Unterzeichnung des Agreement on the legal status of the Mowha Confederation

  • Handlung:

    Chief Joseph Okamo trifft mit einer Abordnung der Mowha Confederation und einigen Vertretern der anderen First Nations am Tensington Palace ein. Er trägt den traditionellen Kopfschmuck des Chiefs der Confederation.

  • Der Premierminister trifft zu diesem historischen Moment ein...

    HIS GRACE THE MOST NOBLE THE DUKE OF FOXBURY
    PROFESSOR KENNETH FOXVILLE-MONTARY

    Chancellor of the Royal University of Aldenroth
    Commander of The Order of Cranberra
    Knight of the Order of the Imperial Count of Montary


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    Einmal editiert, zuletzt von Duke of Foxbury ()

  • Handlung:

    Der offizielle Vertragstext wird in zwei von cranberrischen Künstlern extra für dieses Ereigniss angefertigten Schmuckeinbänden von einem Adjudanten des Generalgouverneurs und einem Mitglied der Confederation am großen Schreibtisch bereitgelegt.


    Agreement on the legal status of the Mowha Confederation


    Präambel
    In Anerkennung der Selbstverwaltungsrechte der First Nations of Astoria schließen das Dominion of Cranberra und die Mowha Confederation den folgenden Vertrag. Hiermit stellt sich die Mowha Confederation unter den Schutz der Krone und bekräftigt sein Selbsverständnis als Teil der cranberrischen Gesellschaft.


    1. Die Mowha Confederation
    (1) Die Mowha Confederation und ihr Territorium sind Bestandteil der Provinz Haroldesia.
    (2) Sie bildet ein County der Provinz Haroldesia mit begrenzten Sonderrechten. Sie erfüllt alle Funktionen die einem County per Gesetz übertragen werden.
    (3) Ihr Territorium besteht in ihren Grenzen vom 1.1.1952.
    (4) Sie setzt sich zusammen aus den drei Stämmen Mowha, Cayou und Onadaga.


    2. Mitgliedschaft
    (1) Mitglied ist jeder, dessen Vater oder Mutter ebenfalls Mitglied der Confederation ist.
    (2) Die Mitglieder sind Bürger der Provinz Haroldesia mit allen einhergehenden Rechten und Pflichten.
    (3) Das Ablegen der Mitgliedschaft erfolgt durch Erklärung vor der Stämmeversammlung.
    (4) Ausser durch Geburt ist eine Mitgliedschaft in der Confederation nur durch Erklärung vor der Stämmeversammlung mit Zustimmung derselbigen möglich.
    (5) Jedes Mitglied gehört einem der folgenden drei Stämme an: Mowha, Cayou, Onadaga.


    3. Stämmeversammlung
    (1) Der Stämmeversammlung gehören alle Mitglieder der Mowha Confederation an, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    (2) Jeder Cranberrische Staatsbürger der seinen ersten Wohnsitz auf dem Gebiet der Mowha Confederation hat oder jeder der das dauerhafte Aufenthaltsrecht im Dominion of Cranberra besitzt und seinen ersten Wohnsitz dort hat, ist für die Dauer seiner Wohnsitznahme ebenfalls voll stimmberechtigtes Mitglied der Stämmeversammlung.
    (3) Die Stämmeversammlung wird vom Chief der Mowha Confederation oder einem von ihm bestimmten Vertreter geleitet.
    (4) Jedes Mitglied kann Anträge stellen aufgrund derer der Chief oder sein Vertreter die Versammlung zur Anhörung, Beratung oder Abstimmung einzuberufen hat.
    (5) Die Stämmeversammlung trifft ihre Entscheidungen mit den Stimmen der Mehrheit ihrer Mitglieder.


    4. Verwaltung
    (1) Der Verwaltung steht der Chief der Mowha Confederation vor.
    (2) Der Chief wird in gleicher und geheimer Wahl, von den Mitgliedern der Stämmeversammlung gewählt.
    (3) Ein Chief kann durch die Wahl seinens Nachvollgers durch die Stämmeversammlung abgesetzt werden.
    (4) Ein Verordnung des Chiefs kann durch einen Mehrheitsbeschluss der Stämmeversammlung aufgehoben werden.
    (5) Eine Verordnung darf nicht gegen Gesetze des Dominion of Cranberra oder der provinz Haroldesia verstoßen.


    5. Sprache
    (1) In der Mowha Confedertaion gilt die Sprache Mowhat’k als gleichberechtigte Amtssprache. Jeder kann sich in dieser Sprache an die Verwaltung der Confederation wenden und kann in dieser Sprache eine Antwort erhalten.


    6. Schulen
    (1) Die Mowha Confederation darf eigene ergänzende Schulverordnungen und Lehrpläne erlassen. Diese gelten für alle Schulen auf dem gebiet der Confederation.


    7. Umweltschutz
    (1) Die Mowha Confederation darf eigene ergänzende Umweltverordnungen erlassen, sowie Schutzgebiete auf ihrem Gebiet ausweisen.
    (2) Zu ihrer Durchführung unterhält die Mowha Confederation eine eigene Umweltbehörde.


    8. Gültigkeit
    (1) Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des House of Commons und der Mehrheit der Mitglieder der Stämmeversammlung der Mowha Confederation.
    (2) Er tritt mit Ablauf des Tages der Ausfertigung durch die Krone oder ihren Vertreter und durch den Chief der Mowha Confederation in Kraft.
    (3) Der Vertrag gilt einhundert Jahre. Der Vertrag verlängert sich um weitere einhundert Jahre, wenn er nicht von einem Vertragspartner ein Jahr vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.


    Handlung:

    Chief Okamo nimmt auf Geheiß des Generalgouverneurs zusammen mit diesem hinter dem Schreibtisch Platz.

  • Handlung:

    Lord Byron of Shelby und Chief Joseph Okamo unterzeichnen parallel, tauschen dann die Mappen und unterzeichnen nochmals. Damit erlangt der Vertrag seine Gültigkeit.
    Die Mitglieder der Mowha-Delegation bejubeln dies mit traditionellen Rufen.

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