Aldenroth | March 2nd 2014
NATIONAL CENSUS
Her Majesty's Home Office ordnet gemäß den Bestimmungen des Citizenship Act eine Volkszählung an.
Die Volkszählung dauert vier Tage.
- Beginn der Volkszählung: Donnerstag, 6. März 2014, 18 Uhr
- Ende der Volkszählung: Montag, 10. März 2014, 18 Uhr
Wer im genannten Zeitraum nicht anwesend sein wird, kann seine Abwesenheit hier oder an üblicher Stelle mitteilen. Bereits abgegebene Abwesenheitsmeldungen werden berücksichtigt und müssen nicht erneuert werden.
Die Nichtteilnahme an der Volkszählung ohne Abwesenheitsmeldung zieht den Entzug der Staatsbürgerschaft nach sich.
Ich weise darauf hin, dass ich noch befugt bin, diese Amtshandlung vorzunehmen, da Ihre Majestät die Königin meinem Gesuchen auf Entlassung aus dem Amt als Minister of Home and Medean Affairs noch nicht entsprochen hat.