Der Vertreter Eldeyjas hat beantragt, §9 der Geschäftsordnung des Hohen Rates des Hochkommissariats für die Polgebiete um den folgenden Absatz zu erweitern:
(6) Es ist nicht gestattet, ohne die Zustimmung des Hohen Kommissars, seines Stellvertreters oder der Mehrheit der Mitglieder des Hohen Rats Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen weiterzugeben. Davon ausgenommen ist ausschließlich die Information der Regierung des Staates, den ein Vertreter vertritt. Ein Verstoß gegen dieses Weitergabeverbot, auch durch die Regierung, ist in der Regel als besonders schwerer Verstoß des Vertreters gegen die Hausordnung zu werten und der Vertreter wenigstens von der betroffenen nichtöffentlichen Sitzung auszuschließen.
Ich eröffne hierzu eine Debatte, die gemäß Geschäftsordnung in der Regel 168 Stunden dauert, deren Verkürzung auf bis zu 72 Stunden aber bei Dringlichkeit möglich ist. Je nach konstruktivem Gesprächsbedarf werde ich davon im Lauf der Sitzung Gebrauch machen, um die laufende nichtöffentliche Sitzung möglichst schnell durch klare Regeln zu schützen.