Standing Orders

  • Mylords,


    His Grace The Duke of Harkony hat folgenden Antrag an das Hohe Haus gerichtet:


    Zitat


    Die gegenwärtig versammelten Lords mögen nach Art. 13 des Parliament Act beschließen, gemäß welcher Regeln die innere Ordnung des House of Lords zukünftig gestaltet werden solle. In den hierin vollzogenen Beratungen mögen insbesondere die überlieferten Traditionen des Hauses berücksichtigt werden.


    Die Diskussion sei hiermit eröffnet.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

  • Ich bitte hierzu meinen Redebeitrag in der Diskussion zur Geschichte des House of Lords zu beachten. Meiner Ansicht nach sollten auch derartige historisch fundierte Verhaltensmaßstäbe in die Standing Orders einbezogen werden.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

  • Mylords,


    wie mir nach eingehender Studie in den Archiven sowie aus eigener Erfahrung bekannt wurde, existieren folgende Traditionen des House of Lords:


    1. Der Woolsack, der mit der Wolle aus sämtlichen Kolonien unseres ehemaligen Empires gefüllt war, um die Einheit des Empires zu symbolisieren. Der Woolsack diente zudem als Sitz des Lord Chancellor.


    2. Die Eröffnung des Parlaments durch Ihre Majestät fand im House of Lords statt, da es Ihrer Majestät nicht erlaubt war, das House of Commons zu betreten.


    Ich bin zuversichtlich, den ehrenwerten Lords in Bälde mehr berichten zu können.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

  • Mylords,


    ich sehe mich in der glücklichen Lage, den noblen Kollegen weiteres berichten zu können, das die Archive und mein Gedächtnis freigeben konnten.


    1. War es nie vonnöten, den Lord High Chancellor of Albernia mit dem Recht auszustatten, Ermahnungen und dgl. an die noblen Lords zu erteilen, da von einem naturgemäß gepflegten Umgangston ausgegangen wurde. Das Aussprechen von Disziplinärmaßnahmen konnte nur durch einen Beschluß aller Lords geschehen.
    2. Das Ansprechen anderer Lords mußte in der 3. Person erfolgen. Die zu verwendenden Ansprechformen waren (*simoff* ich erlaube mir, das vorerst auf Englisch hereinzuschreiben; vielleicht kommen wir auf eine geeignete Übersetzung *simon*): Dukes, the noble Duke, the Duke of..., for other Marquesses, Earls, and Viscounts, the noble Marquess (or Earl or Viscount), Lord..., for Barons, the noble Lord, Lord..., for Baronesses, the noble Baroness, Lady..., for Archbishops, the Most Reverend Primate, the Archbishop of..., and for Bishops, the Right Reverend Prelate, the Bishop of.... Weiters galt: Similarly, noble and learned is used for the present or former Lord Chancellor, Lords of Appeal, Attorney-General, Solicitor-General, Lords Justices of Appeal, and Judges of the High Court. Lastly, a peer of the same party as the person speaking is referred to as noble friend rather than lord.
    3. Die Amtseinführung neuer Mitglieder des Oberhauses lief ebenfalls nach einem althergebrachten Ritus ab, der ablief wie folgt: Der neue Peer, gekleidet in der Amtsrobe eines Mitgliedes des House of Lords, schritt in einer Prozession, die aus dem Lord at Arms, dem Lord Privy Seal und einem senior supporter (ein ranggleicher Peer), vor den Lord High Chancellor, der in seiner vollem Amtsrobe auf dem Woolsack thronte. Der neue Peer kniete sodann vor dem Thron des Lord Chancellor nieder, um seinen writ of summons (i.e. die Berufung des jeweiligen Peers in das House of Lords durch den Souverän) vorzuweisen, der vom dienstältesten Peer laut verlesen wurde. Der neue Peer nahm daraufhin eine Schriftrolle entgegen, auf der sein Amtseid stand. Nach der Eidesleistung wurde der neue Peer vom Lord at Arms zu seinem neuen Platz im House of Lords geleitet, wo sich der Peer dreimal in Richtung des Lord Chancellor verbeugte, um das House of Lords in derselben Prozession, in deren Begleitung er zuvor das Haus betreten hatte, zu verlassen. Bevor der neue Peer das Haus verließ, schüttelte er dem Lord Chancellor die Hand.
    Ich denke, wir sollten vor allem den Ritus der Parlamentseröffnung rekonstruieren.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

  • Mylords,


    die Ergebnisse sind sehr erfreulich.


    Was die Forms of Adress angeht, müssten wir dies eben mit dem Aristocracy Act übereinbringen, im übrigen fallen meineswissens ja einige Titel heraus.


    Ich werde mich nach dem Ritus des Opening of Parliament umschauen.

  • My Lords,


    ich bin guter Dinge, daß mein Freund, der noble Lord von Dyfwich, alsbald seine Recherche in den Archiven zu einem für das gesamte Königreich ersprießlichen Ende geführt haben wird.


    Was das "Herausfallen" einiger Titel angeht, stimme ich mit dem noblen Lord von Dyfwich überein.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

  • My lords,


    ich möchte den noblen Lord von Dyfwich daran erinnern, daß nun ein ersprießliches Ende seiner Recherchen mehr als wünschenswert wäre, wenn auch noch kein allzu langer Zeitraum seit meiner Bitte verstrichen sein mag.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

  • My lords


    Ich entschuldige mich für die Verzögerungen.


    Ein rutis zum Opening of Parliament wurde ja bereits in der albernian Society vorgestellt, sonst gibt es zum Amtsgebaren des House of Lords leider nur wenig Quellen, die noch dazu schwer aufzutreiben sind.

  • My lords,


    ich danke meinem Freund, dem noblen Lord von Dyfwich, für seine Stellungnahme. Ich werde nun damit beginnen, die Ergebnisse dieser Diskussion in ansprechende Gesetzesform zu gießen und hoffe, den noblen Lords meine Ergebnisse in einer erträglichen Zeitspanne unterbreiten zu können.

    His Grace, William Duke of Harkony
    Lord High Chancellor of Albernia

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