Beschwerde vor dem High Court of Parliament

  • Beschwerde
    vor dem High Court of Parliament


    The Rt Hon John Woodhouse, MP,


    legt Beschwerde vor dem High Court of Parliament ein gegen die Feststellung eines gültigen Wahlergebnisses durch das Elective Office für die General Elections vom 2. bis zum 5. Oktober 2010.


    Der Beschwerdeführer hat bei der genannten Wahl im Wahlkreis Winhall & Windhag kandidiert und ist damit gemäß House of Common Election Act, Art 12/2 berechtigt, einen Wahlprüfungsantrag zu stellen.


    Verantwortliches Organ des Königreiches ist: The Elective Office / The Home Office


    Der Beschwerdeführer beantragt vor dem Gericht:
    [list=1][*]dass die Durchführung der General Elections vom 2. bis 6. Oktober 2010 auf ihre Konformität mit den Bestimmungen des House of Commons Election Act geprüft wird, insbesondere im Hinblick auf Art. 2
    [*]dass das Wahlergebnis im jeweiligen Wahlkreis aufgrund einer widerrechtlichen Kandidatur ggf. für hinfällig erklärt wird
    [*]dass das Wahlergebnis im gesamten Königreich ggf. für hinfällig erklärt wird, wenn Personen widerrechtlich das aktive Wahlrecht zugestanden wurde[/list=1]


    Begründung:


    Art. 2 des House of Commons Election Act bestimmt, dass "Wahlberechtigt ist, wer am Tage des Beginns der Wahl seit mindestens vierzehn Tagen im Besitz der albernischen Staatsangehörigkeit ist." Es bestimmt weiterhin "Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist."


    Mr Benjamin Asquith hat die Staatsbürgerschaft am 20.09.2010 und damit weniger als vierzehn Tage vor Wahlbeginn erhalten. Ihm durfte daher bei der besagten Wahl weder aktives noch passives Wahlrecht zugestanden werden.


    Nichtsdestotrotz hat besagter Mr Asquith in Llyngwyn für die Wahl kandidiert und die Kandidatur wurde vom Elective Office zugelassen. Da wählbar ist, wer wahlberechtigt ist, ist davon auszugehen, dass das Elective Office ihn auch als wahlberechtigt eingestuft hat und er damit bei der besagten Wahl möglicherweise abgestimmt hat.


    Das Wahlergebnis im Wahlkreis Llyngwyn ist für hinfällig zu erklären, da der Kandidat zum Zeitpunkt der Wahl nicht wahlberechtigt, mithin auch nicht wählbar war.


    Das Wahlergebnis im gesamten Königreich ist für hinfällig zu erklären, wenn durch eine unrechtmäßige Stimmabgabe seitens Mr Asquith möglicherweise eine entscheidende Änderung des Wahlergebnisses vorliegt. Dabei muss nicht nur die künftige Zusammensetzung des House of Commons berücksichtigt werden, sondern auch der Einfluss auf die Vergabe des Regierungsauftrags, d.h. die absoluten Stimmzahlen im gesamten Königreich.


    The Rt Hon John Woodhouse, MP

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