.

    My Lords and Ladies,


    ich stimme dem Gesagten zu und dem geänderten Antrag im Prinzip auch. Ich möchte allerdings anregen, dass wir die Zuständigkeit bei der Königin lassen, anstatt eine Zuständigkeit des Privy Council vorsehen. Dass eine Entscheidung Ihrer Majestät der Königin dann unter Beratung des Privy Council getroffen wird, ist ja bereits gewohnheitsrechtlich immer der Fall. Insofern wäre, unter Anlehnung gewohnheitsrechtlich gebräuchlicher Formulierungen, mein Änderungsvorschlag:


    5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    My Lords!


    The Right Honourable The Commons of the Kingdom of Albernia in Parliament assembled haben die folgende Bill beschlossen:

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

    Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 96 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert.

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    Aldenroth | 5th April 2025

    Address in Reply to Her Majesty's Gracious Speech


    Your Majesty,


    als Lord Chancellor of Albernia überbringe ich Euch untertänigst eine Nachricht, die die Höchst Ehrenwerten Lords an Eure Majestät gerichtet haben:

      Gütigster Souverän. Wir, Eurer Majestät gehorsame und loyale Untertanen, The Most Honourable The Lords Spiritual and Temporal of the Kingdom of Albernia in Parliament Assembled, möchten Eurer Majestät unseren untertänigsten Dank für die Gnade antragen, eine Rede an beide Häuser des Parlaments gerichtet zu haben.

    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Your Majesty's humble and devoted subject and servant,


    The Most Hon. The Countess of Winfield
    The Lord Chancellor of Albernia

    My Lords!


    The Right Honourable The Commons of the Kingdom of Albernia in Parliament assembled haben die folgende Bill beschlossen, welche hiermit zur Abstimmung steht:


    Pension Insurance Bill

    Gesetz zur Verhinderung der Altersarmut


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Chapter I - Die gesetzliche Rentenversicherung


    Article 1 Allgemeines

    Der Pension Insurance Act regelt die Leistungen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen sowie deren Rechte und Pflichten sowie die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen. Ihre Aufgabe ist die Vermeidung von Altersarmut und die Sicherstellung, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters aus dem Berufsleben ausscheiden, ein Leben in Würde führen können.


    Article 2 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

    1) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Albernian Company for the Management of the Pension Fund (ACMF).

    2) Die ACMF steht unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Ministry for Home Affairs.

    3) Die ACMF hat ihren Sitz in Aldenroth und wird von einem Direktor geleitet, der von Minister for Home Affairs ernannt und entlassen wird.


    Article 3 Finanzierung

    1) Die ACMF finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und durch Zuschüsse aus der Staatskasse zur Defizitvermeidung.

    2) Der Beitrag beträgt für

    a. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 5% auf das Brutto-Einkommen, der zur Hälfte je vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird;

    b. Brutto-Einkünfte aus selbständiger Arbeit 5% und

    c. sonstigen Brutto-Einkünften 5%.


    Article 4 Leistungsberechtigte

    1) Leistungsberechtigt ist jeder Rentner.

    2) Rentner im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Mensch, der mindestens 65 Jahre alt ist und mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

    3) Jahre, in denen keine Beiträge gezahlt, jedoch unentgeltlich minderjährige Kinder erzogen oder pflegebedürftige Personen unentgeltlich gepflegt wurden, gelten als Beitragsjahre im Sinne des Articels 5 (1) dieses Gesetzes, sofern diese Leistungen auf dem Gebiet des Kingdom of Albernia, Medeas oder der Fawklands erbracht wurden.

    4) Minderjährige Kinder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    5) Pflegebedürftig im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Hilfe anderer Personen für ihre Lebensführung angewiesen sind.

    6) Von der Erfüllung der Mindestbeitragsjahre kann abgesehen werden, wenn aufgrund schwerer körperlicher Belastung während der Arbeit eine Fortsetzung sowohl dieser als auch jeder anderen Tätigkeit nicht zumutbar ist und die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift (Invalidenrente).

    7) Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, deren beider Elternteile verstorben sind und die nicht anderweitig versorgt sind, haben Anspruch auf eine Mindestrente (Waisenrente).

    8 ) Menschen, deren Ehepartner verstorben ist, das Rentenalter erreicht haben und nicht über ein Einkommen verfügen, das 1.200 Pound Precious übersteigt, erben die Hälfte des Rentenanspruchs ihres verstorbenen Ehepartners (Witwenrente).

    9) Wer eine private Altersvorsorge abgeschlossen hat, hat gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten, während denen er minderjährige Kinder erzogen (Articel 4 (3) und (4)) oder pflegebürftige Personen gepflegt (Articel 4 (4) und (5)) hat, nur dann rentenrechtliche Leistungsansprüche, wenn er während dieser Zeiten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, es sei denn, er ist Bezieher einer Invaliden-, Witwen- oder Waisenrente und die Auszahlung aus der privaten Rentenverswicherung liegt unter 1.200 Pound Preciuos; in diesem Fall stockt die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag des Rentenbeziehers die Summe auf 1.200 Pound Precious auf.


    Article 5 Leistung

    1) Die monatliche Mindestrente beträgt 1.200 Pound Precious.

    2) Für jedes Beitragsjahr erhöht sich die monatliche Mindestrente um 2% von 1.200 Pound Precious.



    Chapter II - Die private Rentenversicherung



    Article 6 Private Rentenversicherung

    1) Jedem steht es frei, zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privatrechtlichen Altersvorsorge zu entscheiden. Versicherte können ihre gewählte Form der privaten Altersvorsorge jederzeit abändern oder anpassen, um ihren individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen gerecht zu werden.

    2) Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bis zu 50%, maximal jedoch in Höhe von 2.400 Pound Precious jährlich, steuerlich geltend gemacht werden.

    3) Die Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten sind verpflichtet, den Versicherten umfassende und verständliche Informationen über die angebotenen Vorsorgeoptionen, deren Kosten, Renditepotenzial und Risiken zur Verfügung zu stellen. Die Regierung etabliert Mechanismen zur Überwachung und Sicherstellung der Qualität der angebotenen Vorsorgeprodukte und -dienstleistungen, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.

    4) Das Preis-Leistungs-Verhältnis der privaten Altersvorsorge muss mindestens dem der gesetzlichen Rentenversicherung gleichen.


    Article 7 Kombinierung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

    1) Jedem steht es frei, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altersvorsorge abzuschließen.

    2) Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zum Zwecke des Erwerbs von Rentenansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich.


    Chapter III - Aufbauphase der gesetzlichen Rentenversicherung


    Article 8 - Defintion

    Als Aufbauphase der gesetzlichen Rentenversicherung gilt jene Zeitspanne von 36 Jahren, die für den Aufbau der Geldreserven der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich ist.


    Article 9 - Rücklagenfonds und Ausgabenfonds

    Es werden zwei Fonds eingerichtet: der Rücklagendfonds und der Ausgabenfonds.


    Article 10 - Rücklagenfonds

    1) Der Rücklagenfonds ist der Fonds, der die Geldreserven der gesetzlichen Rentenversicherung enthält. Der Rücklagenfonds speist sich aus Zuschüssen aus Steuermitteln und Abgaben der Bank of Albernia in Höhe von 45,4 Mrd. Pound Precious für die ersten 36 Jahre ab Einrichtung des Ausgabenfonds. Die Rücklagen werden von der Bank of Albernia verwaltet und mit mindestens 5% jährlich verzinst.

    2) Der Zuschuss aus Steuermitteln beträgt im ersten Jahr nach Einrichtung des Rücklagenfonds 147,6 Mrd. Pound Precious. Die folgenden jährlichen Zuschüsse aus Steuermitteln verringern sich um die im Vorjahr aus den bereits bestehenden Rücklagen erwirtschafteten Zinsgewinnen.


    Article 11 - Ausgabenfonds

    1) Der Ausgabenfonds speist sich aus den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    2) Während der ersten 36 Jahre des Bestehens des Ausgabenfonds beträgt die maximale Rentenauszahlung pro rentenbezugsberechtigter Person monatlich 460 Pound Precious.


    Article 12 - Einführungsphase

    Die Auszahlungen aus dem Ausgabenfonds beginnen ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.


    Tabelle 1: Aufbau des Grundkapitals der Gesetzlichen Rentenversicherung (alle Summen in Mrd. alb. Pfund; Treasury = Zuschuss aus Steuermitteln):

    JahrTreasuryBank of Albernia /



    Auszahlung (ab 37. Jahr)



    durch Ges. Rentenvers.



    Beitragszahlungen



    Verzinsung 5% p.a.



    aus Vorjahr



    GesamtbetragAkkumulierter



    Betrag



    01147,6045,400,000,00193,00193,00
    02137,9545,400,009,65193,00386,00
    03128,3045,400,0019,30193,00579,00
    04118,6545,400,0028,95193,00772,00
    05109,0045,400,0038,60193,00965,00
    0699,3545,400,0048,25193,001.158,00
    0789,7045,400,0057,90193,001.351,00
    0880,0545,400,0067,55193,001.544,00
    0970,4045,400,0077,20193,001.737,00
    1060,7545,400,0086,85193,001.930,00
    1151,1045,400,0096,50193,002.123,00
    1241,4545,400,00106,15193,002.316,00
    1331,8045,400,00115,80193,002.509,00
    1422,1545,400,00125,45193,002.702,00
    1512,5045,400,00135,10193,002.895,00
    162,8545,400,00144,35193,003.088,00
    170,0045,400,00154,40199,803.287,80
    180,0045,400,00164,39209,793.497,59
    190,0045,400,00174,88220,283.717,87
    200,0045,400,00185,89231,293.949,16
    210,0045,400,00197,45242,854.192,02
    220,0045,400,00209,60255,004.447,02
    230,0045,400,00222,35267,754.714,77
    240,0045,400,00235,74281,144.995,91
    250,0045,400,00249,79295,195.291,11
    260,0045,400,00264,56309,965.601,06
    270,0045,400,00280,05325,455.926,51
    280,0045,400,00296,32341,736.268,23
    290,0045,400,00313,41358,816.627,04
    300,0045,400,00331,35376,757.003,79
    310,0045,400,00350,18395,597.399,38
    320,0045,400,00369,97414,377.814,75
    330,0045,400,00390,74436,148.250,89
    340,0045,400,00412,54457,948.708,83
    350,0045,400,00435,44480,849.189,67
    360,0045,400,00459,48504,889.694,55
    370,00- 468,2



    83,00484,7299,529.827,95
    380,00- 468,2



    83,00491,39106,199.934,15
    390,00- 468,2



    83,00496,70111,5110.045,65
    400,00- 468,2



    83,00502,28117,0810.162,73



    Tabelle 2: Berechnung für eine sofort greifende Rentenauszahlung (unterstellt werden jährlich 15 Mio. Rentner (Formel: Monatsrente= (Beitragszahlung + Treasury) / (15 Mio * 12) )


    JahrBeitragszahlungen in Mrd. Pfund



    Treasury in Mrd. Pfund



    Monatsrente pro Rentner in Pfund



    0183,000,00461,11
    0283,000,00514,72
    0383,000,00568,33
    0483,000,00621,94
    0583,000,00675,55
    0683,000,00729,16
    0783,000,00782,16
    0883,000,00836,38
    0983,000,00890,00
    1083,000,00943,61
    1183,000,00997,22
    1283,000,001.050,83
    1383,000,001.104,44
    1483,000,001.158,05
    1583,000,001.211,66
    1683,000,001.265,27
    1783,000,001.281,11
    1883,000,001.281,11
    3683,000,001.281,11


    Zulässige Stimmoptionen sind Content und Not Content.


    Die Abstimmung dauert 72 Stunden, sie kann bei Abgabe aller Stimmen vorzeitig beendet werden.

    Handlung:

    Vom Woolsack aus stellt sie fest:

    My Lords!


    Da weiterer Aussprachebedarf angekündigt wurde, verlängere ich die Aussprache ab jetzt letztmalig um 72 Stunden. Die Frist muss so kurz sein, da innerhalb der Fristen des Parliament Reform Act noch eine Abstimmung durchzuführen ist.


    Handlung:

    Nachdem sie vom Woolsack aufsteht und zum Rednerpult tritt, spricht sie nicht mehr in amtlicher Funktion:

    My Lords and Ladies,


    es scheint mir dezidiert unökonomisch zu sein, Änderungen an einer Bill bereits vornehmen zu wollen, wenn sie noch in den Commons ist und der beschlossene Wortlaut noch gar nicht feststeht. Insofern weise ich die Behauptung zurück, dass seit dem 22. Februar bereits Vorbereitungen auf genau diese Bill möglich gewesen wären.


    Man möge zudem Nachsicht walten lassen, da die Bill neben den inhaltlichen Kritikpunkten auch diverse formelle Unzulänglichkeiten hat, die das Lesen und Verstehen leider erschwert haben.


    Ich bleibe jedoch dabei, dass diese Bill, neben sozialpolitischen Erwägungen, ein völliges Glücksspiel mit den Finanzen des Königreiches ist. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Bill, so wie sie ist, Gesetz wird.

    My Lords and Ladies!


    die "Pension Insurance Bill" präsentiert uns ein ambitioniertes Vorhaben, das zweifellos von edlen Absichten geleitet ist: Altersarmut soll verhindert, ein Leben in Würde im Alter ermöglicht werden. Doch bei aller Anerkennung für die Intentionen des Gesetzes müssen wir uns intensiv mit seinen Schwächen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt.


    Mein zentraler Kritikpunkt liegt in der Voraussetzung von 40 Beitragsjahren, um rentenberechtigt zu sein. Diese Hürde ist in der heutigen Arbeitswelt, die von beruflichen Unterbrechungen, befristeten Anstellungen und vielfältigen Lebenswegen geprägt ist, schlichtweg nicht realistisch. Besonders betroffen sind jene Menschen, die aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, die oft unbezahlt und unsichtbar geleistet wird, nicht auf eine lückenlose Erwerbsbiografie verweisen können. Es besteht die Gefahr, dass genau jene Personen, die das System eigentlich schützen soll, ausgeschlossen werden.


    Ein weiterer Aspekt, der unsere Aufmerksamkeit verdient, ist die immense finanzielle Belastung der Staatskasse, insbesondere in den ersten Jahren des Systems. Die eingeplanten 147,6 Milliarden alb. Pfund als Zuschuss im ersten Jahr sind eine enorme Summe, die zwangsläufig auf die nachfolgenden Generationen übertragen wird. Dies führt uns zu einer grundlegenden Frage der Gerechtigkeit zwischen den Generationen: Können wir es verantworten, eine derart hohe Verschuldung in Kauf zu nehmen, während gleichzeitig die Rentenleistungen in der Aufbauphase auf ein Minimum von 460 Pound Precious begrenzt bleiben? Diese unzureichenden Beträge in den ersten 36 Jahren lassen bestehende Rentner im Regen stehen und schaffen soziale Ungleichheit.


    Auch die monatliche Mindestrente von 1.200 Pound Precious plus 2 Prozent für jedes Beitragsjahr bedarf einer kritischen Betrachtung. Zwar erscheint dieser Betrag auf den ersten Blick ausreichend, doch es fehlen klare Mechanismen zur Anpassung an Inflation und regionale Lebenshaltungskosten. Ohne solche Anpassungen könnte die Mindestrente in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnell an Kaufkraft verlieren und somit ihr Ziel verfehlen, ein würdiges Leben zu sichern.


    Die Verwaltung des Systems wirft ebenfalls Fragen auf. Die Trennung zwischen Rücklagen- und Ausgabenfonds sowie die Abhängigkeit der Albernian Company for the Management of the Pension Fund vom Home Office bergen Risiken. Politische Einflussnahme auf die Rentenversicherung sollte vermieden werden, doch die vorliegende Konstruktion eröffnet genau diese Möglichkeit. Zugleich erhöht die Komplexität der Verwaltung den bürokratischen Aufwand und birgt die Gefahr von Ineffizienz und Intransparenz, was das Vertrauen der Bevölkerung in das System untergraben könnte.


    Schließlich möchte ich auf die private Altersvorsorge eingehen, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente vorgesehen ist. Zwar ist die Idee, den Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit zu geben, zu begrüßen, doch die strengen Anforderungen an Anbieter von privaten Vorsorgeprodukten könnten die Vielfalt und den Wettbewerb in diesem Sektor einschränken. Dies könnte nicht nur die Auswahlmöglichkeiten der Versicherten begrenzen, sondern auch die Innovationskraft des privaten Marktes hemmen.


    My Lords and Ladies, dieser Gesetzentwurf zeigt Mut und Weitblick in seinem Ziel, Altersarmut zu bekämpfen. Doch gute Absichten allein reichen nicht aus. Wir stehen in der Verantwortung, sicherzustellen, dass dieses Gesetz nicht nur sozial gerecht, sondern auch finanziell nachhaltig und effizient in der Umsetzung ist. Die vorliegenden Schwächen fordern uns auf, genau hinzusehen, die notwendigen Anpassungen festzustellen und einen Gegenentwurf zu erarbeiten.


    In der Kürze der Zeit, die uns zur Verfügung steht, ist es uns jedoch kaum möglich, substanzielle Verbesserungen an der Bill vorzunehmen, die die genannten Schwächen beheben. Daher komme ich zu dem Schluss, dass ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Ich empfehle, ihn abzulehnen und dem House of Commons die Möglichkeit zu eröffnen, in der nächsten Sitzungsperiode in eine neuerliche Beratung einzusteigen, damit dort die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können, um ein wirklich tragfähiges und gerechtes Rentensystem zu schaffen.


    Thank you.