Mr Appleby, schön Sie kennenzulernen!
Er reicht ihm und dann seinen Beratern nacheinander die Hand.
Mr Asquith, it's a pleasure!
Sehen wir das korrekt, dass es gemäß Art. 6 Stock Exchange Act im Wesentlichen zwei Anforderungen an unseren Börsengang gibt: 1) die Rechtsform Limited Company und 2) eine Aktivität von 35 Tagen?
Das ist korrekt.
Ersteres können wir aufweisen, die mit Börsengang verbundene Transformation zur PLC werden wir dann vollziehen. Die Anforderungen an die Aktivität des Unternehmens - welches ich schon seit 2012 führe, aber mit einem formalen Aktivitätsnachweis erst ab dem 29.12. letzten Jahres belegen kann - erfüllen wir erst in wenigen Tagen.
Daran soll es also nicht scheitern, die entsprechenden Vorbereitungen werden ja auch noch ein paar Tage in Anspruch nehmen.
Von einem technischen Standpunkt aus gesehen werden wir noch ein Konto auf der Handelsplattform einrichten - oder stellen Sie uns dieses von sich aus zur Verfügung?
Die Aufnahme in den FTSX und den IPO würde die ASE in Abstimmung mit Ihnen vornehmen und technisch implementieren. Sie und die gegebenenfalls weiteren Inhaber müssten auf der Handelsplattform Konten einrichten, damit Ihnen die eventuell nicht in den Streubesitz gehenden Anteilsscheine vor der Freigabe des Handels zugewiesen werden können.