Diskussion betreffend Konventionstext

  • Das Kaiserreich Chinopien kann sich dem Vorschlag sowie den Änderungsvorschlägen anschließen. Wenn Gefahr in Verzug ist, macht eine 72-Stunden-Regelung, innerhalb der beraten werden soll, wenig Sinn. Dann muss sofort gehandelt werden. Einen "Ausgleich" sehen wir darin, dass der Hohe Rat umgehend informiert werden muss, und dieser dann innerhalb von sieben Tagen eine Stellungnahme abgeben soil.

    Botschafter des Kaiserreiches Chinopien im Königreich Albernia
    Vertreter des Kaiserreiches beim Internationalen Hochkommissariat f. d. Polgebiete

  • Ich denke nicht, dass wir die Kontrolle durch den Hohen Rat effektiv aufgeben sollten, indem wir dem Hohen Kommissar erlauben, jederzeit eine sofort gültige Ausnahme auszusprechen, ohne dass die Mitgliedsstaaten ein Mitspracherecht hätten. Der Sinn der Regelung ist, dass offensichtliche, massive und andauernde Übergriffe auf die Polargebiete zügig unterbunden werden können, ohne dass sich das Hochkommissariat vom übergriffigen Staat länger als zwei Wochen an der Nase herumführen lassen und eine drohnende Zerstörung beispielsweise der Natur der Polgebiete dulden muss, bis die regulären Fristen und Inspektionen durchgeführt sind. Wenigstens drei Tage der Überlegung und Beratung und Diplomatie sind aber in jedem Fall geboten, bevor ein militärischer Einsatz zur Sicherstellung der Neutralität der Polgebiete gestartet wird. Ich gehe davon aus, dass Militäreinsätze in der zivilisierten Welt ohnehin nicht leichtfertig angeordnet werden, sondern gleichzeitig auch national eine gewisse Bedenkzeit erfordern.


    Dazu muss ich auch noch einmal betonen, dass Situationen einer konkreten, unmittelbaren militärischen Bedrohung eines Mitgliedsstaats in Absatz 4 geregelt sind und dabei dann Ausnahmen in nationaler Verantwortung zunächst ganz ohne ausdrückliche Erlaubnis des Hochkommissariats möglich sind. In diesem Fall wird es zunächst nur unterrichtet und entscheidet dann nachträglich über Erlaubnis oder Abbruch der Maßnahme.

  • Ich pflichte Exzellenz Sigurdsson bei, wenn er sagt, dass der Einsatz bewaffneter militärischer Streitkräfte nur das allerletzte Mittel sein dürfen. Wenn wir daher die 72-Stunden-Regel beibehalten wollen, dann sollte jedoch zumindest eine schnelle diplomatische Reaktion dahingehend möglich sein, dass der Hochkommissar so schnell wie möglich eine Erklärung herausgeben kann, in der er den Verletzer auffordert, den Angriff auf die Neutralität der Polgebiet umgehend zu beenden.

    Botschafter des Kaiserreiches Chinopien im Königreich Albernia
    Vertreter des Kaiserreiches beim Internationalen Hochkommissariat f. d. Polgebiete

  • Ja, das sollte auf jeden Fall möglich sein. Ich hätte es jetzt schon als gegeben angesehen, weil der Hohe Kommissar das Hochkommissariat nach außen vertritt, aber wenn wir den Konventionstext ohnehin ändern, können wir dazu auch gern Art. 9, Abs. 3 entsprechend ändern, dass er ganz ausdrücklich das Recht zu solchen Erklärungen bekommt.

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