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Exzellenzen, die Frage ist doch, ob wir uns anmaßen können, so eine Person zu bestrafen? Ich halte das juristisch nicht für tragbar. Die Staaten, welche die Polkonvention oder den Polvertrag unterschrieben haben, haben die Ziele damit zu nationalem Recht gemacht. Hier kann jeder Staat entsprechende Straftatbestände für seine Bürger einführen, die gegen die Polkonvention verstoßen. Natürlich wäre es sinnvoll, diese Strafen dahingehend zu harmonisieren, dass annähernd überall die gleichen Strafen …
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(Zitat von Helen Bont) Wo soll da jetzt ein Unterschied zu den bisherigen Regelungen sein? Insbesonder Art. 10/4: "Die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft können jederzeit Luftbeobachtungen über einzelnen oder allen Gebieten der Arktis und der Antarktis durchführen."
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(Zitat von Helen Bont) Wenngleich ich beides für sinnvoll halte, sehe ich doch keinen Grund einer entsprechende Änderung, da beider bereits möglich und wünschenswert wäre. Davon abgesehen kann aber auch dei dezentrale Aufklärungsarbeit durchaus Vorteile mitsichbringen.
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(Zitat von Helen Bont) Damit könnte ich leben. Ich würde es aber für sinnvoll halten, dass die PK ein "Musterstrafrecht" beschließt, dass den Mitgliedsstaaten zur Umsetzung empfohlen wird. Damit wir da in etwa eine Linie fahren.
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Sollten wir beim Strafrechtsteil nicht auch den Tier- und Artenschutz mit aufnehmen? Bislang deckt der Entwurf ja nur Verunreinigungen von Luft und Boden ab.
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Ich werde eine Formulierung zum Tier- und Artenschutz vorbereiten.
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Meine Ergänzungen: (Zitat)