[discussion] Ryal Baunk Act

  • Durell Nesbitt

    Hat den Titel des Themas von „[discussion]“ zu „[discussion] Ryal Baunk Act“ geändert.
  • Mein Vorschlag:


    THE 2t RYAL BAUNK ACT


    First

    Das Recht Münzen und Banknoten in Umlauf zu bringen steht allein der Krone zu. Aus diesem Grund wird in Glenverdeen die Ryal Baunk o Glenverness errichtet.


    Second

    Die königliche Bank wird mit der Herausgabe, Annahme und dem Umtausch von Münzen und Banknoten beauftragt.


    Third

    Offizielles Zahlungsmittel ist der Glenverness Sovereign (GS), welcher sich in 10 Guinees (Gu) gliedert, welche wiederum in 10 Shilling (sh) unterteilt sind. Die Ryal Baunk bestimmt die Richtlinien zur Verausgabung von Zahlungsmitteln selbst. Sie ist dabei nicht an Weisungen des Privy Cooncil gebunden.


    Fourth

    Die Geschäfte der Bank werden vom Ryal Baunk's Governor geleitet, welcher von der Krone berufen wird. Er ist grundsätzlich nicht an Weisungen des Privy Cooncils gebunden.


    Fifth

    Zum Zeitpunkt der Gründung der Bank wird sie mit einem Grundkapital von 10 Millionen Glenverness Sovereigns ausgestattet. Von diesen werden der Krone zwei Millionen GS und Ihrer Majestät Regierung fünf Millionen GS zur Verfügung gestellt. Als nationale Währungsreserve behält die Bank dauerhaft zwei Millionen GS ein.


    Saxt

    Der Ryal Baunk wird die Fachaufsicht über die Ryal Verns Mint und des Ryal Post Office übertragen. Beide Institutionen werden von einem Warden geleitet, der vom Ryal Baunk*s Govenor ernannt wird und diesem Rechenschaft schuldig ist. Die Angelegenheiten der Münze und des Postamtes werden in eigener Zuständigkeit nach den Vorgaben der Ryal Baunk durch den jeweiligen Warden geführt.

    Durell Nesbitt PC, MA
    Ryal Warran by Appintment
    Caibinet Secretar for Economy an Thesaury

  • Danke für die Ausarbeitung des Entwurfs, dear colleague!

    Zu den allgemeinen Aktualisierungen (First, Second & Fifth) besteht von meiner Seite kein weiterer Aussprachebedarf.


    Was die Vorschläge in Third und Fourth angeht, stellt sich die Frage, wann und wie der Privy Cooncil eingreifen könnte. Schwebte Ihnen da näheres vor?

    In Bezug auf Saxt, frage ich mich weshalb Sie das Post Office der Ryal Bank unterstellen würden?

    The Richt Honoured

    Donald MacFellowton PC, CFV

    First Meinister o the Ryal Realm o Glenverness

    HVM Plenipotentiary tae the Northren Antica Union

    The Earl o Wemblingham, Baron o Lorredeen

    Chief o MacFellowton

    Owner o the MacFellowton Co.


    fr Caibinet Secretar for Furrin an Northren Antica Affairs

    fr Delegate for the Cartographie-Assoziation

  • Ich wollte eine möglichst große Unabhängigkeit der Bank vom PC. Die Reißleine wäre Her Maijesty, die den Govenor abberufen könnte.


    Ich habe das RPO hier aufhängen wollen, damit es nicht im luftleeren Raum fliegt. Alternativ müssten wir hierfür ein eigenes Gesetz schaffen.

    Durell Nesbitt PC, MA
    Ryal Warran by Appintment
    Caibinet Secretar for Economy an Thesaury

  • Ich wollte eine möglichst große Unabhängigkeit der Bank vom PC. Die Reißleine wäre Her Maijesty, die den Govenor abberufen könnte.

    In Ordnung!


    Ich habe das RPO hier aufhängen wollen, damit es nicht im luftleeren Raum fliegt. Alternativ müssten wir hierfür ein eigenes Gesetz schaffen.

    Wir könnten dies ja tun.

    Andererseits spricht auch nichts unbedingt dagegen das RPO, wie Sie vorschlagen, hier erstmal einzubinden, und dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenen Gesetz herauszunehmen.

    The Richt Honoured

    Donald MacFellowton PC, CFV

    First Meinister o the Ryal Realm o Glenverness

    HVM Plenipotentiary tae the Northren Antica Union

    The Earl o Wemblingham, Baron o Lorredeen

    Chief o MacFellowton

    Owner o the MacFellowton Co.


    fr Caibinet Secretar for Furrin an Northren Antica Affairs

    fr Delegate for the Cartographie-Assoziation

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