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  • Handlung:Wundert sich über die fehlende Anrede seitens des höchst ehrenwerten Speakers. Mr Speaker, selbstverständlich darf dieses Haus den Clerk zu diesem Zeitpunkt wählen, das ist lange geübte Praxis. Sofern Sie mit dem Gewohnheitsrecht nicht vertraut sein sollten, kann ich dazu auch gern auf den Albernian Almanach of Common Law - II. Book - The Parliament, Chapter II, Punkt 10 verweisen.