[Simoff: Ich will nicht vorgreifen, aber ich glaube, eine direkte Auszahlung wäre eine unrechtmäßige steuerliche Bevorteilung. Auf das Startgeld sind m.E. keine Steuern fällig (ich argumentiere aus dem Gedächtnis), auf eine Überweisung von A zu B wären aber von B entsprechende Abgaben zu leisten.]