Änderung §9 Geschäftsordnung (Weitergabe nichtöffentlicher Informationen)

  • Der Vertreter Eldeyjas hat beantragt, §9 der Geschäftsordnung des Hohen Rates des Hochkommissariats für die Polgebiete um den folgenden Absatz zu erweitern:


      (6) Es ist nicht gestattet, ohne die Zustimmung des Hohen Kommissars, seines Stellvertreters oder der Mehrheit der Mitglieder des Hohen Rats Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen weiterzugeben. Davon ausgenommen ist ausschließlich die Information der Regierung des Staates, den ein Vertreter vertritt. Ein Verstoß gegen dieses Weitergabeverbot, auch durch die Regierung, ist in der Regel als besonders schwerer Verstoß des Vertreters gegen die Hausordnung zu werten und der Vertreter wenigstens von der betroffenen nichtöffentlichen Sitzung auszuschließen.


    Ich eröffne hierzu eine Debatte, die gemäß Geschäftsordnung in der Regel 168 Stunden dauert, deren Verkürzung auf bis zu 72 Stunden aber bei Dringlichkeit möglich ist. Je nach konstruktivem Gesprächsbedarf werde ich davon im Lauf der Sitzung Gebrauch machen, um die laufende nichtöffentliche Sitzung möglichst schnell durch klare Regeln zu schützen.

  • Glenverness unterstützt diesen Vorschlag vollumfänglich!

    Flora McBoyd
    HVM Ambassador in the Kinrick o Albernia
    HVM Delegate tae the International Heich Commission for the Polar Regions

  • Zur Begründung möchte ich darauf verweisen, dass durch die anturische Vertretung mehrfach Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung an die Öffentlichkeit getragen wurden. Ich hätte es für eine Selbstverständlichkeit gehalten, dass jeder so viel Anstand hat, diese Regel auch ungeschrieben einzuhalten, aber offensichtlich ist das nicht der Fall. Ich schlage daher vor, die Regel schriftlich zu fixieren und durch Androhnung eines Sitzungsausschlusses auch durchsetzbar zu machen.


    Ich ziehe außerdem in Erwägung, die bereits geschehenen Veröffentlichungen als Störungen der Geschäftstätigkeit zu werten, auch wenn diese Bestimmung natürlich bei weitem nicht so klar ist wie die vorgeschlagene Neuregelung. Vor der Anwendung würde ich daher auch um die Auffassung anderer Vertreter bitten, ob sie ein solches Vorgehen ebenfalls für rechtmäßig halten würden.

  • Wie ist denn das jetzt mit dem umfassenden Medienbericht aus Andro wo es ja heißt: "Nun haben wir, dank unseres Informaten aus Glenverness..."
    Wäre das hinreichend Grund die Vertreterin Glenverness hier aus der Sitzung zu kegeln oder wie genau muß da etwas bewiesen werden?

  • Zitat

    Original von Jade Thrace
    Ich sehe das richtig das der Vertreter als Person ausgeschlossen wird und nicht das Land?


    Hm, ja. Vielleicht wäre in diesem Fall eine Abweichung von den bisherigen Regelungen sinnvoll, damit nicht ein Saboteur durch ständige Delegiertenwechsel doch ständig neue nicht öffentliche Informationen bekommt.

  • Zitat

    Original von Jonas Sigurdsson


    Hm, ja. Vielleicht wäre in diesem Fall eine Abweichung von den bisherigen Regelungen sinnvoll, damit nicht ein Saboteur durch ständige Delegiertenwechsel doch ständig neue nicht öffentliche Informationen bekommt.


    Also ich glaube der grundsätzliche Ausschluß eines Landes verbietet sich nach der Konvention Artikel 9 Absatz 2.

  • Zitat

    Original von Jonas Sigurdsson
    Für Abstimmungen kann ich diese Interpretation vielleicht unterstützen, aber ich denke nicht, dass Art. 9/2 eine Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen (die ja nur Debatten sein können) garantiert.


    Also ich denke für Abstimmungen ist das wohl eindeutig.
    Deshlab fand ich es nur logisch das man sich auch an der zugehörigen Debatte beteiligen können muß, aber wenn Sie meinen...


    Zitat

    Original von Jade Thrace
    Wie ist denn das jetzt mit dem umfassenden Medienbericht aus Andro wo es ja heißt: "Nun haben wir, dank unseres Informaten aus Glenverness..."
    Wäre das hinreichend Grund die Vertreterin Glenverness hier aus der Sitzung zu kegeln oder wie genau muß da etwas bewiesen werden?


    Und wie steht es damit?

  • *so* Es drüfte einen Unterschied machen, ob eine fremde Zeitung etwas behauptet, oder die eigene ID etwas ausplaudert. *so*

    Flora McBoyd
    HVM Ambassador in the Kinrick o Albernia
    HVM Delegate tae the International Heich Commission for the Polar Regions

  • Zitat

    Original von Flora McBoyd
    *so* Es drüfte einen Unterschied machen, ob eine fremde Zeitung etwas behauptet, oder die eigene ID etwas ausplaudert. *so*


    *so*
    Und was wäre wenn ich jetzt eine ID in Glenverness hätte, einiges ausplaudere und mit der ID behaupte ich hätte diese Information von der Delegierten McBoyd?
    Ich habe keine in Glenverness, aber das ließe sich ja auch analog auf andere Länder übertragen. Und nicht nur ich, sondern jeder könnte so überall handeln.
    Und solange es dann heißt: Nein, das muß ganz konkret DIE ID gesagt haben - dann ist das doch ganz leicht zu unterlaufen, oder?
    Nebnbei hat auch nicht Thrace den Vertrag veröffentlich, sondern eine andere ID ... Ich hätte ja auch einfach behaupten können die hätte das unautorisiert gemacht und Sie dann gefeuert.
    Also ich halte das jetzt für einen Schnellschuß der in der SimOn-Praxis noch schwere Probleme aufwerfen wird.
    Vor allem muß man dann aufpassen das man nicht Dinge verwendet die man nicht Wissen kann wie persönliche Gespräche auf höchster Staatsebene.
    Und es bleibt die Frage des Beweises - die eben genau dann anfällt wenn die betroffene ID nicht höchstselbst öffentlich Geheimnisse ausplaudert.
    *so*

  • Zitat

    Original von Linda Steiner


    Bazen stimmt auch zu.


    Für die Demokratische Union erkläre ich die Zustimmung.



    Sollten sich darüber hinaus tatsächlich weitere Sicherheitslücken zeugen, müssen gegebenfalls weitere Schritte in Erwägung gezogen werden.

  • Ich persönlich neige dazu dem Antrag zu zustimmen, möchte mich hier allerdings zunächst mit dem Präsidenten abstimmen. Allerdings halte ich auch die (SimOff-) Einwände von Exzellenz Thrace für berechtigt.

    Dr. Jeremy Goldberg
    US Delegierter im Hochkommissariat zum Schutz der Pole

  • Die Debatte ist beendet.


    Es wird gemäß §7 der Geschäftsordnung des Hohen Rates des Hochkommissariats für die Polgebiete über den Antrag abgestimmt. Die Abstimmungsfrage lautet:


    Stimmen Sie dem Antrag zu, §9 der Geschäftsordnung des Hohen Rates des Hochkommissariats für die Polgebiete um den folgenden Absatz zu erweitern?

      (6) Es ist nicht gestattet, ohne die Zustimmung des Hohen Kommissars, seines Stellvertreters oder der Mehrheit der Mitglieder des Hohen Rats Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen weiterzugeben. Davon ausgenommen ist ausschließlich die Information der Regierung des Staates, den ein Vertreter vertritt. Ein Verstoß gegen dieses Weitergabeverbot, auch durch die Regierung, ist in der Regel als besonders schwerer Verstoß des Vertreters gegen die Hausordnung zu werten und der Vertreter wenigstens von der betroffenen nichtöffentlichen Sitzung auszuschließen.


    Stimme Sie bitte jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung.
    Die Stimmen sind im Namen des vertretenden Signatarstaates abzugeben.


    Gemäß Art. 9, Abs. 2 der Konvention über die Polgebiete ist für die beantragte Änderung der Geschäftsordnung eine relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.


    Die Abstimmung dauert 168 Stunden, wenn sie nicht gemäß der Bestimmungen der Geschäftsordnung vorzeitig beendet wird.

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