Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-14 von insgesamt 14.

  • Eldeyja befürwortet eine Anpassung der Konvention ebenfalls. Allerdings halte ich es für wichtig, angesichts des Aufwands einer Änderung sicherzustellen, dass sie jedenfalls im Zug dieser Aktualisierung nur einmal angepasst werden muss. Das heißt für mich, dass zuerst alles zu Ende besprechen sein sollte - also Konventionsänderung und Umweltschutzcharta - bevor über beides gleichzeitig oder kurz hintereinander abgestimmt wird. Was die nichtstaatlichen Angriffe auf die Unversehrtheit der Arktis a…
  • (Zitat von Jade Thrace) Zum Beispiel. Was auch immer nötig ist, um das Problem zu beseitigen. Wenn es möglich ist, das unter der Leitung des Hochkommissariats zu tun, wie Sie vorschlagen, dann ist es auch möglich, das unter der Leitung eines Staates zu tun. Das hat den Vorteil, dass wir Klarheit über das gültige Rechtssystem haben und das Hochkommissariat nicht zu einer Weltregierung ausbauen müssen. Wenn man das täte, würde Andro nämlich zur Abwechslung mal zu Recht aufschreien (und vermutlich …
  • Wenn Sie mir schon unbedingt zwanghaft widersprechen müssen, könnten Sie ja das nächste Mal versuchen, wenigstens gegen Sachen zu argumentieren, die ich auch tatsächlich gesagt habe. Als berechtigte Frage sehe ich den Punkt, dass dann natürlich nationale Gesetze nötig sind. Ich glaube nicht, dass das ein ernsthaftes Probem ist, weil es heutzutage kaum noch Staaten geben dürfte, in denen es überhaupt keinen gesetzlichen Umweltschutz gibt. Davon abgesehen ist es natürlich auch abenteuerlich zu sag…
  • Ich glaube nicht, dass Frau Thrace direkt eine Weltregierung anstrebt, aber es ist eine logische Schlussfolgerung daraus, wenn man Bürger nicht von ihren eigenen Staaten zur Rechenschaft ziehen lässt, sondern internationale Regeln für den Umgang mit Straftaten am Pol (die ebenfalls international vom Kochkommissariat definiert sein müssen) aufstellen will. Deswegen denke ich, dass das eine Sackgasse ist. Wieso kann ein Staat nichts unternehmen, wenn ein Unternehmen auch noch in anderen Staaten be…
  • Das Problem mit einem Protektorat ist, dass man damit einen Alleinvertretungsanspruch auf den Schutz der Polgebiete aufstellt und zwangsläufig mit jedem anderen ins Gehege kommt, der mit der gleichen Legitimations seinerseits das aus seiner Sicht beste Schutzpaket hat. Wenn wir uns auf diese Ebene begeben, sind wir objektive gesehen keinen Deut besser als Andro, denn dann wären es in beiden Fällen nur noch Mächte, die sich selbst einen Sonderstatus als "Polpolizei" zusprechen. Die Polkonvention …
  • Ich halte den vorgeschlagenen Art. 9a für sinnvoll in der Zielsetzung. Ich würde ihn allerdings etwas großzügiger formulieren, um nicht irgendwann in einer Sackgasse zu landen, weil wir zu spezifisch festgelegt haben, mit wem Verträge geschlossen werden dürfen. Ebenso möchte ich Absatz 2 etwas weniger restriktiv fassen, denn gegen neue Rechte oder weniger Pflichten wird niemand etwas einzuwenden haben. Hätte Andro den ausgehandelten Vertrag angenommen, wäre beispielsweise ein neues Recht auf Inf…
  • Ich denke, wir sollten lieber zusehen, einen kompletten Änderungsantrag zu entwerfen, der alle anstehenden Themen abdeckt und weitere Änderungen für die nächsten ein oder zwei Jahre möglichst unnötig macht. Schließlich muss jede solche Änderung in jedem Staat ratifiziert werden und ist deswegen mit einem gewissen Aufwand verbunden.
  • Ein vom Hochkommissariat einseitig erlassenes Polstrafrecht hält die eldländische Regierung für gleichwertig zur Einrichtung eines Protektorats, wozu ich nur auf meine Stellungnahme aus dem September verweisen kann. Einer solchen Vorgehensweise mangelt es an jeglicher Legitimation und sie ist allenfalls zur Auslösung neuer Konflikte geeignet. Eldeyja muss sich daher vehement gegen solcherlei Ideen aussprechen. Darüber hinaus hielte ich es für kaum praktikabel, ein solches Strafrecht zu erstellen…
  • Exzellenz Bont sprach zumindest davon, die Polkonvention auf Bürger von Staaten anzuwenden, die weder die Polkonvention noch den androsischen Polvetrag unterzeichnet haben. Das halte ich nicht für legitim. Was die Geltung nur für Bürger eines Staats, der eine entsprechende Vereinbarung trifft, angeht, ist das natürlich theoretisch möglich. Praktisch halte ich eine Einigung aller Staaten auf ein gemeinsames Strafrecht und eine gegenseitige Anerkennung darauf basierender Gerichtsurteile für utopis…
  • Man könnte und vielleicht sollte eine Änderung des Art. 11 vornehmen, um in nationaler Zuständigkeit Polizeieinsätze zu erlauben. Bislang ist Art. 11 ja die Befreiung von der Selbstverpflichtung für Einsätze im großen Stil, und mit entsprechenden Voraussetzungen. Befreiungen in kleinerem Umfang, wie sie für Polizeieinsätze nötig sind, könnte man sicher auch in einem vereinfachten Verfahren zulassen, zum Beispiel indem sie nur die Zustimmung des Hohen Kommissars benötigen. Voraussetzung wäre, das…
  • Ich denke es ist sinnvoll, alles, was eine Ratifizierung braucht (also nicht die Empfehlung) in einem Rutsch zu beschließen. Mir fehlt da im Moment noch die von mir oben genannte Überarbeitung von Art. 11. Nachdem niemand Anmerkungen zu irgendwelchen Details hatte, vermute ich, ich sollte dazu selber einen Vorschlag formulieren, und kann versuchen, ob ich in den nächsten Tagen dazu komme.
  • Da dieser Artikel in der Vergangenheit einerseits immer wieder zu Fehlinterpretationen seitens Dritter geführt hat, und andererseits haben sich manche Regelungen als umständlich und langwierig herausgestellt. Daher schlage ich eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Regelungen vor. Als Versuch, diese Ziele umzusetzen, möchte ich den folgenden Entwurf anbieten: Artikel 11 - Eingriffe zum Zweck der Bewahrung der Polgebiete (1) Sofern es zur Durchsetzung der Neutralität der Polgebiete od…
  • Ich denke nicht, dass wir die Kontrolle durch den Hohen Rat effektiv aufgeben sollten, indem wir dem Hohen Kommissar erlauben, jederzeit eine sofort gültige Ausnahme auszusprechen, ohne dass die Mitgliedsstaaten ein Mitspracherecht hätten. Der Sinn der Regelung ist, dass offensichtliche, massive und andauernde Übergriffe auf die Polargebiete zügig unterbunden werden können, ohne dass sich das Hochkommissariat vom übergriffigen Staat länger als zwei Wochen an der Nase herumführen lassen und eine …
  • Ja, das sollte auf jeden Fall möglich sein. Ich hätte es jetzt schon als gegeben angesehen, weil der Hohe Kommissar das Hochkommissariat nach außen vertritt, aber wenn wir den Konventionstext ohnehin ändern, können wir dazu auch gern Art. 9, Abs. 3 entsprechend ändern, dass er ganz ausdrücklich das Recht zu solchen Erklärungen bekommt.