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Die CartA-Regeln sind doch alle kaputt... Die Frist gilt für die Änderung der Eintragung. Wenn man das wörtlich nimmt, gibt es für Anträge keine Einschränkung, aber ein Antrag kann erst dann abgeschlossen werden, wenn die sechs Monate nach Abschluss des vorherigen Antrags um sein (weil der Abschluss ja die Änderung offiziell macht).