Dáil Éileainne

  • A Thaoisigh,


    ich habe zwei Anmerkungen zu Abschnitt 10, dem Institut. Zum einen denke ich, dass wir diesem Institut gleich an dieser Stelle einen Namen geben sollte, zum Beispiel "Institute of the Eihlish Language". Die eihlische Bezeichnung überlasse ich anderen. ;)


    Zum anderen glaube ich, dass es auch noch eine wichtige Aufgabe für das Institut wäre, Prüfungen zum Nachweis eihlischer Sprachkenntnisse zu entwerfen und ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen durchzuführen. Über diese Prüfung könnte man dann ein entsprechendes Sprachzertifikat erwerben, das sicher auch für Einstellungsverfahren an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen ein objektives Kriterium sein könnte.


    Außerdem noch ein Druckfehler: In Abschnitt 17/d ist nach "Bei mehrsprachigen Beschriftungen" ein überflüssiges Komma.

  • A Theachtaí Dála,


    ich ändere Abschnitt 10 des Entwurfs wie folgt:

      10. Die Regionalverwaltung Eihlanns unterhält das Institut der Eihlischen Sprache (An Institiúid na Teanga Éileainne / Institute of the Eihlish Language). Zu seinen Aufgaben zählt:
      a) Die Förderung der Sprachpflege, der linguistischen Erforschung und der Dokumentation der eihlischen Sprache in Eihlann
      b) Die Förderung der Sprachpflege, des Eihlischunterrichts, der linguistischen Erforschung und der Dokumentation der eihlischen Sprache in anderen Regionen und Staaten, insbesondere Fairnhain; bevorzugt durch Kooperation mit lokalen Instituten oder Interessensgruppen für die eihlische Sprache, aber in untergeordneter Priorität auch in eigener Regie, wenn keine solche Einrichtung existiert
      c) Die Unterstützung der Regionalverwaltung, der öffentlichen Schulen sowie privater Lehrer bei der Ausbildung für den Eihlischunterricht oder zum Unterrichten in eihlischer Sprache
      d) Angebot eigener oder Unterstützung fremder außerschulischer Möglichkeiten zum Erlernen der eihlischen Sprache oder Stärkung der Sprachkompetenz in Eihlisch.
      e) Angebot von Eihlischkursen für Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen
      f) Entwicklung entsprechender Prüfungen für Zertifizierungen zum Nachweis eihlischer Sprachkenntnisse, und Angebot solcher Prüfungen ggf. in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen


    Der Druckfehler in 17/d wird natürlich ebenfalls korrigiert. Ist der Entwurf damit aus Sicht der Teachtaí abstimmungsbereit?

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Thaoisigh,


    mit der Umsetzung meiner Anregungen im neuen Abschnitt 10 bin ich einverstanden. Ich möchte aber noch drei sprachliche Verbesserungen anbringen:

    • In Abschnitt 3 sollen Ergebnisse vermutlich nicht ausgewählt, sondern ausgewertet werden.
    • In Abschnitt 10/d wäre besser "...oder zur Stärkung der Sprachkompetenz"
    • In Abschnitt 10/f halte ich "entsprechender" für fehl am Platz.
  • A Theachtaí Dála,


    ich bin auch mit diesen Änderungsvorschlägen einverstanden und stelle damit den folgenden überarbeiteten Antrag:


    AN tACHT NA dTEANGACHA OIFIGIÚLA
    (Official Languages Regulation)


    Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Taoiseach von Eihlann durch dessen königliche Vollmacht und mi dem Rat und Einverständnis des Dáil Éileainne das Folgende verordnet werden:



    Na teangacha oifigiúla
    The official languages


    1. Die erste Sprache von Eihlann und lokale Sprache im Sinne des Albernian Languages Act ist Eihlisch.


    2. Offizielle Sprache neben Eihlisch ist Albernisch.



    Teangacha i ndaonáirimh
    Languages in censuses


    3. In regelmäßigen Volkszählungen werden die eihlischen Bürger über ihre Sprachkenntnisse befragt und die Ergebnisse statistisch ausgewertet. Dabei werden mindestens Fragen nach den folgenden Punkten gestellt:
    a) Was ist die Muttersprache des Befragten?
    b) Kann der Befragte Eihlisch sprechen?
    c) Wie häufig spricht der Befragte Eihlisch?
    d) Welche Fremdsprachen spricht der Befragte?


    4. Die Fragen können in einer gesonderten Erhebung, bevorzugt aber im Rahmen anderer Befragungen und in Absprache zwischen der eihlischen Regionalverwaltung und der albernischen Regierung auch im Rahmen des National Census gestellt werden.


    5. Es erfolgt wenigstens eine Auswertung auf ganz Eihlann bezogen, und für den Anteil der Eihlischsprecher (d.h. der Befragten, die nach eigenen Angaben Eihlisch sprechen können) auf den jeweilige County bezogen.



    Oideachas
    Education


    6. Jeder Schulpflichtige in Eihlann hat nach sein Wahl ein Anrecht auf Unterricht in eihlischer oder albernischer Sprache. Ausgenommen davon sind die Fächer zur Unterrichtung von Fremdsprachen oder der anderen offiziellen Sprache sowie Unterrichtseinheiten, die in fachübergreifendem Unterricht die Kompetenz in einer der genannten Sprachen stärken sollen. Von der gewählten Unterrichtssprache der Klasse soll aber in maximal einem Drittel der gesamten Unterrichtszeit abgewichen werden.


    7. Sofern der Wissensstand der Schüler es zulässt, soll die jeweils nicht als Unterrichtssprache gewählte offizielle Sprache auch in anderen Fächern in begrenztem Umfang zeitweise in fachübergreifendem Unterricht als Unterrichtssprache benutzt werden, um die Sprachkompetenz der Schüler zu stärken.


    8. Eine Schule kann ausschließlich albernischsprachige oder ausschließlich eihlischsprachige Klassen anbieten, sofern eine andere Schule in zumutbarer Nähe Unterricht in der jeweils anderen Sprache anbietet.


    9. Eihlisch und Albernisch sind für alle Schulpflichtigen in Eihlann Pflichtfächer.


    10. Die Regionalverwaltung Eihlanns unterhält das Institut der Eihlischen Sprache (An Institiúid na Teanga Éileainne / Institute of the Eihlish Language). Zu seinen Aufgaben zählt:
    a) Die Förderung der Sprachpflege, der linguistischen Erforschung und der Dokumentation der eihlischen Sprache in Eihlann
    b) Die Förderung der Sprachpflege, des Eihlischunterrichts, der linguistischen Erforschung und der Dokumentation der eihlischen Sprache in anderen Regionen und Staaten, insbesondere Fairnhain; bevorzugt durch Kooperation mit lokalen Instituten oder Interessensgruppen für die eihlische Sprache, aber in untergeordneter Priorität auch in eigener Regie, wenn keine solche Einrichtung existiert
    c) Die Unterstützung der Regionalverwaltung, der öffentlichen Schulen sowie privater Lehrer bei der Ausbildung für den Eihlischunterricht oder zum Unterrichten in eihlischer Sprache
    d) Angebot eigener oder Unterstützung fremder außerschulischer Möglichkeiten zum Erlernen der eihlischen Sprache oder zur Stärkung der Sprachkompetenz in Eihlisch.
    e) Angebot von Eihlischkursen für Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen
    f) Entwicklung von Prüfungen für Zertifizierungen zum Nachweis eihlischer Sprachkenntnisse, und Angebot solcher Prüfungen ggf. in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen



    Comhlachtaí Poiblí
    Public bodies


    11. Niemandem soll durch die Verwendung der eihlischen Sprache bei der Kommunikation mit und in Ämtern, dem eihlischen Parlament oder anderen staatlichen Einrichtungen in Eihlann ein Nachteil entstehen.


    12. Staatliche Einrichtungen in Eihlann antworten im Schriftverkehr in derjenigen offiziellen Sprache, in der sie angeschrieben wurden. Der Service in eihlischer Sprache hat keinem niedrigeren Standard zu genügen als jenem in albernischer Sprache.


    13. Für persönlichen oder telefonischen Kontakt müssen regelmäßig mindestens 50% der Ansprechpartner in staatlichen Einrichtungen der eihlischen Sprache mächtig sein. In Counties, in denen der Anteil der Eihlischsprecher größer als 50% ist, soll stattdessen mindestens dieser Anteil gelten.


    14. In Ämtern, in denen die geforderte Sprachkompetenz noch nicht vorhanden ist, kann bis zum 1. Januar 2015 noch von den Anforderungen in Abschnitt 13 abgewichen werden, wenn Schulungen der Mitarbeiter in der eihlischen Sprache vorbereitet oder durchgeführt werden.


    15. Bei Neueinstellungen, deren Aufgabenfeld Bürgerkontakt einschließt, sind in staatlichen Einrichtungen Sprachkenntnisse in Eihlisch Voraussetzung, es sei denn, kein ausreichend qualifizierter Bewerber spricht Eihlisch und die Bedingungen aus Abschnitt 13 sind auch mit dem neuen nicht-eihlischspachigen Mitarbeiter erfüllt. Die Übergangsregelung aus Abschnitt 14 kann auf neue Mitarbeiter nicht angewendet werden.


    16. Für Dokumente und anderen Informationen, die von regionalen und lokalen staatlichen Einrichtungen für die Öffentlichkeit verfasst werden, gilt:
    a) Die Informationen sind in eihlischer Sprache herauszugeben
    b) In Counties mit einem Anteil von weniger als 70% Eihlischsprechern und auf regionaler Ebene sind die Informationen zusätzlich in albernischer Sprache herauszugeben
    c) In Counties mit einem Anteil von mindestens 70% Eihlischsprechern ist eine albernische Fassung optional
    d) Bei mehrsprachigen Veröffentlichungen darf die eihlische Fassung nicht später veröffentlicht werden als anderssprachige Fassungen


    17. Für Bezeichnungen, Beschriftungen, Schilder und ähnliches gilt:
    a) Staatliche Einrichtungen in Eihlann sind verpflichtet, eihlischssprachige Bezeichnungen für Titel, Ämter, Schilder, Beschriftungen und Briefpapier und -umschläge zu verwenden, ggf. neben anderssprachigen Bezeichnungen.
    b) Sie sind nicht verpflichtet, albernischsprachige Bezeichnungen für Titel und Ämter zu verwenden.
    c) Für Schilder, Beschriftungen und Briefpapier und -umschläge sind sie dazu verpflichtet, zusätzlich albernischsprachige Bezeichnungen zu verwenden, wenn der County weniger als 70% Eihlischsprecher hat oder sie Einrichtungen auf regionaler Ebene sind.
    d) Bei mehrsprachigen Beschriftungen muss die eihlische Beschriftung mindestens eine gleichwertige Stellung einnehmen wie die Beschriftung in den übrigen Sprachen. Das bedeutet insbesondere, dass die Schrift mindestens dieselbe Größe, Sichtbarkeit und Lesbarkeit haben muss. Die eihlische Beschriftung steht oberhalb der Übersetzungen. Der Inhalt muss in allen Spracher identisch sein.
    e) Bestehende Schilder, die keinen eihlische Beschriftung oder eine sprachlich fehlerhafte Beschriftung haben, müssen bis spätestens zum 1. Juli 2015 ersetzt werden.
    f) Bestehende Schilder, die eine korrekte eihlische Beschriftung haben, aber den anderen Kriterien von Abschnitt 17/c nicht genügen, müssen bis spätestens zum 1. Januar 2018 ersetzt werden.


    18. Gerichtsverhandlungen finden, sofern es eine Prozesspartei verlangt, auf Eihlisch statt. Der anderen Partei, falls sie der eihlischen Sprache nicht mächtig oder nicht Muttersprachler ist, wird auf ihren Wunsch ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,

    damit beende ich die Debatte. Es wird über die letzte Fassung des Entwurfs abgestimmt.

    Is í an cheist í go rithfear an Bille anois.
    The question is that the bill do now pass.

    So viele dieser Meinung sind, sollen Tá sagen, so viele der gegenteiligen Meinung sind, sollen Níl sagen.

    Meiner Meinung hat die Mehrheit die Frage bestätigt.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    an tAcht um an Oireachtas sieht vor, dass die Dáil nach jeweils sechs Monaten der Aldenrother Regierung entweder einen neuen Taoiseach zur Ernennung vorschlägt oder den amtierenden Taoiseach bestätigt. Da inzwischen sechs Monate seit der Konstituierung der Dáil vergangen sind, beantrage ich eine Wahl des als Taoiseach Vorzuschlagenden.


    Ich bitte um Kandidaturen und Vorschläge innerhalb von 72 Stunden.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    der einzige Kandidat für den Taoiseach-Vorschlag ist Ciarán Ó Ceallaigh. Für eine Wahl findet laut Geschäftsordnung stets eine Division statt. Die Frage ist, ob der Kandidat gewählt wird.


    Bitte stimmen Sie mit "Tá" für den Kandidaten oder mit "Níl" gegen den Kandidaten. Die Division dauert 72 Stunden. Der Kandidat ist gewählt, wenn mehr Tá-Stimmen als Níl-Stimmen abgegeben wurden.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Theachtaí Dála,


    ich beantrage und eröffne eine Debatte zum Thema Steuerrecht.


    Das House of Commons beschäftigt sich im Moment mit einer Reform des albernischen Steuerrechts, die nach so langer Zeit ohne WiSim sicher fällig ist. Aber ich denke, wir sollten uns dafür einsetzen, dass sich mehr tut als dass nur ein paar Steuersätze angepasst werden. Ich würde mir sehr wünschen, dass es den Regionen ermöglicht wird, eigene Steuereinnahmen zu erhalten, indem beispielsweise die Vermögens- oder Körperschaftssteuer in begrenztem Umfang regional erhöht werden kann.


    Ich möchte den Abgeordneten für Eihlann bitten, eine entsprechende Änderung ins Unterhaus einzubringen.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • A Thaoisigh,


    ich habe den Vorschlag ins Unterhaus weitergetragen, allerdings noch ohne konkreten Vorschlag. Falls die Dáil entsprechende Vorschläge erarbeitet, würde ich diese ebenfalls weiterleiten, andernfalls kann ich möglicherweise auch selbst einen entsprechenden Änderungsantrag formulieren.

  • A Thaoisigh,


    ich zeige an, dass ich stimmberechtigter eihlischer Bürger bin.

    Siobhán O'Snodaigh
    - Minister of Foreign Affairs -

    fr. Minister of Devolution and fr. Clerk of the House of Commons

  • A Shiobhán Ní Shnodaigh,


    vielen Dank für die Meldung. Die Rolla na gComhaltaí wurde entsprechend aktualisiert.


    *so* Wenn du Siobhán auch im Registration Office noch als Neben-ID einträgst, wäre es perfekt. ;) *so*

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • Handlung:

    Ist überrascht, dass ein Besucher das Wort in der Sitzung der Dáil ergreift.


    A Bhean Uí Hullander,


    den gibt es in der Tat. Was kann ich für Sie tun? Wünschen Sie eine Eintragung in die Rolla na gComhaltaí?

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


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