Beiträge von 5 Penny Lane


    Prime Minister Sir Quincy MacDonald
    visiting the United States on May 18th, 2010


    Ladies and Gentleman,


    am heutigen Nachmittag fand ein erstes telefonisches Gespräch zwischen Prime Minister Quincy MacDonald und U.S. President Ulysses Q. Monroe statt, in welchem Mr Monroe dem Prime Minister persönlich zu dessen Ernennung gratulierte. Im Laufe des Gespräch betonten beide Staatsmänner die besonderen Beziehungen zwischen dem Köngreich Albernia und den Vereinigten Staaten und brachten übereinstimmend ihren Wunsch zum Ausdruck, die erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fortzusetzen.


    Darüber hinaus akzeptierte Prime Minister MacDonald die Einladung von Mr Monroe, den Vereinigten Staaten am Dienstag, den 18. Mai 2010, einen offiziellen Besuch abzustatten. Es wurde verabredet, den am kommenden Sonntag gewählten President-elect, der ab dem 1. Juni die Nachfolge von Mr Monroe antreten wird, zu bitten, den gemeinsamen Gesprächen im Weißen Haus beizuwohnen.


    Prime Minister MacDonald wird anlässlich des Besuchs in den Vereinigten Staaten vom Secretary of State for International Relations, Mr Giles Reynolds, begleitet werden.


    Edit: Header korrigiert.


    Press Conference on the Antarctica Crisis Summit, 11th January 2010


    Ladies and Gentleman,


    die Regierung des Schahtums Futuna plant nach eigenen Angaben, durch spezielle Bakterien die Ölvorräte unter der Antarktis vernichten zu wollen. Diesen Eingriff, der unter anderem auch albernisches Schutzgebiet in der Antarktis betrifft, kann die Regierung Ihrer Majestät nicht tolerieren und fordert die futunische Regierung auf, ihre Pläne fallen zu lassen. Sollte die futunische Regierung ihre Pläne nicht zurücknehmen, schließt die Regierung Ihrer Majestät auch militärische Mittel nicht aus.


    Zu diesem Zwecke hat der Premierminister soeben einen Krisengipfel nach Aldenroth einberufen, zudem die Staats- und Regierungschefs der United States of Astor, der Union of Aurora, der Democratic Union und des United Empire eingeladen worden sind. Ziel der Konferenz soll es sein, ein gemeinsames Handeln in Sachen der Antarktis abzusprechen und zu planen und die Schutzgebiete in der Antarktis auf eine neue völkerrechtliche Grundlage zu stellen. Sir Jonathan betonte dabei, dass eine schnelle und entschlossene Absprache notwendig sei, um geschlossen gegenüber Futuna auftreten und agieren zu können.


    Gibt es Fragen?


    General Press Conference, 10th January 2010


    Ladies and Gentleman,


    ich begrüße Sie zur ersten Pressekonferenz der neuen Regierung Ihrer Majestät. Seit der Vereidigung von Sir Jonathan Skirrow als Premierminister konnte sich das neue Kabinett einen umfassenden Überblick über die bestehenden und bevorstehenden Aufgaben verschaffen und kann daher nun einen Überblick über die Ministerposten und die politischen Ziele bieten.


    Ministers
    Zu Ministern der Regierung Ihrer Majestät wurden ausschließlich Abgeordnete berufen, die bereits vorher als Minister gearbeitet haben. Sir Timothy Van Hansis übernimmt das Home Office, das er bereits unter Lord Rhodi und Lady Teri geführt und sich darin außerordentlich verdient gemacht hat. Donavin Cordial war ebenfalls schon unter Lady Teri Minister of Foreign and Empire Affairs und wird erneut das Foreign Office leiten. Die Schatzkanzlei schließlich wird mit James Alistair besetzt, der zwar vorher nur als Innen- und Außenminister gearbeitet hat, aber umfassende Kenntnisse über die bsEcoSim mit sich bringt. Der Prime Minister ist zuversichtlich, dass alle Minister ihr Amt kompetent und erfolgreich ausführen werden.


    Foreign Affairs
    Der Prime Minister beabsichtigt zunächst, alle Staaten der League of Nations zu besuchen, den Kontakt zu festigen und gemeinsame Vorhaben abzusprechen. Er ist dazu gestern in Melanesi mit Prime Minister Zuri Kilton zusammengetroffen und befindet sich zur Zeit noch in Aurora im Gespräch mit den politischen Führern. Für die nächste Woche sind noch Besuche in Cranberra und in Roldem geplant.
    Weiterhin hält die Regierung Ihrer Majestät die Arbeit der League of Nations und der Nerica Union für wichtig und wird sie intensivieren, weshalb das Kabinett auch den Chancellor der Beaconsfield Society als albernischen Vertreter bei der Nerica Union zu den Kabinettssitzungen berufen worden ist, um eine optimale Absprache gewährleisten zu können. Für die nächste Woche ist auch ein Wechsel in der LoN-Delegation vorgesehen.
    Des Weiteren will die Regierung Ihrer Majestät auch an der G3 und den guten Kontakten zu den United States und dem United Empire festhalten. Um allgemein eine gute Qualität der albernischen Diplomatie zu gewährleisten, soll das Botschaftspersonal in der nächsten Zeit überprüft werden.


    Military Affairs
    Ebenso beabsichtigt die Regierung Ihrer Majestät die Prüfung des Generalstabs der albernischen Streitkräfte und wird gegebenenfalls Neubesetzungen vornehmen. Außerdem werden - resultierend aus der jüngsten Gesetzesänderung im Bereich des Militärrechts - einige Verordnungen bezüglich des Aufbaus und der Organisation der Streitkräfte vorzubereiten sein.


    Home & Financial Affairs
    In den Bereichen des Home Office und des Exchequer geht es in erster Linie um sorgfältige und korrekte Erfüllung der Aufgaben, die in der nächsten Zeit anstehen. Dazu gehört ein korrekter Ablauf der nächsten Wahlen, ein ausreichender Aufbau der Public Enterprises und eine Weiterarbeit am Status Medeas.


    Gibt es Fragen?



    Aldenroth | 11 November 2009


    The Prime Minister to visit Nerica


    Prime Minister Percival Stones wird heute zu seinem ersten offiziellen Besuch auf dem nericanischen Kontinent erwartet. Den Auftakt seiner Reise bildet ein Staatsbesuch im Commonwealth of Melanesi, wo Angelegenheiten der League of Nations sowie die vertraglichen Beziehungen zwischen Melanesi und dem Kingdom of Albernia auf der Tagesordnung stehen werden. Im Anschluss wird Stones nach Natal weiterreisen, um dort ein Exekutivabkommen mit der Regierung des Empire-Uni zu unterzeichnen und Verhandlungen über weitere Vereinbarungen zu führen. Den Abschluss seiner Reise wird ein Besuch der Crown Colony of Medea bilden. Prime Minister Stones plant dort unter anderem einen Besuch des Ndowe Kazú House of Sclaves sowie ein Treffen mit Vertretern des Council for Medea.



    - Aldenroth, June 26th 2009 -


    Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen nominates Timothy van Hansis as KAE


    In einem Schreiben an die Königin vom heutigen Tage hat Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen, KD, von seinem Privileg, Ihrer Majestät Personen für die Verleihung des Order of Albernian Excellence vorzuschlagen, gebrauch gemacht und Rt. Hon. Timothy van Hansis, MP, für die Würde des Knight Commanders of the Order of Albernian Excellence vorgeschlagen.


    Der Premierminister möchte damit die vielfältigen großen Verdienste, die sich Mr van Hansis insbesondere durch sein ausgestalterisches und kulturell förderndes Wirken und Arbeiten, so z.B. durch die Erstellung der neuen albernischen Banknoten, die Auflage eines Stadt- und U-Bahn-Plans von Aldenroth und ähnliches Wirken innerhalb und außerhalb der Albernian Society um das Königreich und die Krone erworben hat, und das vorbildliche Engagement Mr van Hansis' im öffentlichen Leben würdigen und ehren.


    - Aldenroth, June 26th 2009 -


    Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen to resign


    Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen, KD, hat am gestrigen Tage nach Gesprächen mit dem Kabinett in einem persönlichen Gespräch Ihrer Majestät der Königin mitgeteilt, dass er beabsichtigt, alsbald seinen Rücktritt vom Amt des Premierministers der Regierung Ihrer Majestät erklären.
    Für den Wechsel an der Regierungsspitze gab Lord Rhodi familiäre Gründe an, die es ihm derzeit nicht ermöglichten, das Amt des Premierministers weiter mit voller Energie und dem notwendigen Einsatz auszuüben. In Absprache mit dem Kabinett teilte Lord Rhodi Ihrer Majestät seine Absicht mit, die Regierung noch so lange führen, bis die Reform Party in außerordentlichen Neuwahlen zur Parteiführung einen neuen Party Leader bestimmt hat. Dieser wird dann Ihrer Majestät als neuer Prime Minister vorgeschlagen und soll dem derzeitigen Premierminister dann im Amt nachfolgen, welcher mit dem Abschluss der Neuwahl demissionieren wird. Das entsprechende Verfahren zur Durchführung einer Neuwahl soll noch am heutigen Tage gestartet werden.
    Über die weiteren Schritte hin zum Wechsel wird 5 Penny Lane sie auf dem laufenden halten.


    Vor 5 Penny Lane wurden sämtliche notwendigen Vorbereitung für die gemeinsame Abschlusspressekonferenz von Präsident Alricio Scriptatore und Premierminister Lord Rhodi Paerrycen getroffen.
    Der Pressesprecher des Premierministers tritt vor die versammelten Pressevertreter.


    Ladies and Gentlemen,


    ich darf sie zur gemeinsamen Abschlusspressekonferenz anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Mr Alricio Scriptatore, sehr herzlich begrüßen. Als Gast wird President Scriptatore zuerst das Wort an Sie richten. Danach wird Prime Minister Paerrycen seine Erklärung zum Staatsbesuch und den Ergebnissen abgeben. Fragen können leider nicht zugelassen werden.


    Und nun, begrüßen Sie bitte den Präsidenten der Vereinigten Staaten und den Premierminister der Regierung Ihrer Majestät.


    Der Pressesprecher verschwindet, während die beiden Politiker an die mit Fahnen Astors und Albernias dekorierten Rednerpulte treten.


    - Aldenroth, June 6th 2009 -


    Visit of US-President Alricio Scriptatore in Albernia


    Bereits am gestrigen Abend landete der neue Präsident der Vereinigten Staaten von Astor, Alricio Scriptatore, in Aldenroth. Nach einem Empfang durch Premierminister Lord Rhodi Paerrycen mit militärischen Ehren am Flughafen kamen die beiden Staatsmänner noch am Abend zu ersten Gesprächen in 5 Penny Lane zusammen, die ihren Abschluss mit der feierlichen Übergabe der astorischen Ratifikationsurkunde der vor einigen Tagen geschlossenen Albernian Astorian Alliance fanden.


    Am heutigen Vormittag weilte der Präsident zu Gesprächen in der astorischen Botschaft, während die Mitglieder der Regierung Ihrer Majestät dem State Opening of Parliament beiwohnten, im Rahmen dessen Queen Jane II in ihrer Thronrede das Regierungsprogramm der Regierung unter der Führung von Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD verlas.


    Später wird Präsident Scriptatore mit der Königin und dem Herzog von Haven in Wilkinson Palace zu einem Mittagessen zusammen treffen, für den Nachmittag sind weitere politische Gespräche zwischen dem Prime Minister und dem astorischen Präsidenten geplant.


    - Aldenroth, May 19th 2009 -


    Prime Minister Lord Rhodi Pearrycen signs Albernian Astorian Alliance Treaty in Astoria City


    Vor wenigen Minuten hat Premierminister Lord Rhodi Paerrycen zusammen mit der astorischen Präsidenten Charlotte McGerry in einer feierlichen Zeremonie im Weißen Haus in Astoria City den Vertrag über die albernisch-astorische Allianz unterschrieben. Dieser Vertrag wird mit seinem Inkrafttreten nach der Ratifizierung durch die Parlamente beider Nationen den bisherigen, viereinhalb Jahre alten Freundschaftsvertrag zwischen Albernia und Astor ersetzen. Er enthält eine Vielzahl weitergehender Bestimmungen und wurde durch den Premierminister in einer kurzen Ansprache als "aktuellen und weitergehenden Vertrag" gelobt, der "die Rechtsgrundlage für eine weitere enge und furchtbringende Zusammenarbeit nicht nur zwischen den Regierungen unserer Nationen in einer Vielzahl von Gebieten" darstellen wird.


    Der Vertrag lautet im Wortlaut:

    ALBERNIAN ASTORIAN ALLIANCE TREATY


    Preamble


    IHRE MAJESTÄT, DIE KÖNIGIN VON ALBERNIA für das Mutterland des Parlamentarismus, das Kingdom of Albernia
    DER PRÄSIDENT DER VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR für das Mutterland der Konstitutionalität und der Freiheitsrecht, die United States of Astor


    als Staatsoberhäupter der hohen vertragsschließenden Parteien, persönlich anwesend oder durch gesetzmäßige Vertreter und Repräsentanten vertreten, sind zu Astoria City zusammengekommen, um die Wünsche und Ziele ihrer Nationen, die eine große Übereinstimmung aufweisen, in einem gemeinschaftlichen Vertragswerk festzulegen.


    Daher schließen die hohen vertragsschließenden Parteien,


    IN ANERKENNUNG der langjährigen engen Zusammenarbeit und Kooperation der hohen vertragsschließenden Parteien und ihrer historischen Verbundenheit,
    IM WUNSCH, mit allen Völkern gemeinsam in Frieden und Freiheit, den höchsten Werten für das Zusammenleben der Völker und Grundlage für alle persönlichen Freiheiten und Grundrechte, zu leben,
    IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Werte der Freiheit und des Friedens die höchsten Werte aller Völker sind und dass jedem Volk diese Werte unumstößlich und unabstreitbar zustehen,
    IM WISSEN, dass die von den hohen vertragsschließenden Parteien begründeten Werte und Ziele Grundlagen, Fundamente oder wichtige Anregungen für die Verbreitung von Freiheit und Frieden in der Geschichte gebracht haben und auch noch in der heutigen Zeit bringen,
    IN DER ERKENNTNIS, dass es starke Vorreiter braucht, die diese höchsten Werte im Kampf gegen Despotie und Tyrannei in die Welt hinaustragen, verbreiten und aufrechterhalten und die für alle anderen Staaten eine Vorbildfunktion wahrnehmen, um ihnen ein leuchtendes Beispiel der Umsetzung dieser Werte zu bieten,
    ENTSCHLOSSEN, als Begründer dieser gemeinschaftlichen Werte diese Funktion als historischen und moralischen Auftrag wahrzunehmen und zu auszuüben,
    IN ANBETRACHT DESSEN in der moralischen Pflicht, die anderen Staaten und Nationen auf ihrem Weg hin zu Frieden und Freiheit zu unterstützen, zu korrigieren und zu fördern und für die Sicherheit als Grundlage dieser Werte zu sorgen,
    GELEITET von den Zielen, ein gemeinschaftliches System der Verteidigung und der Sicherheit für die gesamte Welt zu errichten, welches Freiheit und Frieden für die gesamte Welt durch die Fähigkeit zur Abwehr aller Bemühungen, diese zu beschädigen, zu beseitigen und zu untergraben, sichert,
    IN DER ABSICHT, jeden Auswuchs der Intoleranz, der Unfreiheit, der Tyrannei und jede Bedrohung der Sicherheit der in Frieden und Freiheit lebenden Völker abwehren und verhindern zu können,


    dieses Vertragswerk mit den für die Alliierten bindenden Regelungen zu Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele,


    und gründen zur Durchführung dessen die Albernian Astorian Alliance.



    A. Fundamentals


    Art. 1: Die hohen vertragsschließenden Parteien begründen durch diesen Vertrag untereinander ein gemeinschaftliches Bündnis, welches den Namen ALBERNIAN ASTORIAN ALLIANCE, abgekürzt AAA, trägt.


    Art. 2: Die Alliierten verzichten grundsätzlich auf Einreisebeschränkungen in Form von Visa für Bürger des Alliierten. Davon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen von Gerichten der Alliierten gegen Bürger des Alliierten verhängt wurden. Die Reisefreiheit kann im Krisen- oder Katastrophenfall zeitweilig und nach Information des anderen Alliierten ausgesetzt werden, wenn dies erforderlich ist.


    Art. 3: Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Alliierten einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln. Die Alliierten vereinbaren, dass sie einen bewaffneten Angriff oder die begründete Annahme, dass ein solcher bevorsteht, gegen einen von ihnen als Angriff auf beide ansehen und dementsprechend Beistand, auch durch die Anwendung von Waffengewalt, leisten werden. Die Alliierten werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht sind. Sie verpflichten sich, ihre internen Konflikte friedlich und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander Vorzunehmen.


    B. Organisation


    Art. 4: Der Premierminister und der Präsident geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck so oft zusammen, wie es erforderlich ist, und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich.


    Art. 5: Die Außenminister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle drei Monate abwechselnd in Aldenroth und Astoria City zusammen. Ferner nehmen die Delegationen der Alliierten bei internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.


    Art. 6: Die Kabinette der Alliierten tagen mindestens zwei Mal im Jahr gemeinsam abwechselnd in Astoria City und Aldenroth und erörtern Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, der Finanz- und Wirtschaftspolitik und weiterer Politikfelder gemeinsamen Interesses.


    Art. 7: Die Alliierten vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Alliierten (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Alliierten gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäupter, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplimatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.


    C. Agenda of Cooperation


    Art. 8: Die Alliierten konsultieren sich vor jeder wichtigen außenpolitischen Entscheidung und in erster Linie in den Fragen gemeinsamen Interesses, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen.


    Art. 9: Die Alliierten bemühen sich in Fragen der militärischen Organisation um die Harmonisierung nationaler Vorschriften, um gemeinsames Handeln zu vereinfachen. Auf dem Gebiet der sicherheitspolitischen Strategie und der militärischen Taktik wird eine Annäherung angestrebt, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Die gemeinsame Entwicklung militärischer Ausrüstungsgegenstände und Einsatzgeräte wird von den zuständigen Ministern stetig geprüft. Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften wird verstärkt und kann sich auf die zeitweilige Abordnung ganzer Einheiten erstrecken.


    Art. 10: Die Alliierten vereinbaren eine enge, langfristige und nachhaltige wirtschaftspolitische Kooperation auf allen Ebenen. Sie erheben untereinander nur Zölle, wenn beide Seiten ihr Einverständnis dazu erklären, und werden eine aus Vertretern der Wirtschaftsministerien und Zentralbanken bestehende Arbeitsgruppe einsetzen, welche die Auswirkungen der Erhebung von Zöllen prüfen und bewerten sollen und Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichgewichte empfehlen. Alle drei Monate sollen die Regierungen die Ergebnisse bewerten, wobei drei Monate nach Inkrafttreten ein Einverständnis nicht mehr erforderlich ist. Sie prüfen, für welche Dienstleistungen und Produkte harmonisierte Zollsätze gegenüber Dritten sinnvoll sind.


    Art. 11: Die Alliierten verpflichten sich, auf eine Anpassung ihrer jeweiligen Bestimmungen auf den Gebieten der Schulzeiten, der Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome mit dem Ziel die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit hinzuwirken. Die Alliiierten prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein gemeinsamer Hochschullehrbetrieb aufgenommen werden kann.


    Art. 12: Die Alliierten treffen die notwendigen Vorbereitungen, um eine weitgehende Kooperation und Zusammenarbeit ihrer zivilen und militärischen Raumfahrtprogramme zu ermöglichen.


    D. Final Provisions


    Art. 13: Die Alliierten treffen zügig die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.


    Art. 14: Die Alliierten werden interessierte Dritte, im Besonderen Staaten, mit welchen eine enge politische Zusammenarbeit besteht, über die Arbeit der Allianz unterrichtet halten.


    Art. 15: Die Alliierten verpflichten sich, keinerlei Verpflichtungen zu Dritten einzugehen, welche den Bestimmungen dieses Vertrages entgegen stehen. Sie verpflichten sich, vor in Kraft treten dieses Vertrages bei sämtlichen bestehenden Verpflichtungen, welche den Bestimmungen dieses Vertrages entgegen stehen oder stehen könnten, Abhilfe zu schaffen.


    Art. 16: Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Jeder Alliierte hat das Recht, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Monats durch schriftliche Notifizierung an das Staatsoberhaupt des anderen Alliierten zu kündigen.


    Art. 17: Änderungen dieses Vertrages erfolgen in beiderseitigem Einvernehmen durch Protokoll, welche den Wortlaut dieses Vertrages ausdrücklich ändern. Für ihre Wirksamkeit gelten die selben Voraussetzungen wie für die Wirksamkeit dieses Vertrages.


    Art. 18: Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald beide der Alliierten durch Hinterlegung einer Ratifizierungsurkunde beim Staatsoberhaupt des anderen Staates bestätigt haben, dass die erforderlichen nationalen und vertraglichen Voraussetzungen für sein vorbehaltsloses Inkrafttreten vorliegen. Mit seinem In Kraft treten ersetzt dieser Vertrag den Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kingdom of Albernia vom 12. Juli 2004.



    GESCHEHEN zu Astoria City am 19. Mai 2009 in zwei Urschriften.


    Der Premierminister des Königreiches Albernia


    Die Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor


    Das Foreign and Empire Office beabsichtigt, ein Zustimmungsgesetz im Parlament umgehend nach dessen Eröffnung durch die Königin einzubringen.


    - Aldenroth, May 12th 2009 -


    Official Visit in Astor - Prime Minister Lord Rhodi Pearrycen arrived in Astoria City


    The most hon. The Prime Minister, Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD, landete vor kurzem in Astoria City, der Hauptstadt der Vereinigten Staaten von Astor.


    Prime Minister Paerrycen wird dort am heutigen Tage mit der astorischen Präsidentin Charlotte McGerry zusammen treffen, um neben allgemeinen Gesprächen über das Verhältnis beider Staaten und die weitere Vertiefung der gegenseitigen Zusammenarbeit zu führen. Im Rahmen dessen werden der Premierminister und President McGerry einen wegweisenden bilateralen Vertrag schließen, der den bisherigen Kooperationsvertrag aus dem Jahr 2004 ablösen wird und weitergehende Vereinbarungen enthalten wird, die dem heutigen Verhältnis zwischen den beiden Nationen gerechter werden als dies beim bisherigen Vertrag der Fall ist.


    Über die weiteren Entwicklungen der Reise des Premierministers wird das Prime Minister's Office an dieser Stelle informieren.


    - Aldenroth, April 29th 2009 -


    HM Government comments on Aurorian Confederation's Armament


    Die Regierung Ihrer Majestät hat die unangemessene Aufrüstung der auroranischen Konföderation zur Kenntnis genommen und drückt ihr Bedauern über die überzogene atomare Bewaffnung aus, welche die Konföderation offensichtlich für notwendig hält. HM Government wird zusammen mit den zuständigen Einheiten und Abteilungen der Royal Armed Forces die Situation wie bisher weiterhin beobachten und ist darauf eingestellt, die strategische Lage, sofern notwendig, neu zu bewerten. Derzeit wird jedoch kein Grund zur Beunruhigung oder zu weitergehenden Maßnahmen gesehen.


    HM Government geht nicht davon aus, dass die Regierung der Auroranischen Konföderation die aktive Konfrontation mit einer anderen nuklearen Macht suchen wird und nimmt an, dass die Regierung der Auroranischen Konföderation verantwortlich handeln und weder ihre eigenen militärischen Fähigkeiten über noch die anderer Nationen unterschätzen wird. So lange hieran keine Zweifel aufkommen, wird das Königreich Albernia keine Maßnahmen ergreifen und sich durch die Konföderation nicht zu unbedachten Aktionen hinreißen lassen.


    - Aldenroth, April 9th 2009 -


    HM Government concerned about Futunas' belligerent military activities


    Die Regierung Ihrer Majestät zeigt sich äußerst beunruhigt über die aggressiven militärischen Aktivitäten, welche das Shahtum Futuna derzeit betreibt. Die Einrichtung von Militärbasen, welche eine strategische Blockade der Meerenge zwischen Astor und Meridia schafft, ist als Gefährdung der Freiheit der Seefahrt ein offen aggressiver Akt gegenüber anderen Staaten der Welt und trägt nicht zur Sicherung und Förderung des Friedens auf der Welt bei. Das Schahtum zeigt damit, dass seine perpetuierend vorgetragenen Friedensbotschaften nichts weiter als hohle Phrasen sind, sobald das Schahtum die Gelegenheit sieht, seine Machtinteressen ohne Rücksichtnahme auf die Folgen dieser Aktionen für die Sicherheit in und die Stabilität der Region und die Folgen in der internationalen Diplomatie auszubauen.


    Das Verhalten des Schahtums gibt Anlass zu äußerster Besorgnis, was die Sicherheit und Stabilität der betroffenen Region angeht. Das Königreich wird keine Einschränkung oder Gefährdung der Freiheit der Seefahrt durch das Schahtum oder irgend eine andere Macht akzeptieren. Als erster Schritt wird das Königreich Albernia beim Schahtum Futuna offiziell auf diplomatischem Wege gegen diese Maßnahmen protestieren, mit welchen das Schahtum Futuna eine unverantwortlichen Destabilisierung der Sicherheitslage in der Region provoziert und sich auf Messers Schneide bewegt. Das Königreich hält sich in dieser Situation sämtliche Optionen offen und wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten, um die notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen zu können.


    - Aldenroth, April 9th 2009 -


    Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen signs Universal Declaration of Human Rights


    The most honourable The Prime Minister, Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD, hat am heutigen Tage die Universal Declaration of Human Rights im Namen des Königreiches Albernia unterzeichnet. Die Erklärung wurde ebenfalls durch die Präsidentin der Vereinigten Staaten, Charlotte McGarry, und den Kaiser des Vereinigten Kaiserreiches, Heinrich Louis, unterzeichnet.


    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte basiert auf einem Textvorschlag der Vereinigten Staaten von Astor, welcher eine Präambel, die von der albernischen Delegation vorgeschlafen wurde, vorangestellt wurde. Sie wird von den Regierungen der unterzeichnenden Länder als großer Schritt in Richtung einer weltweiten und allgemeinen Anerkennung und Sicherung der Menschenrechte. Das Königreich, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Kaiserreich wollen in der internationalen Gemeinschaft für eine Weiterverbreitung dieser Erklärung sorgen und für die Unterzeichnung durch andere Staaten werben und betrachten die Erkärung als eine wichtige Grundlage für eine Internationale Friedensordnung und das Entstehen eines Völkerrechts.


    Die Erklärung lautet im Wortlaut:


    UNIVERSAL DECLARATION OF HUMAN RIGHTS


    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ~ Déclaration universelle des Droits de l’Homme


    Preamble

    Wir, die freien Völker und Staaten dieser Welt,

    vereint im Streben und in der Hoffnung,


    ANERKENNEND, dass die angeborene Würde und die allgemeinen, gleichen und unveräußerlichen Menschenrechte die unanzweifelbare und höchste Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden,


    FESTSTELLEND, dass die Ablehnung und Missachtung dieser allgemeinem, gleichen und unveräußerlichen Menschenrechte zu Akten der Tyrannei und Barbarei geführt haben, welche das Gewissen der Menschheit mit Empörung füllt und nur Abscheu hervorrufen können,


    ANERKENNEND, dass in einer freien und gerechten Welt, in der jeder Mensch Rede-, Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit vor aller Not und Furcht unanzweifelbar genießt, das Streben der Völker alleine auf das Wohl des Menschen gerichtet ist,


    FESTSTELLEND, dass die Notwendigkeit besteht, diese Menschenrechte als Grundlage der Freiheit durch die Herrschaft des Rechtes und der Gerechtigkeit zu Schützen, um den Aufstand der Hoffnungslosigkeit gegen Sklaverei und Unterdrückung überflüssig zu machen,


    ANERKENNEND, dass ein gemeinschaftliches Fundament auf der Basis der Menschenrechte dazu geeignet und förderlich ist, Frieden und Zusammenarbeit der Staaten und Völker der Welt hin zu einer freien und friedlichen Welt zu befördern und zu beflügeln,


    FESTSTELLEND, dass die Staaten und Völker, welche sich die nachfolgende Erklärung zu eigen machen, hierdurch ihren Glauben und ihren Einsatz für die grundlegenden Menschenrechte, für die Würde und den Wert des Menschen, für die Gleichheit der Geschlechter und für die Freiheit und den Frieden in der Welt, nochmals feierlich und unanzweifelbar zum Ausdruck gebracht, anerkannt und bekräftigt haben,



    ERKLÄREN ZU DIESEM ZWECKE,


    dass die nachfolgende Erklärung der Menschenrechte ein von Völkern und Nationen aufgerichtetes höchstes Ideal der gesamten Menschheit ist, an dem nicht nur die Völker und Nationen der Welt, sondern in ihnen jeder einzelne Mensch, jede Gruppe und jedes Organ einer jeden Gesellschaft teil haben sollen, sondern dass auch ein jeder der Genannten stets in allem seinem Handeln und Tun gegenwärtig haben, achten und fördern soll und dass ein jeder der Genannten durch Unterricht und Erziehung aufgefordert ist, die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten allgemein zu verankern, zu fördern und zu vergrößern und durch fortschreitende Maßnahmen nationaler und internationaler Art ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Völker der Welt selbst zu gewährleisten,



    UND APPELLIEREN FEIERLICH


    an alle weiteren Völker und Nationen guten Willens, sich dieser Erklärung ohne Vorbehalte und Hintergedanken anzuschließen, um eine große Gemeinschaft auf der Grundlage der im folgenden niedergelegten Rechte und Freiheiten und ein leuchtendes Beispiel für die Einigkeit der Menschheit im Streben nach dem höchsten Wohl für jeden Menschen an jedem Ort dieser Welt zu bilden.


    Article 1
    1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
    2. Jeder Mensch hat ohne Ansehen von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Geburt, Vermögen oder seines sonstigen Standes Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten.
    3. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.


    Article 2
    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei und Sklavenhandel sind in all ihren Formen verboten.


    Article 3
    1. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
    2. Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
    3. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.


    Article 4
    Jeder hat bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.


    Article 5
    1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, gilt als unschuldig, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren nachgewiesen ist, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat.
    2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.


    Article 6
    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Wohnung und seine Kommunikation ausgesetzt werden.


    Article 7
    1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
    2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.


    Article 8
    Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor unverschuldeter Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.


    Article 9
    Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.


    Article 10
    1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
    2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.


    Article 11
    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.


    Article 12
    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.


    Article 13
    1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
    2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.


    Article 14
    1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
    2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
    3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt. Dieser Wille muss durch allgemeine, freie und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe zum Ausdruck kommen.


    Article 15
    Jeder hat das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard.


    Article 16
    Jeder hat das Recht auf Bildung.


    Article 17
    Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.


    Article 18
    Jeder hat Anspruch auf eine internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.


    Article 19
    Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.


    Article 20
    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


    - Aldenroth, April 8th 2009 -


    US-President McGarry on official Visit in Albernia


    Die Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor, Ms Charlotte McGarry, landetete vor einer halben Stunde in Fulham zu einem offiziellen Besuch auf dem Aldenroth International Airport, wo sie von Prime Minister Lord Rhodi Paerrycen empfangen wurde.
    Derzeit geben die Präsidentin und der Premierminister am Flughafen kurze Erklärungen vor der versammelten Presse ab.


    Im Anschluss gibt es in Tunburry Hall ein Arbeitsessen zwischen der Präsidentin und dem Prime Minister, an dem auch der Minister of Foreign and Empire Affairs, Deputy Prime Minister Lord Mayweather teilnehmen wird, gefolgt von weiteren Gesprächen zur weltpolitischen Lage und zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Albernia.


    Über die Ergebnisse der Gespräche und den weiteren Verlauf der Visite der US-Präsidentin wird das Prime Minister's Office informieren.


    - Aldenroth, March 26th, 2009 -


    HM Government suggests the Knighthood for The Most Hon Jonathan Skirrow, MP


    Am heutigen Tage hat The most honourable The Prime Minister, Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD durch persönliches Schreiben an die Königin im Namen der Regierung Ihrer Majestät darum ersucht, den Speaker of the House of Commons, The most honourable Jonathan Skirrow, MP, mit dem Royal Theresian Order auszuzeichnen. Lord Rhodi empfahl ihrer Majestät, Mr Skirrow zum Knight Grand Cross des Ordens zu erheben und damit zum Ritter zu schlagen.


    In seiner Begründung verwies der Premierminister auf die vielfältigen Ämter, welche Mr Skirrow für das Königreich bereits ausgeübt hat oder noch immer ausübt und in welchen er sich im Laufe der Zeit große Verdienste um das Königreich erworben hat.


    HM Government ist sich der Tatsache bewusst, dass die Entscheidung über die Verleihung des Ordens ausschließlich im Ermessen der Königin liegt und der Vorschlag daher lediglich beratende Wirkung hat. Nach Gesprächen des Premierministers mit der Königin ist die Regierung Ihrer Majestät jedoch davon überzeugt, dass die Königin die Ansicht der Regierung teilt.


    - Aldenroth, February 14th 2009 -


    Joint Declaration between HM Government and the Government of the United Empire


    Zum Abschluss der Gespräche zwischen Her Majesty's Government und der Regierung des Empire-Uni wurde durch Reichskanzler Dr. Friedrich McClane und The most hon The Prime Minister am gestrigen Tage die nachfolgend wiedergegebene gemeinsame Erklärung beider Regierungen unterzeichnet, in welcher beide Regierungschefs die Ergebnisse ihrer fruchtbringenden Gespräche, die in freundschaftlicher und konstruktiver Athmosphäre stattfanden, festgehalten haben.


    Graham Hutton
    Prime Minister's Spokesman





      Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung zwischen dem Kingdom of Albernia und dem Vereinigten Kaiserreich


      Seine Exzellenz der Prime Minister of the Kingdom of Albernia, stellvertretend für die Regierung des Kingdom of Albernia, und Seine Exzellenz der Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreichs der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil, stellvertretend für die Regierung des Vereinigten Kaiserreichs, sind im Bemühen, die Sicherheit und Wohlfahrt ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:


      1. Das Kingdom of Albernia und das Vereinigten Kaiserreich erkennen sich gegenseitig als souveräne Völkerrechtssubjekte an.


      2. Überdies werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.


      3. Beide Regierungen beabsichtigen insbesondere, die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der internationalen Diplomatie und Sicherheit auszubauen und weiter zu entwickeln.



      Aldenroth, am 13. Februar 2009


      Für das Kingdom of Albernia:
      Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD
      - Prime Minister -


      Für das Empire-Uni:



      - Chancelier Impérial d'Empire-Uni -