Dáil Éileainne

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    In diesem altehrwürdigen Gebäude tagen die beiden Häuser des eihlischen Parlamens.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


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    Derzeitige Mitglieder der Dáil Éileainne:

    • Botherfield, Patrick
    • Hullander, Chrystal Washington
    • Ó Ceallaigh, Ciarán
    • Ó Laoire, Risteárd
    • Ó Snodaigh, Siobhán


    Derzeit als stimmberechtigt gemeldete Mitglieder der Dáil Éileainne:

    • Botherfield, Patrick
    • Hullander, Chrystal Washington
    • Ó Laoire, Risteárd
    • Ó Snodaigh, Siobhán


    Gültige Geschäftsordnung:


    BUAN-ORDUITHE NA DÁLA ÉILEAINNE
    (Standing Orders of the Dáil Éileainne)


    Thairiscintí
    Motions


    1. Jeder Antragsberechtigte kann jederzeit in der Dáil Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten stellen sowie die Sitzungsleitung über Änderungen bezüglich Rede- und Stimmrecht informieren.


    2. Es wird immer nur ein Tagesordnungspunkt gleichzeitig behandelt. Der Sitzungsleiter ruft den jeweiligen Punkt auf und eröffnet wie beantragt die Debatte und/oder Abstimmung. Er berücksichtigt dabei in der Regel die Reihenfolge des Eingangs der Anträge, es ist ihm jedoch gestattet, je nach Dringlichkeit eine andere Reihenfolge zu wählen.


    3. Der Sitzungsleiter kann die Behandlung eines Tagesordnungspunkts unterbrechen und mit einem anderen fortsetzen.


    4. Während der Debatte zu einem Antrag, über den anschließend abgestimmt werden soll, kann der Antragsteller den Antrag jederzeit verändern, um den Ergebnissen der Debatte Rechnung zu tragen. Andere Antragsberechtigte können Änderungsanträge stellen, über deren Annahme abgestimmt wird, bevor die Abstimmung über die endgültige Fassung des Antrag stattfindet.



    Díospóireachtaí
    Debates


    5. Die Dauer einer Debatte liegt im Ermessen des Sitzungsleiters, beträgt aber keinesfalls unter 72 Stunden. Ein Antragsteller kann nach 72 Stunden einer laufenden Debatte jederzeit verlangen, dass die Debatte beendet und über seinen Antrag sofort abgestimmt wird.


    6. Mitglieder der Dáil richten ihre Reden an den Sitzungsleiter, der soweit vorhanden, mit seinem Titel anzureden ist (A Cheann Comhairle; A Thaoisigh; A Thánaiste; A Theachta (Name)).


    7. Der Sitzungsleiter spricht grundsätzlich die Gesamtheit der Mitglieder der Dáil an (A Theachtaí Dála), kann sich aber insbesondere zu Geschäftsordnungsfragen auch an einzelne Mitglieder wenden.


    8. Die Mitglieder und Besucher verhalten sich der Würde des Hauses angemessen. Insbesondere unterlassen sie Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art sowei Störungen der Geschäftstätigkeit und beachten das Rede- und Stimmrecht.


    9. Nachträgliche Änderungen des Protokolls der Dáil, einschließlich Anträgen, Debatten und Abstimmungen, sind nicht zulässig soweit sie nicht rein typographischer Natur sind.


    10. Der Sitzungsleiter wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung. Er kann Mitglieder oder Besucher, die gegen sie verstoßen, rügen und ist befugt, sie im Wiederholungsfall für bis zu sieben Tage des Hauses zu verweisen.



    Vótálacha
    Divisions


    11. Zur Eröffnung einer Abstimmung stellt der Sitzungsleiter die Frage.


    12. In der Regel erfolgt über die Frage zunächst eine Voice Vote, wobei der Sitzungsleiter anordnet: "So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen." Anschließend stellt er aufgrund der Wortmeldungen mit folgenden Worten ein vorläufiges Ergebnis fest: "Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage bestätigt/verneint."


    13. Falls keine Voice Vote stattfindet, der Sitzungsleiter über die Voice Vote kein eindeutiges Ergebnis feststellen kann, oder falls innerhalb von 36 Stunden ein stimmberechtigtes Mitglied der Dáil mit dem Ausruf "Vótáil!" eine Division beantragt, findet eine Division statt. Andernfalls bestätigt der Sitzungsleiter sein vorläufiges Ergebnis als endgültig (z.B. durch die Feststellung "Aontaíodh an cheist/Question agreed to" bzw. "Cailleadh an cheist/Question lost").


    14. Während der 36-Stunden-Frist nach der Feststellung des vorläufigen Ergebnisses einer Voice Vote ist die Behandlung eines anderes Tagesordnungspunktes zulässig. Sobald eine Division beantragt wird, muss dieser jedoch für die Abstimmung sofort unterbrochen werden.


    15. Bei einer Division stellt der Sitzungsleiter die Frage erneut. Alle Mitglieder haben innerhalb von 72 Stunden ihre Zustimmung durch "Tá" oder ihre Ablehnung durch "Níl" kenntlich zu machen. Nach Ablauf der Frist stellt der Sitzungsleiter das Ergebnis fest. Der Antrag ist beschlossen, wenn mehr Tá-Stimmen als Níl-Stimmen abgegeben wurden.


    16. Divisions werden niemals durch andere Tagesordnungspunkte unterbrochen. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn das Ergebnis bereits eindeutig feststeht.



    Toghcháin
    Elections


    17. Personenwahlen, insbesondere für den Ceann Comhairle und den als Taoiseach Vorzuschlagenden, werden stets durch Division entschieden.


    18. Bei einem einzigen Kandidaten sind die Stimmoptionen "Tá" und "Níl". Der Kandidat ist gewählt, wenn mehr Tá-Stimmen als Níl-Stimmen abgegeben wurden.


    19. Bei mehreren Kandidaten sind die Namen der Kandidaten die Stimmoptionen. Falls ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereint, ist er gewählt. Andernfalls findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten bzw. zweitmeisten Stimmen erhalten haben.


    20. Die Wahl eines Ceann Comhairle wird auf Antrag eines Antragsberechtigten eingeleitet, wenn das Amt nicht besetzt ist oder die letzte Wahl länger als vier Monate zurückliegt. Andernfalls erfordert eine Neuwahl des Ceann Comhairle den Antrag einer Mehrheit der Mitglieder.



    Ceisteanna ar an Taoiseach
    Questions to the Taoiseach


    21. Jeder Antragsberechtigte kann Fragen zur Arbeit der Regionalverwaltung an den Taoiseach stellen. Nach Aufruf des Tagesordnungspunkt hat der Taoiseach oder bei dessen Abwesenheit ein anderer Vertreter der Regionalverwaltung inerhalb von 72 Stunden auf die Frage zu antworten. Es schließt sich eine Debatte an.



    Rolla na gComhaltaí
    Roll of Members


    22. Der Sitzungsleiter hält in einem Beitrag am Anfang des Sitzungsthreads eine Liste aller redeberechtigten und eine Liste aller stimmberechtigten Mitglieder aktuell. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Sitzungsleiter Änderungen des Status mitzuteilen.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


    3 Mal editiert, zuletzt von Ciaran Kelly ()

  • A Theachtaí Dála,


    das Acht um an Oireachtas bestimmt, dass der Regionalverwaltung angezeigt werden muss, welche Identität als eihlischer Bürger gelten soll und damit in der Dáil stimmberechtigt ist. Ich bitte darum, diese Anzeige jetzt an dieser Stelle zu machen, damit das Haus seine Arbeit aufnehmen kann.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    laut Bürgerliste des Registration Office sind die Meldungen damit vollständig. Weitere Meldungen, auch von neu zugezogenen Staatsbürgern oder Nebenidentitäten, können weiterhin an dieser Stelle bekanntgegeben werden.


    Das Acht um an Oireachtas bestimmt weiter, dass die Dáil einen Ceann Comhairle bestimmen kann, der die Sitzungen leitet. Andernfalls übernehme ich als Taoiseach weiterhin die Sitzungsleitung.


    Möchte das Haus einen Ceann Comhairle bestimmen? So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen.

    Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage verneint.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    die Frage wurde verneint.


    Der nächste Punkt ist, dass sich das Haus eine Geschäftsordnung geben kann. Ich schlage dazu den folgenden Entwurf vor:


    BUAN-ORDUITHE NA DÁLA ÉILEAINNE
    (Standing Orders of the Dáil Éileainne)


    Thairiscintí
    Motions


    1. Jeder Antragsberechtigte kann jederzeit in der Dáil Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten stellen sowie die Sitzungsleitung über Änderungen bezüglich Rede- und Stimmrecht informieren.


    2. Es wird immer nur ein Tagesordnungspunkt gleichzeitig behandelt. Der Sitzungsleiter ruft den jeweiligen Punkt auf und eröffnet wie beantragt die Debatte und/oder Abstimmung. Er berücksichtigt dabei in der Regel die Reihenfolge des Eingangs der Anträge, es ist ihm jedoch gestattet, je nach Dringlichkeit eine andere Reihenfolge zu wählen.


    3. Der Sitzungsleiter kann die Behandlung eines Tagesordnungspunkts unterbrechen und mit einem anderen fortsetzen.



    Díospóireachtaí
    Debates


    4. Die Dauer einer Debatte liegt im Ermessen des Sitzungsleiters, beträgt aber keinesfalls unter 72 Stunden. Ein Antragsteller kann nach 72 Stunden einer laufenden Debatte jederzeit verlangen, dass die Debatte beendet und über seinen Antrag sofort abgestimmt wird.


    5. Mitglieder der Dáil richten ihre Reden an den Sitzungsleiter, der soweit vorhanden, mit seinem Titel anzureden ist (A Cheann Comhairle; A Thaoisigh; A Thánaiste; A Theachta (Name)).


    6. Der Sitzungsleiter spricht grundsätzlich die Gesamtheit der Mitglieder der Dáil an (A Theachtaí Dála), kann sich aber insbesondere zu Geschäftsordnungsfragen auch an einzelne Mitglieder wenden.


    7. Die Mitglieder und Besucher verhalten sich der Würde des Hauses angemessen. Insbesondere unterlassen sie Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art sowei Störungen der Geschäftstätigkeit und beachten das Rede- und Stimmrecht.


    8. Der Sitzungsleiter wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung. Er kann Mitglieder oder Besucher, die gegen sie verstoßen, rügen und ist befugt, sie im Wiederholungsfall für bis zu sieben Tage des Hauses zu verweisen.



    Vótálacha
    Divisions


    9. Zur Eröffnung einer Abstimmung stellt der Sitzungsleiter die Frage.


    10. In der Regel erfolgt über die Frage zunächst eine Voice Vote, wobei der Sitzungsleiter anordnet: "So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen." Anschließend stellt er aufgrund der Wortmeldungen mit folgenden Worten ein vorläufiges Ergebnis fest: "Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage bestätigt/verneint."


    11. Falls keine Voice Vote stattfindet, der Sitzungsleiter über die Voice Vote kein eindeutiges Ergebnis feststellen kann, oder falls innerhalb von 36 Stunden ein stimmberechtigtes Mitglied der Dáil mit dem Ausruf "Vótáil!" eine Division beantragt, findet eine Division statt. Andernfalls bestätigt der Sitzungsleiter sein vorläufiges Ergebnis als endgültig (z.B. durch die Feststellung "Aontaíodh an cheist/Question agreed to" bzw. "Cailleadh an cheist/Question lost").


    12. Während der 36-Stunden-Frist nach der Feststellung des vorläufigen Ergebnisses einer Voice Vote ist die Behandlung eines anderes Tagesordnungspunktes zulässig. Sobald eine Division beantragt wird, muss dieser jedoch für die Abstimmung sofort unterbrochen werden.


    13. Bei einer Division stellt der Sitzungsleiter die Frage erneut. Alle Mitglieder haben innerhalb von 72 Stunden ihre Zustimmung durch "Tá" oder ihre Ablehnung durch "Níl" kenntlich zu machen. Nach Ablauf der Frist stellt der Sitzungsleiter das Ergebnis fest. Der Antrag ist beschlossen, wenn mehr Tá-Stimmen als Níl-Stimmen abgegeben wurden.


    14. Divisions werden niemals durch andere Tagesordnungspunkte unterbrochen. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn das Ergebnis bereits eindeutig feststeht.



    Rolla na gComhaltaí
    Roll of Members


    15. Der Sitzungsleiter hält in einem Beitrag am Anfang des Sitzungsthreads eine Liste aller redeberechtigten und eine Liste aller stimmberechtigten Mitglieder aktuell. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Sitzungsleiter Änderungen des Status mitzuteilen.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Thaoisigh,


    ich denke, wir brauchen noch Regelungen zur Wahl des Ceann Comhairle. Für die Wahl des Taoiseach und Fragen an den Taoiseach braucht es wahrscheinlich auch noch spezielle Regelungen, das sind ja keine Debatten oder Ja/Nein-Abstimmungen.


    Vielleicht sollte man auch in Erwägung ziehen, wie im House of Commons nachträgliche Änderungen des Protokolls zu verbieten.

  • A Theachtaí Dála,


    ich ändere den Entwurf wie folgt und hoffe, die Punkte damit alle abgedeckt zu haben:


    BUAN-ORDUITHE NA DÁLA ÉILEAINNE
    (Standing Orders of the Dáil Éileainne)


    Thairiscintí
    Motions


    1. Jeder Antragsberechtigte kann jederzeit in der Dáil Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten stellen sowie die Sitzungsleitung über Änderungen bezüglich Rede- und Stimmrecht informieren.


    2. Es wird immer nur ein Tagesordnungspunkt gleichzeitig behandelt. Der Sitzungsleiter ruft den jeweiligen Punkt auf und eröffnet wie beantragt die Debatte und/oder Abstimmung. Er berücksichtigt dabei in der Regel die Reihenfolge des Eingangs der Anträge, es ist ihm jedoch gestattet, je nach Dringlichkeit eine andere Reihenfolge zu wählen.


    3. Der Sitzungsleiter kann die Behandlung eines Tagesordnungspunkts unterbrechen und mit einem anderen fortsetzen.


    4. Während der Debatte zu einem Antrag, über den anschließend abgestimmt werden soll, kann der Antragsteller den Antrag jederzeit verändern, um den Ergebnissen der Debatte Rechnung zu tragen. Andere Antragsberechtigte können Änderungsanträge stellen, über deren Annahme abgestimmt wird, bevor die Abstimmung über die endgültige Fassung des Antrag stattfindet.



    Díospóireachtaí
    Debates


    5. Die Dauer einer Debatte liegt im Ermessen des Sitzungsleiters, beträgt aber keinesfalls unter 72 Stunden. Ein Antragsteller kann nach 72 Stunden einer laufenden Debatte jederzeit verlangen, dass die Debatte beendet und über seinen Antrag sofort abgestimmt wird.


    6. Mitglieder der Dáil richten ihre Reden an den Sitzungsleiter, der soweit vorhanden, mit seinem Titel anzureden ist (A Cheann Comhairle; A Thaoisigh; A Thánaiste; A Theachta (Name)).


    7. Der Sitzungsleiter spricht grundsätzlich die Gesamtheit der Mitglieder der Dáil an (A Theachtaí Dála), kann sich aber insbesondere zu Geschäftsordnungsfragen auch an einzelne Mitglieder wenden.


    8. Die Mitglieder und Besucher verhalten sich der Würde des Hauses angemessen. Insbesondere unterlassen sie Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art sowei Störungen der Geschäftstätigkeit und beachten das Rede- und Stimmrecht.


    9. Nachträgliche Änderungen des Protokolls der Dáil, einschließlich Anträgen, Debatten und Abstimmungen, sind nicht zulässig soweit sie nicht rein typographischer Natur sind.


    10. Der Sitzungsleiter wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung. Er kann Mitglieder oder Besucher, die gegen sie verstoßen, rügen und ist befugt, sie im Wiederholungsfall für bis zu sieben Tage des Hauses zu verweisen.



    Vótálacha
    Divisions


    11. Zur Eröffnung einer Abstimmung stellt der Sitzungsleiter die Frage.


    12. In der Regel erfolgt über die Frage zunächst eine Voice Vote, wobei der Sitzungsleiter anordnet: "So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen." Anschließend stellt er aufgrund der Wortmeldungen mit folgenden Worten ein vorläufiges Ergebnis fest: "Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage bestätigt/verneint."


    13. Falls keine Voice Vote stattfindet, der Sitzungsleiter über die Voice Vote kein eindeutiges Ergebnis feststellen kann, oder falls innerhalb von 36 Stunden ein stimmberechtigtes Mitglied der Dáil mit dem Ausruf "Vótáil!" eine Division beantragt, findet eine Division statt. Andernfalls bestätigt der Sitzungsleiter sein vorläufiges Ergebnis als endgültig (z.B. durch die Feststellung "Aontaíodh an cheist/Question agreed to" bzw. "Cailleadh an cheist/Question lost").


    14. Während der 36-Stunden-Frist nach der Feststellung des vorläufigen Ergebnisses einer Voice Vote ist die Behandlung eines anderes Tagesordnungspunktes zulässig. Sobald eine Division beantragt wird, muss dieser jedoch für die Abstimmung sofort unterbrochen werden.


    15. Bei einer Division stellt der Sitzungsleiter die Frage erneut. Alle Mitglieder haben innerhalb von 72 Stunden ihre Zustimmung durch "Tá" oder ihre Ablehnung durch "Níl" kenntlich zu machen. Nach Ablauf der Frist stellt der Sitzungsleiter das Ergebnis fest. Der Antrag ist beschlossen, wenn mehr Tá-Stimmen als Níl-Stimmen abgegeben wurden.


    16. Divisions werden niemals durch andere Tagesordnungspunkte unterbrochen. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn das Ergebnis bereits eindeutig feststeht.



    Toghcháin
    Elections


    17. Personenwahlen, insbesondere für den Ceann Comhairle und den als Taoiseach Vorzuschlagenden, werden stets durch Division entschieden.


    18. Bei einem einzigen Kandidaten sind die Stimmoptionen "Tá" und "Níl". Der Kandidat ist gewählt, wenn mehr Tá-Stimmen als Níl-Stimmen abgegeben wurden.


    19. Bei mehreren Kandidaten sind die Namen der Kandidaten die Stimmoptionen. Falls ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereint, ist er gewählt. Andernfalls findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten bzw. zweitmeisten Stimmen erhalten haben.


    20. Die Wahl eines Ceann Comhairle wird auf Antrag eines Antragsberechtigten eingeleitet, wenn das Amt nicht besetzt ist oder die letzte Wahl länger als vier Monate zurückliegt. Andernfalls erfordert eine Neuwahl des Ceann Comhairle den Antrag einer Mehrheit der Mitglieder.



    Ceisteanna ar an Taoiseach
    Questions to the Taoiseach


    21. Jeder Antragsberechtigte kann Fragen zur Arbeit der Regionalverwaltung an den Taoiseach stellen. Nach Aufruf des Tagesordnungspunkt hat der Taoiseach oder bei dessen Abwesenheit ein anderer Vertreter der Regionalverwaltung inerhalb von 72 Stunden auf die Frage zu antworten. Es schließt sich eine Debatte an.



    Rolla na gComhaltaí
    Roll of Members


    22. Der Sitzungsleiter hält in einem Beitrag am Anfang des Sitzungsthreads eine Liste aller redeberechtigten und eine Liste aller stimmberechtigten Mitglieder aktuell. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Sitzungsleiter Änderungen des Status mitzuteilen.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    weil es offenbar keine Anmerkungen mehr gibt, schließe ich die Diskussion. Es wird über die letzte Fassung des Entwurfs abgestimmt.


    Is í an cheist í go rithfear an Bille anois.
    The question is that the bill do now pass.


    So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen.


    Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage bestätigt.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    aontaíodh an cheist.
    Question agreed to.


    Die Standing Orders sind beschlossen und werden in der jeweils aktuellen Fassung am Beginn dieses Threads veröffentlicht.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    das albernische Außenministerium plant neue Militärstandorte einzurichten und daher darum angefragt, dass die Regionen ihre Standortwünsche mitteilen. Geplant ist folgendes:

      Während die notwendigen Truppenteile im Interesse einer schnellen Verfügbarkeit weiterhin zentral stationiert bleiben, wird das Defence Office im Laufe des Jahres bis zu fünf Ausbildungsstandorte, zwei Informations- und Rekrutierungsbüros und ein militärgeschichtliches Museum in möglichst allen Teilen des Königreiches eröffnen.


    Ich halte dabei vor allem dezentrale Ausbildungsstandorte für interessant und eine Möglichkeit, auch den eihlischen Norden zu stärken, der ja, wenn wir ehrlich sind, im Moment doch eher infrastrukturschwach ist.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Thaoisigh,


    wenn ich es richtig sehe, haben wir im Moment drei Militärstandorte, nämlich Dyfflin, Mullough und Killney (siehe hier, wobei Dyfflin konsequent falsch geschrieben ist... - zur geografischen Hilfe gibt es auch noch eine Karte von Eihlann:(



    In Erwägung ziehen könnte man daher einen Ausbau einer dieser Standorte, der sicher mit weniger Aufwand verbunden ist (mein Vorschlag wäre in diesem Fall Mullough), oder die Einrichtung eines zusätzlichen Standorts (beispielsweise in Calraige), oder möglicherweise auch eine Kombination davon.


    Dabei stellt sich dann auch die Frage, ob die fünf Ausbildungsstandorte, zwei Informations- und Rekrutierungsbüros und das Museum alberniaweit oder pro Region gemeint sind, das ist mir nicht ganz klar.

  • A Theachtaí Dála,


    ich danke dem ehrenwerten Staatssekretär für diese Klarstellung.


    Unter diesen Voraussetzungen schlage ich vor, dass wir unsere Vorschläge auf zwei oder drei Standorte konzentrieren, für die es dann aber realistisch ist, für alle Vorschläge auch tatsächlich den Zuschlag zu erhalten.


    Um einen konkreten Vorschlag zu machen, würde ich einen neuen Ausbildungsstandort in Calraige vorschlagen, und für den zweiten Ausbildungsstandort Killney zu erweitern.


    Einen von den weiteren Standorten können wir noch in Erwägung ziehen - mein Favorit wäre das militärgeschichtliche Museum. Als Standort würde ich dafür eher den Süden vorschlagen, damit eine gewisse Besucherzahl erreichbar ist. Das wäre dann entweder Dyfflin, oder wenn man gerade mit dem Gedanken der Dezentralisierung die Hauptstadt außen vor lassen möchte, Dartraige oder Tyldon.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Thaoisigh,


    die Auswahl der Ausbildungsstandorten klingt mir sinnvoll. Ich würde auf jeden Fall noch einen dritten Standort in die Bewerbung aufnehmen, und würde dafür dann entsprechend den Vorschlägen das militärgeschichtliche Museum in Tyldon nehmen.

  • A Theachtaí Dála,


    die Debatte ist beendet, wir kommen zur Abstimmung. Die Frage ist, ob der Regierung in Aldenroth vorgeschlagen werden soll, Ausbildungsstandorte des Militärs in Calraige und Killney sowie ein militärgeschichtliches Museum in Tyldon einzurichten.


    So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen.


    Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage bestätigt.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    die Regierung Ihrer Majestät hat inzwischen über die Vorschläge aus den Regionen entschieden. Die Vorschläge für Ausbildungsstandorte, auch aus anderen Regionen, sind allesamt angenommen worden. Für das militärhistorische Museum wurde leider dem fairnischen Vorschlag mitten im Nirgendwo der Zuschlag gegeben, stattdessen möchte die Regierung jetzt ein Informations- und Rekrutierungsbüro in Tyldon eröffnen.


    Die Entscheidung ist nicht begründet, über die Beweggründe für sie kann man also nur spekulieren. Wenn man eine ohne Begründung eingereichte persönliche Idee eines torynahen Lord Lieutenant mit einer Bewerbung vergleicht, die jeden Standort erklärt und von der Dáil beschlossen worden ist, aber von einem liberalen Taoiseach eingereicht wurde, dann kann sich jeder seinen Teil denken.


    :tea

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    ich eröffne die Debatte zum folgenden Antrag der Regionalverwaltung, der Eihlann eine umfassendes Richtlinie zum Gebrauch der eihlischen und der albernischen Sprache in öffentlichen Einrichtungen geben würde. Der Erhalt der eihlischen Kultur, und dazu zählt natürlich in erster Linie auch die Sprache, ist einer der wichtigsten Aufgaben, für die die Region die Kompetenz hat.


    Das Ziel mit diesem Entwurf ist es, bestehende Nachteile für Eihlischsprecher zumindest im Kontakt mit staatlichen Einrichtungen zu beseitigen. Solange der Staat selbst die Bürger zur Verwendung des Albernischen zwingt, kann das Eihlische keine vollständige Alltagssprache sein und gerät mehr und mehr in Bedrängnis und droht in seiner Lebendigkeit verlorenzugehen. Durch die Unterstützung der Eihlischssprecher kann es gelingen, die Zahl der Eihlischsprecher zu stabilisieren und möglicherweise sogar noch auszubauen, und die Sprache langfristig wieder in der ganzen Region in allen Bereichen des Lebens praktikabel zu machen.


    AN tACHT NA dTEANGACHA OIFIGIÚLA
    (Official Languages Regulation)


    Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Taoiseach von Eihlann durch dessen königliche Vollmacht das Folgende verordnet werden:



    Na teangacha oifigiúla
    The official languages


    1. Die erste Sprache von Eihlann und lokale Sprache im Sinne des Albernian Languages Act ist Eihlisch.


    2. Offizielle Sprache neben Eihlisch ist Albernisch.



    Teangacha i ndaonáirimh
    Languages in censuses


    3. In regelmäßigen Volkszählungen werden die eihlischen Bürger über ihre Sprachkenntnisse befragt und die Ergebnisse statistisch ausgewählt. Dabei werden mindestens Fragen nach den folgenden Punkten gestellt:
    a) Was ist die Muttersprache des Befragten?
    b) Kann der Befragte Eihlisch sprechen?
    c) Wie häufig spricht der Befragte Eihlisch?
    d) Welche Fremdsprachen spricht der Befragte?


    4. Die Fragen können in einer gesonderten Erhebung, bevorzugt aber im Rahmen anderer Befragungen und in Absprache zwischen der eihlischen Regionalverwaltung und der albernischen Regierung auch im Rahmen des National Census gestellt werden.


    5. Es erfolgt wenigstens eine Auswertung auf ganz Eihlann bezogen, und für den Anteil der Eihlischsprecher (d.h. der Befragten, die nach eigenen Angaben Eihlisch sprechen können) auf den jeweilige County bezogen.



    Oideachas
    Education


    6. Jeder Schulpflichtige in Eihlann hat nach sein Wahl ein Anrecht auf Unterricht in eihlischer oder albernischer Sprache. Ausgenommen davon sind die Fächer zur Unterrichtung von Fremdsprachen oder der anderen offiziellen Sprache sowie Unterrichtseinheiten, die in fachübergreifendem Unterricht die Kompetenz in einer der genannten Sprachen stärken sollen. Von der gewählten Unterrichtssprache der Klasse soll aber in maximal einem Drittel der gesamten Unterrichtszeit abgewichen werden.


    7. Sofern der Wissensstand der Schüler es zulässt, soll die jeweils nicht als Unterrichtssprache gewählte offizielle Sprache auch in anderen Fächern in begrenztem Umfang zeitweise in fachübergreifendem Unterricht als Unterrichtssprache benutzt werden, um die Sprachkompetenz der Schüler zu stärken.


    8. Eine Schule kann ausschließlich albernischsprachige oder ausschließlich eihlischsprachige Klassen anbieten, sofern eine andere Schule in zumutbarer Nähe Unterricht in der jeweils anderen Sprache anbietet.


    9. Eihlisch und Albernisch sind für alle Schulpflichtigen in Eihlann Pflichtfächer.


    10. Die Regionalverwaltung Eihlanns unterhält ein Institut für die eihlische Sprache. Zu seinen Aufgaben zählt:
    a) Die Förderung der Sprachpflege, der linguistischen Erforschung und der Dokumentation der eihlischen Sprache in Eihlann
    b) Die Förderung der Sprachpflege, des Eihlischunterrichts, der linguistischen Erforschung und der Dokumentation der eihlischen Sprache in anderen Regionen und Staaten, insbesondere Fairnhain; bevorzugt durch Kooperation mit lokalen Instituten oder Interessensgruppen für die eihlische Sprache, aber in untergeordneter Priorität auch in eigener Regie, wenn keine solche Einrichtung existiert
    c) Die Unterstützung der Regionalverwaltung, der öffentlichen Schulen sowie privater Lehrer bei der Ausbildung für den Eihlischunterricht oder zum Unterrichten in eihlischer Sprache
    d) Angebot eigener oder Unterstützung fremder außerschulischer Möglichkeiten zum Erlernen der eihlischen Sprache oder Stärkung der Sprachkompetenz in Eihlisch.
    e) Angebot von Eihlischkursen für Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen



    Comhlachtaí Poiblí
    Public bodies


    11. Niemandem soll durch die Verwendung der eihlischen Sprache bei der Kommunikation mit und in Ämtern, dem eihlischen Parlament oder anderen staatlichen Einrichtungen in Eihlann ein Nachteil entstehen.


    12. Staatliche Einrichtungen in Eihlann antworten im Schriftverkehr in derjenigen offiziellen Sprache, in der sie angeschrieben wurden. Der Service in eihlischer Sprache hat keinem niedrigeren Standard zu genügen als jenem in albernischer Sprache.


    13. Für persönlichen oder telefonischen Kontakt müssen regelmäßig mindestens 50% der Ansprechpartner in staatlichen Einrichtungen der eihlischen Sprache mächtig sein. In Counties, in denen der Anteil der Eihlischsprecher größer als 50% ist, soll stattdessen mindestens dieser Anteil gelten.


    14. In Ämtern, in denen die geforderte Sprachkompetenz noch nicht vorhanden ist, kann bis zum 1. Januar 2015 noch von den Anforderungen in Abschnitt 13 abgewichen werden, wenn Schulungen der Mitarbeiter in der eihlischen Sprache vorbereitet oder durchgeführt werden.


    15. Bei Neueinstellungen, deren Aufgabenfeld Bürgerkontakt einschließt, sind in staatlichen Einrichtungen Sprachkenntnisse in Eihlisch Voraussetzung, es sei denn, kein ausreichend qualifizierter Bewerber spricht Eihlisch und die Bedingungen aus Abschnitt 13 sind auch mit dem neuen nicht-eihlischspachigen Mitarbeiter erfüllt. Die Übergangsregelung aus Abschnitt 14 kann auf neue Mitarbeiter nicht angewendet werden.


    16. Für Dokumente und anderen Informationen, die von regionalen und lokalen staatlichen Einrichtungen für die Öffentlichkeit verfasst werden, gilt:
    a) Die Informationen sind in eihlischer Sprache herauszugeben
    b) In Counties mit einem Anteil von weniger als 70% Eihlischsprechern und auf regionaler Ebene sind die Informationen zusätzlich in albernischer Sprache herauszugeben
    c) In Counties mit einem Anteil von mindestens 70% Eihlischsprechern ist eine albernische Fassung optional
    d) Bei mehrsprachigen Veröffentlichungen darf die eihlische Fassung nicht später veröffentlicht werden als anderssprachige Fassungen


    17. Für Bezeichnungen, Beschriftungen, Schilder und ähnliches gilt:
    a) Staatliche Einrichtungen in Eihlann sind verpflichtet, eihlischssprachige Bezeichnungen für Titel, Ämter, Schilder, Beschriftungen und Briefpapier und -umschläge zu verwenden, ggf. neben anderssprachigen Bezeichnungen.
    b) Sie sind nicht verpflichtet, albernischsprachige Bezeichnungen für Titel und Ämter zu verwenden.
    c) Für Schilder, Beschriftungen und Briefpapier und -umschläge sind sie dazu verpflichtet, zusätzlich albernischsprachige Bezeichnungen zu verwenden, wenn der County weniger als 70% Eihlischsprecher hat oder sie Einrichtungen auf regionaler Ebene sind.
    d) Bei mehrsprachigen Beschriftungen, muss die eihlische Beschriftung mindestens eine gleichwertige Stellung einnehmen wie die Beschriftung in den übrigen Sprachen. Das bedeutet insbesondere, dass die Schrift mindestens dieselbe Größe, Sichtbarkeit und Lesbarkeit haben muss. Die eihlische Beschriftung steht oberhalb der Übersetzungen. Der Inhalt muss in allen Spracher identisch sein.
    e) Bestehende Schilder, die keinen eihlische Beschriftung oder eine sprachlich fehlerhafte Beschriftung haben, müssen bis spätestens zum 1. Juli 2015 ersetzt werden.
    f) Bestehende Schilder, die eine korrekte eihlische Beschriftung haben, aber den anderen Kriterien von Abschnitt 17/c nicht genügen, müssen bis spätestens zum 1. Januar 2018 ersetzt werden.


    18. Gerichtsverhandlungen finden, sofern es eine Prozesspartei verlangt, auf Eihlisch statt. Der anderen Partei, falls sie der eihlischen Sprache nicht mächtig oder nicht Muttersprachler ist, wird auf ihren Wunsch ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


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