Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos

  • Alexander betritt den Gerichtssaal und setzt sich in die erste Reihe im Publikum.
    Er signalisiert, dass er zur Äußerung bereit ist, und wartet auf die Erlaubnis des Vorsitzenden.

      Alexander Xanathos
      XXIV. Vice President of the United States


      I know what is comming. The journey is the reward.
      - hated - damned - deified - married -

  • Der Herzog bemerkt, das der Beklagte den Saal betreten hat. Er nickt diesem kurz zu.


    Bevor dem Beklagten das letzte Wort erteilt wird, erhalten beide Seiten abschließend Gelegenheit für ein Pladoyer.


    Ich bitte die Anklage damit zu beginnen und zudem um ein Signal ob der Beklagte sein Pladoyer im Zuge seiner letzten Äußerung selbst übernehmen möchte oder ob seine Anwältin dies tut.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Gibt ihrem Mandanten gestisch und für den Vorsitzenden gut wahrnehmbar zu verstehen, dass sie das Plädoyer für die Verteidigung halten wird.

    Aspen Campell Lockerby
    Attorney at law
    Lockerby, Actner & Kline

  • Sir Jonathan? :tea

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


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    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • My Lord,


    ein wesentlcher Teil der Geschäftstätigkeit der Bank of Albernia ist das Anbieten von Geldwechsel. Der übliche Wechselkurs von Albernischen Pfund zu US-astorischen Dollar beträgt 1:2,47, was den im Königreich Albernia tätigen Unternehmen durchaus bekannt ist. Ende Juli 2008 wurde versehentlich ein Wechselkurs von 1:1,47 eingestellt, was ein Fehler seitens der Bank of Albernia war. Der Beklagte, ein in Albernia tätiger Unternehmer, hat dies genutzt und in der Nacht vom 30. Juli 2008 auf den 01. August 2008 durch mehrfaches hin- und herwechseln zwischen Albernischen Pfund und US-astorischen Dollarn einen Gewinn in Höhe von 189.870,18 albernischen Pfund zu Lasten der Bank of Albernia erwirtschaftet. Diese Sachverhaltsdarstellung ist soweit unbestritten.


    Eine relevante Frage in diesem Verfahren ist daher, ob ein gültiger Vertrag zwischen dem Beklagten und der Klägerin zustande gekommen ist. Die Bank of Albernia ist eine durch Gesetz errichtete juristische Person, der Beklagte eine voll geschäftsfähige natürliche Person. Beide Parteien waren also dazu befähigt, einen Vertrag einzugehen. Die Invitation to treat[i] erfolgte durch die Bank of Albernia in Form eines Geldwechselangebots im bsEcoSim-System des Kingdom of Albernia, was der Beklagte durch Bestätigung im besagten System annahm, der Vertragsschluss beruhte also auf gegenseitigem Einverständnis. Beide Parteien erhielten Devisen in verschiedenen Währungen, es hat also beidseitige [i]Considerations gegeben. Courts will not weight the adequacy of consideration, also ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, welche Wechselkurse als angemessen, üblich oder besser mit dem „natürlichen“ Wechselkurs (der sich aus dem Vergleich der Warenwerte) vereinbar scheinen.


    Die wesentliche Frage ist also, ob sich der Beklagte unrechtmäßig an der Vertragsschließung bereichert hat und ob ein Verhalten vorliegt, das die Verträge aufgrund von Unrechtmäßigkeit nichtig werdem lässt. Grundlage des albernischen Wirtschaftslebens ist eine Bestimmung, die durch die Urkunde De Iuribus et Libertatibus Statuum aus dem Jahre 1250 gegeben ist: Alle Kaufleute sollen heil und sicher aus Winland ausreisen und nach Winland kommen, in Winland sich aufhalten und durch Winland ziehen, sowohl zu Lande als auch zu Wasser, um zu kaufen und zu verkaufen, ohne irgendwelche Übel erdulden zu müssen, nach den alten und rechten Gewohnheiten, außer in Zeiten des Krieges. So der Beklagte gegen die „alten und rechten Gewohnheiten“ verstoßen hat, ist der Vertrag als nichtig anzusehen.


    Hat der Beklagte gewusst, dass es sich beim Angebot der Bank of Albernia um einen Fehler gehandelt hat, und hat er sich bewusst auf Kosten der Bank of Albernia bereichert? Hat er bewusst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die Aufgabe zukommt, über Änderungen des Preisniveaus zu wachen (cf. Art. 4/3 des Bank of Albernia Reform Act), und die so zum albernischen Allgemeinwohl beiträgt, wirtschaftlichen Schaden zugefügt? Der Beklagte war und ist ein in Albernia tätiger Unternehmer, dem die Wechselkurse durchaus geläufig sind und dem daher schnell die Änderung des Wechselkurses und die damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten aufgefallen sind. Die Äußerungen der Verteidigung, der Beklagte wolle der Bank of Albernia beim Abstoßen der Dollar-Reserven helfen, ist unglaubwürdig, da das fehlerhaft eingestellte Wechselkurs-Paar wahlweise einer Bereicherung in Albernischen Pfund oder in US-astorischen Dollarn und entsprechend ein „Abstoßen“ der anderen Währung ermöglicht. Ein Vergleich mit dem Winterschlussverkauf gelingt nicht, da dort nicht wahlweise „Schuhe“ oder „Geld“ in beliebig großen Mengen abrufbar sind.


    Der Beklagte war sich also einer Schädigung der Bank of Albernia bewusst, hat somit nicht nach den alten und rechten Gewohnheiten verhalten, wonach der Vertrag nichtig ist. Daher ist die gewonnene Summe im vollen Umfang - wie oben angegeben - zurückzuzahlen, was hier vor diesem Gericht beantragt worden ist. Der zweite Antrag auf Anordnung der Pfändung ergibt sich aus der Gefahr, dass der Beklagte seinen gesamten Besitz in das Ausland verschieben könnte und daher eine Umsetzung des Urteils behindert werden könnte.


    Vielen Dank.

  • Danke, Sir Jonathan.
    Ms Lockerby bitte.

    His Grace
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  • Ich setze Ms Lockerby eine Frist von 5 Tagen für ihr Abschlusspladoyer.

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  • Mr. Xanathos, sind Sie gewillt das Abschlusspladoyer selbst zu halten?

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  • Ja, Sir.


    Ich erbitte mir nur einen Moment, einerseits für die Befriedigung meines Geltungsbedürfnisses, meiner eigenen Anwältin noch im laufenden Verfahren das Mandat entziehen zu können andererseits und hauptsächlich dafür, meine auf wenige Zeilen beschränkte letzte Worte zu einem Plädoyer umzubilden.

  • Ja, Sir.


    Ich erbitte mir nur einen Moment, einerseits für die Befriedigung meines Geltungsbedürfnisses, meiner eigenen Anwältin noch im laufenden Verfahren das Mandat entziehen zu können andererseits und hauptsächlich dafür, meine auf wenige Zeilen beschränkte letzte Worte zu einem Plädoyer umzubilden.


    Und bitte bemessen Sie meinem Geschäftsführer in Albernia keinerlei Bedeutung bei ...

      Alexander Xanathos
      XXIV. Vice President of the United States


      I know what is comming. The journey is the reward.
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  • Der Bitte wird stattgegeben.

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  • Sir, ich denke, dass Sie ausreichend Zeit hatten, sich Gedanken zu machen. Das Gericht erwartet ihr Pladoyer innerhalb der nächsten 5 Tage.

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  • My Lord,


    mein Klagegegner sagt, die Motive der Vertragsparteien und die vereinbarten Leistungen sollen außer Betracht bleiben.
    Er sagt, es läge ein offenkundiger Fehler vor, den ich ausgenutzt hätte. Dieser Fehler basiere auf offenkundig falschen Angaben.
    Dass die Bank of Albernia aus ihrer und für ihre Sicht einen Fehler gemacht hat, steht außer Frage. Entscheidend ist nur, ob er so beachtlich ist, dass er sogar das ganze Geschäft in die Illegalität zieht.


    Auch wenn mein Klagegegner sagt, dass Motive und Preis-Leistungs-Verhältnisse unbeachtlich sind, so führt er doch selbst Zahlen an, um aufzuzeigen, dass es sich seiner Meinung nach um einen offensichtlichen Fehler handelt und sorgt sogar hier vor Gericht für Verwirrung über die Tatsachen:


    In der Klagebegründung meines Gegners heißt es: "Dem Beklagten war bewusst, dass dies nicht dem reellen und sinnvollen Wechselkurs entsprechen kann." In der Verhandlung sagte mein Gegner weiter: "Nachdem meine Mandantin statt des üblichen Wechselkurses von 1:1,47 von Pound Precious zu Astor Dollar irrtümlich einen offenkundig falschen Wechselkurs von 1:2,47 eingestellt hatte, wechselte der Beklagte - wissens, dass der eingestellte Wechselkurs falsch war [...]" Im Plädoyer sagte er: "Der übliche Wechselkurs [...] beträgt 1:2,47, was den im Königreich Albernia tätigen Unternehmen durchaus bekannt ist. Ende Juli 2008 wurde versehentlich ein Wechselkurs von 1:1,47 eingestellt, was ein Fehler seitens der Bank of Albernia war."


    Der Vertreter der Klägerin selbst scheint sich nicht so ganz sicher darüber zu sein, was genau falsch und was genau üblich ist. Doch beachten wir diese missverständlichen Äußerungen nicht weiter. Die Frage nach den Zahlen ist aber leider von besonderer Bedeutung für den Fehler und damit auch diesen Fall, denn es gilt zu allererst zu ergründen, was denn der "reale", der "übliche" und der "falsche" Wechselkurs ist. Ich möchte daher die Zahlen ebenfalls einmal darstellen.


    Mein Gegner sagte im Plädoyer - auch wenn er vorher in der Verhandlung etwas anderes vertreten hat - dass ein Wechselkurs von 1 : 1,47 üblich und einer von 1 : 2,47 falsch sei, ohne zu klären, was denn überhaupt der reale Wechselkurs ist. Ich gestehe nicht zu, dass ein Kurs von 1 : 2,47 der reale wäre, mein Gegner tut dies nicht bei jenem von 1 : 1,47. Die Angaben der Parteien vor diesem Gericht sind demnach ungeeignet für die Antwort auf die Frage. Es müssen objektivere Fakten herangezogen werden.
    Ein Kaufkraftvergleich zwischen den Währungen biete sich an. Vergleicht man die Kaufkraft beider Währungen anhand der Warenkörbe Astors und Albernias, dann stellt man schnell fest, dass ein Dollar real genau 0,50 Pfund bzw. ein Pfund genau 2,00 Dollar wert ist. An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich sowohl die Warenkörbe beider Volkswirtschaften wie auch die Kaufkraft zwischen beiden Währungen seit der Eröffnung des Handels zwischen Albernia und Astor nicht verändert hat. Diese Angaben sind heute also noch genau so, wie sie auch in der ersten Stunde und auch zur Zeit des hier angegriffenen Geschäfts vom 1. August 2008 waren.


    Eine geeignetere, den Angaben beider Parteien entzogene und damit noch objektivere Grundlage ist mir nicht bekannt. Daher möchte ich nun auf dieser Grundlage die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Zahlen dieses Streites lenken. Und diese Zahlen stellen sich wie folgt dar:




    Die Bank of Albernia wollte einen nominalen Wert des Pfund mit 2,47 Dollar angeben.
    2,47 geteilt durch 2,00 ist 1,235; d.h. der nominale Wert weicht vom realen um 23,5% ab.


    An dem besagten Freitag war der nominale Wert des Pfundes mit 1,47 Dollar angegeben.
    1,47 geteilt durch 2,00 ist 0,735; d.h. der nominale Wert weicht vom realen um 26,5% ab.


    Betrachtet man das Gesamtpaket des Währungswechsels dann ergibt sich:


    Die Bank of Albernia wollte einen nominalen Wert des Pfund mit 2,47 Dollar angeben und gab zusätzlich den Wert des Dollars mit 0,51 Pfund an. 1,00 $ * 0,51 * 2,47 = 1,2597; d.h. nach einem Hin- und Rücktausch käme man demnach auf eine Abweichung von 25,97%.


    An dem besagten Freitag war der nominalen Wert des Pfund mit 1,47 Dollar und zusätzlich den Wert des Dollars mit 0,51 Pfund angegeben. 1,00 $ * 0,51 * 1,47 = 0,7497; d.h. nach einem Hin- und Rücktausch kam man demnach auf eine Abweichung von 25,03%.


    Allein bei einem Währungswechsel stehen sich Abweichungen von 26,5% und 23,5% gegenüber.
    Bei einem Hin- und Rücktausch der Währungen stehen sich Abweichungen von 25,97 und 25,03% gegenüber.


    Abweichungen in einem Rahmen von 3,0 Prozentpunkte bzw. sogar nur 0,94 Prozentpunkte ... Es ist für die objektive Wahrheit dieses und auch jedes anderen Handelsgeschäftes unerheblich, welche Vorzeichen die Abweichungen haben, denn bei jedem freien Handel treffen zwei gleichberechtigte Parteien aufeinander und der monetäre Vorteil des einen ist logischerweise der monetäre Nachteil des anderen. Das Vorzeichen entscheidet lediglich darüber, welche der Parteien den Vorteil und damit den Gewinn einstreicht.




    Der eigentliche Streit dreht sich nur um das Vorzeichen.


    Betreiben wir einmal das Gedankenspiel, dass ich anstelle der Bank of Albernia aufgetreten wäre, und sie an meiner statt. Dann wäre nichts Unübliches oder offenkundig Falsches an dieser Sache, denn dann hätte sich die Bank of Albernia entsprechend ihrer Monopolstellung bei Währungsgeschäften nicht unüblich bereichert.
    Lediglich der Gewinn aus dem Währungswechselgeschäft hätte ein anderes Vorzeichen bzw. würde in die andere Richtung gehen.


    Ist dieser Fehler offenkundig?
    Dieser Fehler ist nur dann offenkundig, wenn man als Grundlage der Rechtmäßigkeit voraussetzt, dass sich die Monopolpartei bzw. die starke Geschäftspartei bereichert und die ihr gegenüberstehende Partei benachteiligt wird ... Und so ist es ja auch üblich, wenn ein Starker und ein Schwacher aufeinandertreffen und der Schwache nur die Möglichkeit hat, ein Geschäft zu den Bedingungen des Starken abzuschließen oder beim Geschäft eben außen vor zu bleiben.


    Und hier haben wir den umgekehrten Fall, dass sich der Starke vertan hat und der Schwache seine Chance erkannt und genutzt hat.
    Ist es unüblich, dass Monopole Fehler zu eigenen Lasten machen? Auf jeden Fall!
    Aber ist deshalb der Fehler so beachtlich, dass das ganze Geschäft rechtswidrig wird? Meiner Meinung nach nicht, aber das hat schließlich dieses Gericht zu entscheiden.




    Eine gute und rechte Gewohnheit ist, dass man nichts von einem anderen verlangen darf, was man selbst nicht zu leisten bereit ist. Oder aber: "Come to a court of equity only with a white west".


    Mein Prozessgegner verlangt von diesem Gericht, dass es die Geschäfte aufhebt,
    die mit einer Abweichung von 25,97% zu Lasten der Klägerin erfolgten.
    Über Nichtigkeit, Rückabwicklung und Neuvornahme sollen dann daraus Geschäfte gemacht werden,
    die mit einer Abweichung von 25,03% zu Gunsten der Klägerin erfolgen.


    Mein Gegner vor diesem Gericht sagt, Abweichungen und daraus rührende Vorteile zu seinen Gunsten seien mit den alten und rechten Gewohnheiten vereinbar, fast gleichwertige Abweichungen und daraus rührende Vorteile jedoch zu Gunsten anderer seien dies nicht.
    Es ist an diesem Gericht, genau hierüber zu befinden.




    My Lord,
    der Streit ist nun über 33 Monate alt, diese Verhandlung wurde erst nach mehr als 26 Monaten nach dem fragliche Ereignis eröffnet.


    Sollte dieses Gericht wirklich zu dem Ergebnis kommen, dass das Geschäft rechtswidrig war, weil ein schwacher Verbraucher in einem Geschäft so profitiert hat, wie es der Monopolist für sich selbst wollte und wie es für Monopolisten eben üblich ist, dann sei zu bedenken, dass das Geld größtenteils "weg" ist.
    Zu allererst hat die Klägerin bereits 52% der geforderten Gelder erhalten. Der Rest wurde investiert in Betriebe, Maschinen, Materialien, Löhne, Steuern - auch hier in Albernia. Hinzu kommt der Wegfall des kaysteranischen Marktes, in den ebenfalls nicht unerheblich investiert wurde.


    My Lord, solltet Ihr jedoch dennoch zu Gunsten des Klägers entscheiden, so ist eine umfassende Auf- und Gegenrechnung erforderlich und sollte gesondert behandelt werden.


    Doch so weit muss es nicht kommen, my Lord. Entscheidet über die Beendigung eines 33 Monate währenden Streits, den es nur gibt, weil ein Entscheidungsträger der Bank of Albernia einen Fehler gemacht hat, für den nun jemand anderes büßen soll. Entscheidet für das Wahre, Gute und Rechte.


    Ich danke für Hörung meiner Wort.

      Alexander Xanathos
      XXIV. Vice President of the United States


      I know what is comming. The journey is the reward.
      - hated - damned - deified - married -

  • Vielen Dank.


    Sir Jonathan, ich darf dann um Ihr Pladoyer bitten.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
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    Former Lord High Chancellor

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  • Wo habe ich nur meine Gedanken, man sollte so spät nicht mehr arbeiten :D


    Vielen Danke, Gentlemen. Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


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    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • My Lord,


    gut Ding will Weile haben, doch Zeit ist Geld. Bitte senden Sie mir das Urteil schriftlich zu, sobald es gefällt ist. Ich reise wieder in die Vereinigten Staaten ab.

      Alexander Xanathos
      XXIV. Vice President of the United States


      I know what is comming. The journey is the reward.
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  • Weil es auf Weihnachten zugeht, schaut Alexander einfach mal rein, ob sich schon etwas getan hat.
    Doch wie nicht anders von diesem dekadenten Adel zu erwarten war, gibt es nichts vorzuweisen.

      Alexander Xanathos
      XXIV. Vice President of the United States


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  • Alexander kommt mit einer Tasche voller Bücher in den Saal.


    Endlich habe ich einen Ort gefunden, an dem man in absoluter Stille
    die Bücher lesen kann, die man schon lange (mal wieder) lesen wollte.


    So lehnt er sich zurück und schmökert im Buch "In 80 Tagen um die Welt".

      Alexander Xanathos
      XXIV. Vice President of the United States


      I know what is comming. The journey is the reward.
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