Das Home Office erlässt die folgende Regulation:
Coastal Authority Insignia Regulation
Article 1 Insignia
1) Alle Einheiten und Dienststellen verwenden das im Anhang Pos.1 dargestellte Dienstsiegel.
2) Einheiten und Dienststellen der Park Ranger der Coastal Authority können das im Anhang Pos.1b dargestellte Emblem in ihrem öffentlichen Auftritt statt dem Dienstsiegel verwenden.
Addendeum
Pos.1
Pos.1b
Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Oustburgh, den 7. August 2011
Lord Chancellor and Minister of Home Affairs Noah Martins