ROYAL CRANBERRAN ARCHIVES
Der
Public Security Authority Act
ist mit Einverständnis der Krone und auf Beschluss der im gegenwärtigen
Parlament versammelten Abgeordneten und Vertretern der Provinzen und Territorien
in Kraft getreten am 08.10.2011.
Nachstehend abgedruckt ist die aktuelle Fassung vom 08.10.2011.
Attested Copy
Oustburgh, March 2nd, 2013
Public Security Authority Act
Article 1 Basics
1) Dieses Gesetz schafft die Public Security Authority (PSA) und regelt ihre Aufgaben und ihre Struktur.
2) Aufgabe der PSA ist die Abwendung von Schaden von Personen und der Allgemeinheit im Katastrophenfall.
3) Das Home Office erlässt weitergehende Vorschriften, die von der PSA angewandt wird.
Article 2 Structure
1) Die PSA untersteht dem Minister of Home Affairs.
2) Die Leitung der PSA obliegt dem Comissioner of the Public Security Authority.
3) Die Public Security Authority unterhält Einheiten und Einrichtungen
- zur Rettung Verletzter auf dem Luftweg
- zur technischen Unterstützung der Behörden im Katastrophen und Schadensfall
- zur technischen Unterstützung der Feuerwehren und Sanitätsdienste im Katastrophen und Schadensfall
- zum Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall.
Article 3 Cooperation
1) Einheiten der PSA werden auf Anfrage der zuständigen Behörden, Feuerwehren oder Sanitätsdienste eingesetzt wie es den örtlichen Einsatzplanungen entspricht.
2) Luftrettungseinheiten werden nach Bedarf unter Führung der örtlichen Leitstellen eingesetzt.