Beiträge von Lafayette Stuyvesant

      Statute of Llynglysh Football Board


      Article I
      Section 1: Das Llynglysh Football Board (LFB) fördert und veranstaltet Wettbewerbe im Llynglysh Football im Königreich Albernia.
      Section 2: Es sitzt in Caeravon, Llyngwyn und kann weitere Zweigstellen auf Beschluss des Chiefs of the Board eröffnen.


      Article II
      Section 1: Der Chief of the Board repräsentiert das Board nach außen und organisiert es nach innen.
      Section 2: Er wird immer nach Ende einer Saison der ersten Liga gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
      Section 3: Nur der Chief of the Board ist für das Board zeichnungsberechtigt und darf vor Gericht auftreten.


      Article III
      Section 1: Das Board besteht aus den rechtlichen Vertretern seiner ordentlichen Mitglieder.
      Section 2: Es entscheidet grundsätzlich über sämtliche Belange des Boards, insbesondere aber über Beitragshöhen und Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder sowie Änderung der Regeln für Spiel und Wettbewerbe.


      Article IV
      Section 1: Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder Verein werden, der auf einen ordentlichen Spielbetrieb ausgerichtet ist.
      Section 2: Die Mitgliedschaft ist beim Chief of the Board zu beantragen. Er befindet darüber.
      Section 3: Auf Beschluss des Boards können Mitglieder mit den Stimmen von drei Vierteln der Mitglieder mit gewichtigem Grund ausgeschlossen werden.
      Section 4: Personen, die nicht unter die Beschreibung von Section 1 fallen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen.


      Article V
      Section 1: Dieses Statut tritt mit seinem Beschluss am 15. August 1874 in der Tafarn Ffured in Kraft.
      Section 2: Mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder im Board kann diese Satzung geändert werden.


      Rhys Gwilym Thomas Pierce III Peadar Ua Briain


      Caeravon, August 15th, 1874

    Zitat

    Original von Jonathan Skirrow
    SIeht ganz gut aus, allerdings frage ich mich, ob wir wirklich den "bürokratischen Akt" einer Satzung für unseren kleinen Verband brauchen.


    Naja, die ist ja nicht so ein Ungetüm.

    Fakt ist allerdings, Right Honourable Minister, dass man bis eben seit sieben Tagen nichts mehr von Ihnen gehört hatte. Traurig auch, dass man solche Statements erst aus Ihnen herauskitzeln muss und Ihr Ministerium nicht selbst auf die Idee kommt, Pressemitteilungen herauszugeben. :tea

      Statute of Llynglysh Football Board


      Article I
      Section 1: Das Llynglysh Football Board (LFB) fördert und veranstaltet Wettbewerbe im Llynglysh Football im Königreich Albernia.
      Section 2: Es sitzt in Caeravon, Llyngwyn und kann weitere Zweigstellen auf Beschluss der Chiefs of the Board eröffnen.


      Article II
      Section 1: Die zwei Chiefs of the Board repräsentieren das Board nach außen und organisieren ihn nach innen.
      Section 2: Sie werden immer nach Ende einer Saison der ersten Liga gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
      Section 3: Nur die Chiefs of the Board sind für das Board zeichnungsberechtigt und dürfen vor Gericht auftreten.


      Article III
      Section 1: Das Board besteht aus den rechtlichen Vertretern seiner ordentlichen Mitglieder.
      Section 2: Es entscheidet grundsätzlich über sämtliche Belange des Boards, insbesondere aber über Beitragshöhen und Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder sowie Änderung der Regeln für Spiel und Wettbewerbe.


      Article IV
      Section 1: Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder Verein werden, der auf einen ordentlichen Spielbetrieb ausgerichtet ist.
      Section 2: Die Mitgliedschaft ist bei den Chiefs of the Board zu beantragen. Sie befinden darüber.
      Section 3: Auf Beschluss des Boards können Mitglieder mit den Stimmen von drei Vierteln der Mitglieder mit gewichtigem Grund ausgeschlossen werden.
      Section 4: Personen, die nicht unter die Beschreibung von Section 1 fallen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen.


      Article V
      Section 1: Dieses Statut tritt mit seinem Beschluss am 15. August 1874 in der Tafarn Ffured in Kraft.
      Section 2: Mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder im Board kann diese Satzung geändert werden.


      Rhys Gwilym Thomas Pierce III Peadar Ua Briain


      Caeravon, August 15th, 1874

    Er nimmt die Tasse entgegen.
    Vielen Dank, Lady MacDonald. :)


    Das man über die Frau eines ehemaligen Premierministers mehr weiß, als über einen einfachen Hochschullehrer, soll nicht weiter verwunderlich sein. ;) Ich lehre an der philosophischen Fakultät des Galloway College Politikwissenschaft, bin dort einfacher Dozent und führe junge Studierende zu ihrem Abschluss.

    Wozu gehört eigentlich die Insel, wo Coughlan liegt? Ich würde die neben Galloway auch gern mit ausgestalten, als so eine Art Isle of Man, wenn da niemand schon andere Ideen hat. :)