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  • (Zitat) Euer Lordschaft, ich beantrage, die Gegenpartei wegen Missachtung des Gerichts mit einer Ordnungsstrafe zu belegen und ferner diese per erneuter einstweiliger Verfügung dazu anzuhalten, den Anordnungen des Hohen Gerichts gemäß der bereits ergangenen Anordnung Folge zu leisten. Die entgegen allen Gepflogenheiten erfolgte Bestellung von Amtsnachfolgern unter Übergehung des üblichen hausinternen Bewerbungsverfahrens stellt einen offensichtlichen Affront des Home Office gegen die Autorität d…