2023/08/001: Pension Insurance Act

  • Right Honourable Members of the House,


    aufgrund der unangekündigten Abwesenheit des ehrenwerten Abgeordneten für Eihlann übernehme ich als das dienstälteste Mitglied dieses Hauses die Aufgaben des Speakers.


    Die Regierung Ihrer Majestät beantragt eine Aussprache über den folgenden Gesetzesentwurf:



    Pension Insurance Act (PIA)


    Gesetz zur Verhinderung der Altersarmut


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Article 1 Allgemeines

    Das Pension Insurance Act regelt die Leistungen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen sowie deren Rechte und Pflichten sowie die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen. Ihre Aufgabe ist die Vermeidung von Altersarmut und die Sicherstellung, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters aus dem Berufsleben ausscheiden, ein Leben in Würde führen können.


    Article 2 Versicherte Personen

    1) Versichert sind alle Personen, die:

    a. ein Einkommen haben,

    b. als Eltern oder Pflegeeltern unentgeltlich minderjährige Kinder erziehen,

    c. als nahe Angehörige unentgeltlich pflegebedürftige Personen pflegen.

    2) Minderjährige Kinder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    3) Pflegebedürftig im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Hilfe anderer Personen für ihre Lebensführung angewiesen sind.


    Article 3 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

    1) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Albernian Company for the Management of the Pension Fund (ACMF).

    2) Die ACMF steht unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Ministry for Home Affairs.

    3) Die ACMF hat ihren Sitz in Aldenroth und wird von einem Direktor geleitet, der von Minister for Home Affairs ernannt und entlassen wird.


    Article 4 Finanzierung

    1) Die ACMF finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und durch Zuschüsse aus der Staatskasse zur Defizitvermeidung.

    2) Der Beitrag beträgt für

    a. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 5% auf das Brutto-Einkommen, der zur Hälfte je vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird;

    b. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 5% und sonstigen Einkünften.


    Article 5 Leistungsberechtigte

    1) Leistungsberechtigt ist jeder Rentner.

    2) Rentner im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Mensch, der mindestens 65 Jahre alt ist und mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

    3) Jahre, in denen unentgeltlich minderjährige Kinder erzogen oder nahe Angehörige unentgeltlich pflegebedürftige Personen gepflegt wurden, gelten als Beitragsjahre im Sinne des § 5 (1) dieses Gesetzes.

    4) Von der Erfüllung der Mindestbeitragsjahre kann abgesehen werden, wenn aufgrund schwerer körperlicher Belastung während der Arbeit eine Fortsetzung sowohl dieser als auch jeder anderen Tätigkeit nicht zumutbar ist und die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift (Invalidenrente).

    5) Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, deren beider Elternteile verstorben sind und die nicht anderweitig versorgt sind, haben Anspruch auf eine Mindestrente (Waisenrente).

    6) Menschen, deren Ehepartner verstorben ist, das Rentenalter erreicht haben und nicht über ein Einkommen verfügen, das 800 Pfund übersteigt, haben erben den Rentenanspruch ihres verstorbenen Ehepartners (Witwenrente).


    Article 6 Leistung

    1) Die Mindestrente beträgt 1.200 Pfund.

    2) Für jedes Beitragsjahr erhöht sich die Mindestrente um 2%.


    Article 7 Private Rentenversicherung

    1) Jedem steht es frei, zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privatrechtlichen Altersvorsorge zu entscheiden. Versicherte können ihre gewählte Form der privaten Altersvorsorge jederzeit abändern oder anpassen, um ihren individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen gerecht zu werden.

    2) Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bis zu 50%, maximal jedoch in Höhe von 2.400 Pfund jährlich, steuerlich geltend gemacht werden.

    3) Die Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten sind verpflichtet, den Versicherten umfassende und verständliche Informationen über die angebotenen Vorsorgeoptionen, deren Kosten, Renditepotenzial und Risiken zur Verfügung zu stellen. Die Regierung etabliert Mechanismen zur Überwachung und Sicherstellung der Qualität der angebotenen Vorsorgeprodukte und -dienstleistungen, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.

    4) Das Preis-Leistungs-Verhältnis der privaten Altersvorsorge muss mindestens dem der privaten Rentenversicherung gleichen.


    Article 8 Kombinierung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

    1) Jedem steht es frei, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altersvorsorge abzuschließen.

    2) Wer eine private Altersvorsorge abgeschlossen hat, hat gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann rentenrechtliche Leistungsansprüche, wenn er mindestens 40 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, es sei denn, er ist Bezieher einer Invaliden-, Witwen- oder Waisenrente und die Auszahlung aus der privaten Rentenverswicherung liegt unter 801 Pfund.

    Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zum Zwecke des Erwerbs von Rentenansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich.


    Article 9

    Dieses Gesetz tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.


    Das Wort hat nun das ehrenwerte Mitglied für Greater Aldenroth.

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    THE RT HON JOHN EDMUND MOYNAHAN MP

    LEADER OF THE CONSERVATIVE PARTY

  • Mr. Speaker,

    right honourable Members of the House of Commons,

    der Schutz vor Altersarmut und die Vorsorge für ein Leben nach dem Erwerbsleben in Würde, liegt bislang in der absoluten Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Sehr viele Menschen im Kingsdom sind aber aufgrund ihrer Einkommenssituation, ihrer familiärer Verpflichtungen und deswegen sie nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sind, nicht in der Lage für ihr Alter vorzusorgen.

    Das Ergebnis ist bei vielen Menschen Altersarmut oder eine finanzielle Belastung für ihre Kinder oder andere Familienmitglieder.


    Gleichzeitig stärken wir die individuelle Verantwortung und Eigenitiative, indem die Beiträge in eine private Altersversicherung zum Teil steuerlich geltend gemacht werden kann und sichergestellt werden wird, dass die Qualität der angebotenen Altersversicherungsprodukte und -dienstleistungen gewährleistet wird.


    Es sind aber nicht nur die Menschen, die jeden Morgen aufstehen, zur Arbeit gehen, ihren Job tun und so zu unser aller Wohlstand beitragen und die Basis für die Existenz ihre Familien sorgen. Es sind auch die erzieherischen und pflegenden Leistungen, die erbracht und von niemandem vergütet werden. Gerade die familiäre Erziehung oder Pflege sind Leistungen, die essentiell sind für jede menschliche Gesellschaft. Es ist schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden, dass erzieherische und pflegerische Leistungen in der Familien nicht vergütet werden - wer sollte die Vergütung auch erbringen?

    Was wir als Gesellschaft aber auf keinen Fall zulassen dürfen, ist, dass diese Menschen anschließend, wenn sie das Rentenalter erreichen, in die Armutsfalle tappen.


    Dies ist sowohl eine Frage der sozialen Gerechtigkeit als auch des sozialen Friedens im Land. Zu lange hat die Politik billigend in Kauf genommen, dass Menschen nach einem harten Arbeitsleben oder nach Erziehung und Pflege, in Armut lebend, auf familiäres Wohlverhalten oder die Armenhilfe angewiesen waren.

    Wir müssen und wir wollen diesen unerträglichen Zustand beenden. Jetzt!


    Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Seitenhieb in Richtung Labour-Opposition: angesichts der Tatsache, dass eine konservative Regierung bestrebt ist, die Lebenssituation der Menschen zu verbessern, ist es äußerst bemerkenswert, wenn, angesichts von Gesetzesinitiativen, die die Altersarmut bekämpfen, den Arbeitsschutz verbessern oder die Leistungen der Krankenversicherung ausweiten, ausgerechnet ein hoher Vertreter der Labour-Party in der Öffentlichkeit nichts besseres zu tun hat, als angesichts dieser Verbesserungen von "inhaltlich und ästhetisch fragwüdrigen Gesetzen" zu schwafeln.


    Es mag sein, dass die Gesetzesvormulierungen nicht den hohen ästethischen Standards einiger hoher Herren, die vorgeben, die Interessen der Arbeiterschaft zu vertreten, genügen. Ja, es mögen sich nicht die wohlgestelztesten Ssatzformulierungen in den Gesetzesvorlagen wiederfinden. Aber eines dürfte ganz klar und deutlich zum Ausdruck kommen: wozu Labour seit spätestens Mai 2020 nicht in der Lage war: wir bringen es auf den Weg: eine spürbare Verbesserung der Lebensumstände der Menschen.


    Vielen Dank.

  • Mr Clerk,


    die Intentionen der Regierung in dieser Fragen sind durchaus zu loben, ihre Umsetzung allerdings leider weniger.


    Ich muss sagen, dass mich die letzten Sätze der sehr ehrenwerten Abgeordneten von Greater Aldenroth gleichzeitig amüsiert, erleichtert und entsetzt haben. Erleichtert, weil man sich damit im Home Office wohl selbst bewusst ist, wie unausgegoren dieser Entwurf ist. Schon der Form nach ist er ja nicht einmal in sich selbst einheitlich und entspricht schon gar nicht den einheitlichen Konventionen, die bisher jede andere Regierung einzuhalten vermochte. Inhaltlich sieht es mit der Konsistenz nicht wesentlich besser aus. Entsetzt, weil sie es offenbar nicht für nötig hielt, diese Schlampereien korrigieren zu lassen und diesem Haus einen ausgereiften Vorschlag zu unterbreiten, wie es der Würde des Hauses entsprechen würde. Dies spricht für einen mangelnden Respekt des Home Office unter der Leitung der sehr ehrenwerten Abgeordneten gegenüber dem Parlament, und ich erwarte, dass das abgestellt wird. Amüsiert schließlich, weil sie offenbar tatsächlich meint, diese Mängel mit einem Satz vom Tisch wischen zu können.


    Inhaltlich möchte ich zunächst anmerken, dass die Regelungen nicht widerspruchsfrei sind. Artikel 7 und 8 wurden wohl hastig hinzugefügt - wie an der unterschiedlichen Schriftart zu sehen ist - und die übrigen Artikel nicht entsprechend angepasst. Auch die logische Folge aus Artikel 2, dass nämlich Rentner, die kein Einkommen mehr beziehen, nicht mehr versichert sind und damit offenbar keine Leistungen beziehen können, ist absurd. Ich denke, ich muss nicht jedes einzelne Beispiel im Gesetzestext aufzählen. Auf Fehler dieser Art sollte der Gesetzesentwurf - er ist im Übrigen kein Gesetz ("Act"), sondern ein Entwurf ("Bill") und auch als solche zu bezeichnen - grundsätzlich noch einmal überprüft werden.


    An dieser Stelle möchte ich dann zu konkreten Fragen zu einzelnen inhaltlichen Punkten für die sehr ehrenwerte Abgeordnete kommen:

    • Warum möchte die Regierung Ihrer Majestät eine neue Versicherungsgesellschaft gründen anstatt die Aufgaben in die bestehende National Insurance Agency zu integrieren? Die andere direkt damit verbundene Frage ist, warum die Versicherung nicht im Compulsory Insurance Act geregelt wird, da es ja offenbar auch eine Pflichtversicherung ist?
    • Warum hält die Regierung Ihrer Majestät es für gerecht, dass Menschen, die 39 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben, am Ende nichts erhalten? Das ist unmöglich und zeigt, dass es offenbar nicht um die Absicherung der Menschen geht, sondern nur um den Profit für die Versicherungen, wie es von einer konservativen Regierung eben zu erwarten ist.
    • Da Beiträge offensichtlich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes geleistet werden können, ist es tatsächlich Absicht der Regierung Ihrer Majestät, dass Menschen in Albernia generell noch bis ins Jahr 2063 weiterhin keine gesetzliche Rente beziehen können? Inwiefern hält die Regierung es gerechtfertigt, dass Menschen, die jetzt mitten im Arbeitsleben stehen und keine 40 Jahre ab jetzt mehr arbeiten können, trotzdem Beiträge zu einer sogenannten Versicherung leisten müssen, von der sie nie profitieren werden?
    • Wie sieht die erwartete Finanzsituation der Versicherung aus? Wird angestrebt, dass die Versicherung sich gerade selbst trägt, soll sie Gewinne erwirtschaften oder sind Zuschüsse der Regierung eingeplant? Kann die Regierung Ihrer Majestät die erwarteten jährlichen Einnahmen und Ausgaben nennen, sowohl im Jahr 2064, wenn die Versicherung erstmals ihren Regelzustand erreicht als auch auf dem Weg dorthin?
    • Warum legt Art. 6 eine "Mindest"rente fest, wenn sonst nirgends eine andere Höhe der Leistung definiert ist? Stimmt die Regierung zu, dass Art. 6 bedeutet, dass die Rente gemäß diesem Entwurf nach 40 Beitragsjahren - und das ist ja generell das Minimum, bevor überhaupt etwas ausgezahlt werden soll - unabhängig von der Höhe der Einzahlungen etwa 2650 Pfund beträgt?
    • Warum hält die Regierung Ihrer Majestät es für gerecht, dass Witwen, die 800 Pfund an eigenen Einnahmen haben (das ist weniger als ein Drittel der regulären Rente), keine Witwenrente beziehen dürfen? Das ist für viele Witwen quasi ein Verbot, selbst noch berufstätig zu sein, wenn sie kein Geld verlieren möchten. Ist das der Anreiz, den die Regierung setzen möchte?

    Ich nehme an, dass die sehr ehrenwerte Abgeordnete die Unsinnigkeit einiger Punkte selbst einsehen wird. Falls sie zu anderen Punkten Diskussionsbedarf sieht, können wir das an dieser Stelle selbstverständlich gern tun.


    Auch wenn ich meine Ausführungen noch fortsetzen könnte, will ich es für den Moment dabei belassen. Ich erwarte, dass das Home Office sich gründlich noch einmal mit seinem Entwurf beschäftigt und dann mit einer neuen Bill zurückkommt, die sowohl in Form und Typographie einheitlich ist, den Konventionen entspricht und korrekturgelesen ist als auch inhaltlich keine Widersprüche aufweist, damit sich dieses Haus mit den politischen Fragen befassen kann, wie es seiner Aufgabe und Würde entspricht, anstatt einfachste handwerkliche Fehler in unausgegorenem und undurchdachten Schnellschüssen aufzeigen zu müssen. Dieses Haus ist nicht das Lektorat des Home Office und ich verbitte mir, dass es in der Zukunft noch einmal als solches missbraucht wird.


    Vielen Dank.

  • Mr. Speaker,

    right honourable Members of the House of Commons,


    ich danke dem ehrenwerten Abgeordneten aus Eihlann für seinen sehr detaillierten Beitrag zur Beratung des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Bevor ich auf seine Hinweise eingehe, erlauben Sie mir bitte eine grundsätzliche Bemerkung: ich persönlich, und ich bin mir sicher, dass der sehr ehrenwerte Premierminister und die übrigen Kollegen innerhalb der Regierung Ihrer Majestät dem zustimmen können, bin der Ansicht, dass die Beratung einer Gesetzesinitiative tatsächlich eine Beratung in dem Sinne ist, dass die Möglichkeit besteht, dass eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsprozess nicht immer ohne Änderungen passiert. Soll heißen: die Regierung Ihrer Majestät ist immer bereit, konstruktive Vorschläge von seiten der Oppositionsfraktionen zu berücksichtigen und zu überdenken.


    Ich erlaube mir eine weitere Vorbemerkung: sollte der Gesetzestext den Konventionen nicht entsprechen, sol iegt dies nicht am mangelnden Respekt gegenüber dem Parlament, sondern an der mangelnden Praxis. Ich war bestrebt, mich an Vorbilder zu orientieren, so wie ich sie im Roxal Archiv vorgefunden habe, so dass ich davon ausgehen konnte, dass dieser Entwurf den Konventionen entspricht. Gleichwohl trage ich als Ministerin, deren Haus diesen Entwurf erarbeitet hat, ohne Wenn und Aber für Formfehler die Verantwortung.


    Was die unterschiedliche Schriftarten angeht, so ist es in der Tat ärgerlich, dass dies nicht weiter aufgefallen. Es rührt daher, dass der Entwurf mehrmals auf den unterschichsten Ebenen geändert oder ergänzt wurde, dabei wurden unterschiedliche Schrifttypen verwendet. Dass hier nicht auf die unterschiedlichen Schriftformen geachtet wurde, bitte ich zu entschuldigen. Ich meine, dieser Faux-pas lässt sich sehr leicht beheben.


    Kommen wir nun zu Article 2: Hier bitte ich den ehrenwerten Abgeordneten aus Eihlann auf den Wortlaut zu achten und nicht etwas hinein zu interpretieren, was so wededer nach Buchstabe noch nach Geist dort steht.
    Denn es gibt in der Tat Personen im Rentenalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder andere Einkünfte haben, wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Diese Personen sind natürlich auch gemeint wenn es in Article 2 heißt: "Versichert sind alle Personen, die ein Einkommen haben". Diese Formulierung schließt, wie man mit ein bischen Nachdenken unschwer erkennen kann, auch solche Personen ein, die Rentner sind und ein Einkommen - welcher Art auch immer - beziehen. Auch diese sind von der Beitragspflicht erfasst und zahlen daher ein.


    Was den Leistungsbezug angeht, so wird dieser explizit nicht in Article 2 geregelt, sondern in Article 5. Dieser Article trägt nun schon sehr deutlich die Bezeichnung "Leistungsberechtigte". Wenn der ehrenwerte Abgeordnete aus Eihlann die Güte hätte dort nachzulesen, wird er feststellen, dass einem Teil seiner Empörung , zumindest in diesem Punkt, jegliche Grundlage fehlt. Denn: grundsätzlich gilt: "Leistungsberechtigt ist jeder Rentner".


    Warum wird diese Aufgabe nicht der NIA zu übertragen? Dieser Aspekt wurde in der Tat innerhalb des Ministeriums erörtert. Die Entscheidung für die Neugründung, ist der Überzeugung geschuldet, dass Ämter, je größer sie werden, und je mehr Aufgaben sie zu erfüllen haben, schwerfälliger werden.

    Es ist dies letztendlich eine administrativ-technische Entscheidung gewesen, die davon ausgeht, dass kleinere Einheiten mit klar definierten Aufgabenbereichen effektiver und effizienter arbeiten als große administrative Apparate.


    Zur 40-Jahre-Regelung: hier stehen wir vor ein besonderen Aufgabe. Zum Einen ist es so, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung aus den Beiträgen der versicherten Personen finanziert und aus staatlichen Zuschüssen, um ein Abrutschen der gesetzlichen Rentenversicherung in ein Defizit zu verhindern. Auf der anderen Seite können die unter den Punkten 1b und 1c von Article 2 genannten Personen Rentenansprüche erwerben, ohne einzuzahlen.

    Das heißt: um das Ganze bezahlbar zu halten, müssen wir irgendwo eine Grenze ziehen, die es erlaubt zu verhindern, dass die staatlichen Zuschüsse nicht ins Astronomische wachsen.Hier muss in der Tat die Einnahme-Ausgabe-Entwicklung beobachtet werden. Und wenn sich diese besser als erwartet entwickelt, dann bin ich die Letzte, die sich einer Absenkung in den Weg stellt.

    Was einer möglichen Gewinnerwartung angeht, so kann ich Ihnen versichern: es wird eher davon auszugehen sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf staatliche Zuschüsse angewiesen sein wird, und daher von einer Gewinnerwartung keine Rede sein kann. - Es tut mir leid, wenn ich an dieser Stelle Ihre Vorurteile gegenüber konservativer Sozialpolitik nicht gerecht werden kann.


    Eng mit der 40-Jahr-Regel verbunden ist die nächste Frage, nämlich das Personen erst im Jahre 2063 eine Rente ausgezahlt bekommen können.

    Ich denke, dies könnte in der Tat ein wunder Punkt sein, wenn man Article 7 und 8 nicht berücksichtigt: jedem steht es frei, statt in die gesetzliche Rentenversicherung zu gehen, eine private Rentenversicherung abzuschließen, wofür er steuerlich begünstigt wird. Diese privaten Rentenversicherungen sind an den Vorgaben dieses Gesetzes, was die Einzahlungsdauer zum Beispiel angeht, nicht gebunden. Das heißt, bei einer entsprechenden Einmalzahlung könnte gleich am nächsten Tag mit der Auszahlung der Rente in der privaten Rentenversicherung begonnen werden. Hier herrscht weitgehend Vertragsfreiheit.

    Sie sehen also, dass die Articles 7 und 8 nicht ganz so im luftleeren Raum schweben, sondern diese sehr bewusst in das Gefüge der Rentenversicherung eingeflochten wurden.


    Zur erwarteten Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung kann man folgendes sagen (*so* ich halte mich, mangels anderer Vorgaben - zumindest habe ich jetzt keine gefunden- bei diesen Prognosen an das britische rl-Vorbild und gehe von einem Wechselkurs von 1 alb. Pfund = 1 brit. Pfund aus. *so*):

    Bei unseren jetzigen Berechnungen geht die Regierung Ihrer Majestät davon aus, dass etwa 19,5% bis 20% der albernischen Bevölkerung über die Jahre hinweg im Rentenalter sein werden, dass sind rund 15 Mio Personen. Wir gehen des Weiteren von einer Erwerbsquote von 60 bis 61% der Gesamtbevölkerung aus, dass sind also diejenigen, die mindestens 16 Jahre alt und maximal 65 Jahre alt sind, also 45 Millionen Personen mit einem Durchschnittsverdienst von jährlich 37.000 Pfund. Basierend auf diesen Zahlen und ausgehend von der Annahme, dass 15 Millionen Personen im Rentenalter und rentenberechtigt sind und darüber hinaus den Höchstbetrag nach 40 Jahren in Höhe von rund 2.600 Pfund erhalten, gehen die Prognosen dahingehend, dass mit Einnahmen in Höhe von rund 83 Mrd. Pfund und Ausgaben in Höhe von 468,2 Mrd. Pfund aus. Wir hätten bei dieser Extremrechnung, die der sogenannten "kaufmännischen Vorsicht" geschuldet ist, einen Zuschussbedarf in Höhe von 385,2 Mrd. Pfund.

    Die ist übrigens ein weiterer Grund, warum die Leistungen erst in 40 Jahren tatsächlich erbracht werden können: würden wir sofort mit den Rentenauszahlungen beginnen, würde dies im ersten Jahr einen Zuschussbedarf von rund 133 Mrd. Pfund auslösen.

    Um der gesetzlichen Rentenversicherung den Aufbau eines ausreichenden Kapitalstocks zu ermöglichen, ist 40 Jahre lang ein Kapitalzufluss in Höhe von rund 193 Mrd. Pfund erforderlich. Hierfür können unter anderem die Gewinnabführung der Bank of Albernia in Höhe von rund 45,4 Mrd. Pfund entnommen werden, so dass nach derzeitiger Prognose eine Mittelzufluss aus Steuermitteln in Höhe von jährlich 147,6 Mrd. Pfund im ersten Jahr erforderlich ist, Tendenz fallend.

    Dieser Kalkulation liegt bei einer Verzinsung von 5% die Annahme zugrunde, dass die gesetzliche Rentenversicherung einen Kapitalstock von rund 7,7 Billionen Pfund aufbauen muss, um nach 40 Jahren gänzlich ohne staatliche Zuschüsse auskommen zu können.

    Gehen wir - von gerundeten Zahlen ausgehend - davon aus, dass im ersten Jahr der Zuschuss aus dem Steuermitteln bei 148 Mrd. Pfund liegt, der Beitrag aus der Gewinnausschüttung der Bank of Albernia über die Jahre hinweg bei 45 Mrd. Pfund und die Verzinsung konstant bei 5% liegt, kann die Steuerzuschuss im 2. Jahr auf rund 138,4 Mrd. Pfund, im dritten Jahr auf 119 Mrd. Pfund, im vierten Jahr auf 90,6 Mrd Pfund, im fünften Jahr auf 52,56 Mrd. Pfund, im sechsten Jahr auf 7,8 Mrd. Pfund und ab dem siebten Jahr auf 0 Pfund zurückgeführt werden.

    Die Zahlungen aus der Gewinnausschüttung der Bank of Albernia würden bei dieser Modellrechnung 36 Jahre lang bei konstant 45 Mrd. Pfund liegen, ab dem 37. Jahr bei 0 Pfund und das Ziel der Kapitalakkumulation nach bereits 38 Jahren mit rund 7,85 Billionen Pfund erreicht worden sein. Mit diesem Kapital könnte dann jährlich eine Verzinsung in Höhe von rund 390 Mrd. Pfund erzielt werden.


    Die Mindestrente wird als Mindestrente bezeichnet, weil niemand weniger als 1.200 Pfund Rente erhalten soll, um einen würdevollen Lebensstandard halten zu können. Da die Mindestrente selbst ein Standard bildet, nachdem sich die übrigen Zahlen orientieren, ist es nicht notwendig, an anderer Stelle eine andere Leistungshöhe für die Rentenversicherung zu definieren bzw. festzulegen.


    Nach 40 Beitragsjahren beträgt die Höchstrente, wie bereits erwähnt, rund 2.600 Pfund. Wenn also jemand, aufgrund von Erziehungs- oder Pflegeleistungen keine Beiträge eingezahlt hat, erhält diese Person 1.200 Pfund, eine Person, die ein Jahr lang eingezahlt hat bekommt eine Rente in Höhe von 1.224 Pfund, nach zwei Beitragsjahren 1.248,48 Pfund und nach 40 Beitragsjahren 2.601,11 Pfund.

    ...


  • ...


    Nun zu den 800 Pfund Witwenrente: Article 5 Punkt 6 muss gemeinsam mit Article 8 Punkt 2 gelesen und verstanden werden. Ich weiß, dass das etwas kompliziert ist, es ist aber nicht so schwer zu begreifen: Article 8 Punkt 2 schließt zunächst einmal aus, dass Personen sowohl aus der gesetzlichen als auch aus der privaten Rentenversicherung jeweils eine Leistung beziehen können. Sodann nennt dieser Punkt zwei Ausnahmen: zum Einen, dass die Person 40 Jahre eingezahlt hat und zum Anderen, dass die Person Bezieher einer Invaliden-, Witwen- oder Waisenrente ist und - wohlgemerkt: nicht oder - die Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung unter 801 Pfund liegt.

    Hier setzt Article 5 Punkt 6 an: Personen im Rentenalter, deren Rente bei maximal 800 Pfund liegen,erben den Rentenanspruch ihres verstorbenen Ehepartners. Was heißt das nun konkret? Da der Gesetzentwurf ja bereits Mindestrente auf 1.200 Pfund festlegt, wäre eine solche Interpretation, wie sie der ehrenwerte Abgeordnete aus Eihlann vornimmt, witzlos; denn in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Mindestrente, wie bereits gesagt, bei 1.200 Pfund. Was also kann mit diesen 800 Pfund gemeint sein? Natürlich nur ein Anspruch auf Rentenzahlung gegenüber einer privaten Rentenversicherung.

    Um es zu verdeutlichen: nehmen wir einmal an, wir haben zwei Personen: Person A und Person B, beide sind verheiratet und sind Rentner. Person A ist bei gesetzlichen Rentenversicherung versichert und hat einen Rentenanspruch von - sagen wir 1.200 Pfund, Person B ist bei der privaten Rentenversicherung ABC versichert und hat ihr gegenüber einen Rentenspruch in Höhe von - sagen wir - 600 Pfund.


    Jetzt verstirbt Person A und Person B macht geltend, weniger als 600 Pfund Rente zu erhalten. In diesem Fall erbt Person B die Rentenansprüche, die Person A gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Person B bekommt also zum Einen die 600 Pfund aus ihrer privaten Rentenversicherung und die 1.200 Pfund aus der gesetzlichen Rentenversicherung; macht zusammen 1.800 Pfund.


    Wie Sie sehen, lösen sich die vermeintlichen Unsinnigkeiten einiger Punkte in Wohlgefallen auf, wenn man bereit ist, ein bischen nachzudenken.

    Was bleibt? Form und Typographie: das ein Gesetzenwurf kein Act sondern eine Bill ist habe ich mangels Praxis nicht gewusst, die Typographie ist unter ästethischen Gesichtspunkten verbesserungswürdig - das gestehe ich ohne Weiteres zu.

    Insofern bitte ich den Speaker den Text - wenn dies möglich ist - entsprechend zu ändern und gelobe Besserung.

  • Order!


    Ms Bont, ich weise auf die Umgangsformen nach Art. 12 der Standing Orders hin. Die Mitglieder des Hauses sind in direkter Anrede nur von der Sitzungsleitung anzusprechen.


    SimOff:

    Ich nehme an, dass es nicht Teil deiner geplanten Simulation ist, Bont als unfähig darzustellen. Daher würde ich dich - und zwar generell gesprochen, nicht nur in der Frage der Anrede - einfach darum bitten, dich etwas mehr darum zu bemühen, den albernischen Gepflogenheiten zu folgen. Albernia ist nicht einfach Ratelon mit ein paar englischsprachigen Bezeichnungen. Es ist eine MN, in der Konventionen und Traditionen selbst in den Grundlagen des Verfassungsrecht eine viel gewichtigere Rolle spielen als in anderen Staaten, und es hat über zwanzig Jahre an eigener Tradition. Ich finde, dem könnte man mit Respekt begegnen und versuchen, sich anzupassen und dem Vorbild der anderen zu folgen, bis man wirklich verstanden hat, wie diese MN tickt.


    Eine Kleinigkeit noch, die ich in der gesprochene Rede simon nicht ansprechen kann: "Mr." mit Punkt ist die astorische Schreibweise, in Albernia ist es "Mr" ohne Punkt.

  • Mr Clerk,


    ich persönlich, und ich bin mir sicher, dass der sehr ehrenwerte Premierminister und die übrigen Kollegen innerhalb der Regierung Ihrer Majestät dem zustimmen können, bin der Ansicht, dass die Beratung einer Gesetzesinitiative tatsächlich eine Beratung in dem Sinne ist, dass die Möglichkeit besteht, dass eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsprozess nicht immer ohne Änderungen passiert.

    zunächst möchte ich der sehr ehrenwerten Abgeordneten zustimmen, dass selbstverständlich dieses Haus inhaltlich an Entwürfen mitarbeitet und es eher die Regel als die Ausnahme ist, dass Bills nicht unverändert beschlossen werden. Dennoch muss ich meine Erwartung wiederholen, dass Bills, die eingebracht werden, einen gewissen Standard an handwerklicher Qualität aufweisen, damit sich das Haus tatsächlich mit den politischen Fragen des Inhalts beschäftigen kann und nicht erst Ungereimtheiten und innere Widersprüche in der Vorlage auflösen muss, bevor eine solche Diskussion überhaupt möglich wird.


    SimOff:

    Der Premierminister ist "höchst ehrenwert"/"Most Honourable" und nicht nur "sehr ehrenwert"/"Right Honourable". Siehe auch hier


    Was die unterschiedliche Schriftarten angeht, so ist es in der Tat ärgerlich, dass dies nicht weiter aufgefallen. Es rührt daher, dass der Entwurf mehrmals auf den unterschichsten Ebenen geändert oder ergänzt wurde, dabei wurden unterschiedliche Schrifttypen verwendet.

    In der Tat möchte ich das Home Office darauf hinweisen, dass das gesamte Layout einer Bill einem konsistenten Stil zu folgen pflegt, der unter anderem auch Schriftart, Schriftgröße, Schriftstil und Textausrichtung beinhaltet. Es wäre daher anzuraten, dass bereits im Entwurf die korrekte Typographie angewandt wird.


    Kommen wir nun zu Article 2: Hier bitte ich den ehrenwerten Abgeordneten aus Eihlann auf den Wortlaut zu achten und nicht etwas hinein zu interpretieren, was so wededer nach Buchstabe noch nach Geist dort steht.
    Denn es gibt in der Tat Personen im Rentenalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder andere Einkünfte haben, wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Diese Personen sind natürlich auch gemeint wenn es in Article 2 heißt: "Versichert sind alle Personen, die ein Einkommen haben". Diese Formulierung schließt, wie man mit ein bischen Nachdenken unschwer erkennen kann, auch solche Personen ein, die Rentner sind und ein Einkommen - welcher Art auch immer - beziehen. Auch diese sind von der Beitragspflicht erfasst und zahlen daher ein.

    Was Art. 2 betrifft, so möchte ich umgekehrt die sehr ehrenwerte Abgeordnete bitten, zu lesen, was dort tatsächlich steht und nicht, was sie damit meint.


    Das Wesen eines Versicherten ist es in erster Linie, dass er Versicherungsleistungen beziehen kann, wenn der Versicherungsfall eintritt. In vielen Fällen ist er darüber hinaus auch der Beitragszahler, aber das ist nicht der definierende Aspekt. Die Beiträge können auch von einem Drittem, zum Beispiel dem Arbeitgeber, für den Versicherten bezahlt werden. Dieser Artikel definiert also - anders als die sehr ehrenwerte Abgeordete ihn offenbar gerade verstehen möchte - nicht, wer in die Versicherung einzahlen muss, sondern den Kreis derjenigen, die Versicherungsleistungen erhalten können.


    Tatsächlich stimmt sogar der Text des Artikels mit dieser Interpretation überein, denn Art. 2/1b und 2/1c sind ja gerade Fälle, in denen keine Versicherungsbeiträge geleistet werden, aber die entsprechenden Personen trotzdem versichert sind. Er steht nur im Widerspruch mit Art. 5, was dringend aufgelöst werden muss. Andernfalls wäre die wahrscheinlichste rechtliche Interpretation, dass Art. 5 sich nur auf die Rentner aus dem Kreis der in Art. 2 Versicherten bezieht.


    Eng mit der 40-Jahr-Regel verbunden ist die nächste Frage, nämlich das Personen erst im Jahre 2063 eine Rente ausgezahlt bekommen können.

    Ich denke, dies könnte in der Tat ein wunder Punkt sein, wenn man Article 7 und 8 nicht berücksichtigt: jedem steht es frei, statt in die gesetzliche Rentenversicherung zu gehen, eine private Rentenversicherung abzuschließen, wofür er steuerlich begünstigt wird.

    Die Sympathie der sehr ehrenwerten Abgeordneten für die Versicherungsindustrie in allen Ehren, aber ich halte es für äußerst unbefriedigend, wenn eine mit großen Tönen angekündigte gesetzliche Versicherung für weitere 40 Jahre effektiv keine Rolle spielt und das Feld komplett den privaten Versicherungen überlassen wird - die natürlich nur der Menschen Bestes möchte, nämlich ihr Geld.


    Meiner Frage, was denn mit Menschen ist, die 39 Jahre lang eingezahlt haben, ist die sehr ehrenwerte Abgeordnete leider ausgewichen. Wie gesagt halte ich es für völlig inakzeptabel, dass sie leer ausgehen sollen und ihr Geld quasi pflichtverschenkt haben. Ein ganzes Arbeitsleben lässt sich nicht vorausplanen, so dass man sich am Anfang entscheiden könnte, ob eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sich lohnt oder am Ende das ganze Geld weg ist. Das ist keine Rentenversicherung, das ist Glücksspiel!


    Die absehbare Folge ist völlig klar: Kein klar denkender Mensch wird in eine so konstruierte "Versicherung" als Altersvorsorge einzahlen, wenn ein Totalausfall ein nicht unwahrscheinliches Szenario ist - es reicht eine längere Krankheitszeit oder ein Auslandsaufenthalt, um die gesamte Planung, am Ende auf 40 Jahre zu kommen, hinfällig werden zu lassen. Diese "Versicherung" ist also so konstruiert, dass die Beteiligung der Bürger minimiert wird und sie sich vor allem die Fälle von beitragsfreien Leistungen konzentrieren wird. Die Pflichtbeiträge werden dagegen in der Mehrzahl zu den privaten Versicherungen fließen.


    Hier zeigt sich wieder die bekannte konservative Devise: Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.


    Die Lösung ist ganz einfach: Statt einer starren Grenze, ab der es 100% der Leistung gibt und unter der es 0% sind, kann man die Höhe der Leistung auch daran koppeln, wie lange einbezahlt wurde. Wer nur 20 Jahre einbezahlt hat, bekommt die Hälfte dessen, der 40 Jahre einbezahlt hat. Das wäre fair und ein Modell, auf das man sich ohne das große Risiko eines Totalverlusts einlassen kann. Und es würde die Rentenversicherung jetzt schon in großen Maßstab als solche etablieren und nicht erst in 40 Jahren.


    Nach 40 Beitragsjahren beträgt die Höchstrente, wie bereits erwähnt, rund 2.600 Pfund. Wenn also jemand, aufgrund von Erziehungs- oder Pflegeleistungen keine Beiträge eingezahlt hat, erhält diese Person 1.200 Pfund, eine Person, die ein Jahr lang eingezahlt hat bekommt eine Rente in Höhe von 1.224 Pfund, nach zwei Beitragsjahren 1.248,48 Pfund und nach 40 Beitragsjahren 2.601,11 Pfund.

    Im Gesetz wird das auch in Art. 6/2 eine Mindestrente genannt, nicht eine Höchstrente. Ich würde es einfach Rente nennen, denn der Betrag ist ja überhaupt nicht variabel.


    Dass jemand 40 Jahre lang eigene Kinder erzogen hat, ist äußerst unwahrscheinlich. Ist es Absicht, dass die Formulierung sich nicht auf eigene Kinder beschränkt?


    Wie dem auch sei, die Erklärung der sehr Abgeordneten lässt darauf schließen, dass beabsichtigt ist, dass Erziehungsjahre nur für Art. 5 als Beitragsjahre gelten sollen, aber nicht für Art. 6. Das ist sehr missverständlich. Es wäre sinnvoll, im gesamten Gesetzestext eine einheitliche Terminologie zu verwenden. Begriffe sollten klar mit nur einer Bedeutung definiert werden und sollten dann auch immer, wenn diese Bedeutung gemeint ist, verwendet werden.


    In diesem Fall sollte sich die sehr ehrenwerte Abgeordnete ihre Worte über Honorierung der Erziehungs- und Pflegeleistungen sparen. Sie zählen zwar als Bedingung, um überhaupt Rente zu erhalten - wobei diese Bedingung wie gesagt ohnehin ein gravierender Konstruktionsmangel ist - aber sie erhöhen die Rentenleistung nicht im geringsten. Belohnt wird nur, wer brav seine Arbeitskraft der Wirtschaft zur Verfügung stellt. Gerade für eine konservative Regierung ist eine solche familienfeindliche Regelung erstaunlich.

    Hierfür können unter anderem die Gewinnabführung der Bank of Albernia in Höhe von rund 45,4 Mrd. Pfund entnommen werden

    Zum Finanzteil werde ich mich eventuell später noch ausführlicher äußern, aber woher nimmt die Regierung Ihrer Majestät der Annahme, dass die Bank of Albernia nach der Verabschiedung dieses Gesetzes jedes Jahr konstant 45 Millarden Pfund höhere Einnahmen haben sollte als bisher? Ist das angedachte Modell etwa, das fehlende Geld einfach zu drucken?


    Es sei in diesem Zusammenhang auch der Hinweis gestattet, dass die Bank of Albernia unabhängig ist und an Weisungen der Regierung Ihrer Majestät nicht gebunden ist. Eine Anweisung, dass die Bank jährlich zusätzliche 45 Milliarden Pfund zu generieren hat, ist schon allein deswegen undenkbar.


    Hier setzt Article 5 Punkt 6 an: Personen im Rentenalter, deren Rente bei maximal 800 Pfund liegen,erben den Rentenanspruch ihres verstorbenen Ehepartners.

    In Bezug auf Art. 5/6 argumentiert die sehr ehrenwerte Abgeordnete völlig an meinem Punkt - und am Entwurfstext - vorbei. Dort steht nichts von 800 Pfund an Rente, sondern an Einkommen. Was ist zum Beispiel mit Witwen, die selbst - eventuell in Teilzeit - berufstätig sind und mehr als 800 Pfund, aber weniger oder jedenfalls kaum mehr als die ihnen zustehende Witwenrente verdienen? Sollen sie ihre Arbeit aufgeben, damit sie die Ansprüche aus der Rentenversicherung nicht verlieren?

  • Mr Speaker,


    ich schätze die aufschlussreichen Äußerungen des sehr ehrenwerten Abgeordneten für Eihlann und bin dankbar für den konstruktiven Dialog, der sich um dieses bedeutende Gesetzesvorhaben entfaltet hat. Ich möchte auf die von ihm aufgeworfenen Punkte eingehen, bestimmte Aspekte des Gesetzes klarstellen und dabei die zugrunde liegenden Prinzipien bekräftigen.


    Zunächst stimme ich der Auffassung zu, dass Gesetzesentwürfe zweifellos einen gewissen Qualitätsstandard erfüllen sollten. Und genau aus diesem Grund haben wir mit der sehr ehrenwerten Abgeordneten für Aldenroth eine Expertin, die mit äußerster Sorgfalt diesen Entwurf erarbeitet hat. Was man nicht außer Acht lassen darf, ist, dass Gesetze nicht allein aufgrund ihrer Schönheit oder Form bewertet werden, sondern aufgrund ihrer Wirksamkeit und ihrer Fähigkeit, das Leben unserer Bürger zu verbessern. Eine klare und konsistente Terminologie ist von größter Bedeutung, um Verwirrung zu vermeiden und die Prinzipien der Transparenz und Rechenschaftspflicht aufrechtzuerhalten. Wir werden sicherstellen, dass diese Aspekte sorgfältig überprüft und gemäß etablierter parlamentarischer Praktiken verfeinert werden.


    Ich möchte betonen, dass unsere Absicht mit der 40-Jahre-Anforderung nicht darin besteht, irgendeine Person auszuschließen oder zu vernachlässigen. Vielmehr gründet sie sich in der Notwendigkeit, ein nachhaltiges finanzielles Fundament für das öffentliche Rentensystem zu schaffen. Wir sind entschlossen sicherzustellen, dass das System die versprochenen Leistungen erbringen kann, während wir die Fallstricke der Unterfinanzierung und der Überlastung künftiger Generationen vermeiden.


    Was die potenzielle Dominanz von privaten Versicherern über das vorgeschlagene öffentliche Versicherungssystem betrifft, verstehe ich die Bedenken. Wir möchten unsere Bürger keineswegs den Gnaden privater Interessen überlassen. Vielmehr wollen wir sicherstellen, dass ihnen alle Optionen zur Verfügung stehen, damit sie informierte Entscheidungen über ihre Altersvorsorge treffen können. Die richtige Balance zwischen öffentlichen und privaten Lösungen zu finden, ist von entscheidender Bedeutung.


    Zur Frage der Witwenrente bei gleichzeitigem Einkommen möchte ich betonen, dass wir die Komplexität erkennen und uns dazu verpflichten, Bestimmungen zu schaffen, die fair, gerecht und frei von unbeabsichtigten Konsequenzen sind. Unser Ziel ist es, ein System zu entwerfen, das es den Menschen ermöglicht, bei Bedarf weiterhin aktiv im Arbeitsmarkt tätig zu sein, ohne sie für ihr Engagement zu bestrafen.


    Die Absicht dieses Gesetzes besteht darin, einen robusten und ausgewogenen Rahmen für die Altersvorsorge zu schaffen, der sowohl den Bedürfnissen unserer Bürger als auch der langfristigen Nachhaltigkeit des Systems gerecht wird. Die Vielfalt der Perspektiven und Einsichten, die geteilt wurden, unterstreicht die Bedeutung einer rigorosen und durchdachten parlamentarischen Debatte. Ich bin zuversichtlich, dass wir durch unsere gemeinsamen Anstrengungen diese Gesetzgebung verfeinern können, um die Interessen der Menschen, die wir hier vertreten, besser zu bedienen.


    Vielen Dank.

    userIconImage-15.png

    THE RT HON JOHN EDMUND MOYNAHAN MP

    LEADER OF THE CONSERVATIVE PARTY

  • Mr Clerk,


    ich beantrage eine weitere Verlängerung der Aussprache, um der sehr ehrenwerten Antragstellerin die Gelegenheit zur Antwort zu geben.


    SimOff:

    Wollte Bont nicht eigentlich schon seit ein paar Tagen wieder da sein? :/

  • Mr Clerk,


    ich beantrage eine weitere Verlängerung der Aussprache, um der sehr ehrenwerten Antragstellerin die Gelegenheit zur Antwort zu geben.


    SimOff:

    Wollte Bont nicht eigentlich schon seit ein paar Tagen wieder da sein? :/

    SimOff:

    Ich bitte um Nachsicht. Hin und wieder weicht die Realität von meiner Planung ab. 8)

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