Aldenroth | 10 November 2017
NATIONAL CENSUS
Her Majesty's Home Office ordnet gemäß den Bestimmungen des Citizenship Act eine Volkszählung an.
Die Volkszählung dauert vier Tage.
- Beginn der Volkszählung: Dienstag, 14. November 2017, 10 Uhr
- Ende der Volkszählung: Samstag, 18. November 2017, 10 Uhr
Wer im genannten Zeitraum nicht anwesend sein wird, kann seine Abwesenheit hier oder an üblicher Stelle mitteilen. Bereits abgegebene Abwesenheitsmeldungen werden berücksichtigt und müssen nicht erneuert werden.
Die Nichtteilnahme an der Volkszählung ohne Abwesenheitsmeldung zieht den Entzug der Staatsbürgerschaft nach sich.