My Lords!
The Most Honourable The Countess Caerwyn ersucht um Aussprache zu folgender Bill:
Parliament Reform Amendment Bill
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Amendment
Article 3 des Parliament Reform Act wird wie folgt neu gefasst:
Article 3 - Inaktivität des House of Lords
(1) Sollte das House of Lords nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Übersendung eines Beschlusses des House of Commons mit seinen Beratungen beginnen, so gilt der Beschluss des House of Commons als durch das House of Lords gebilligt. Eröffnet der Lord Chancellor die Aussprache nicht binnen 72 Stunden, so steht es jedem Mitglied des Hauses frei, die Aussprache zu eröffnen. Das entsprechende Mitglied des Hauses übernimmt für diesen Geschäftsgang die Sitzungsleitung. (2) Sollte das House of Lords nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Übersendung eines Beschlusses des House of Commons einen Beschluss über die Billigung oder Ablehnung des Beschlusses des House of Commons getroffen haben, ist durch den Lord Chancellor - oder jedes andere Mitglied des Hauses - unverzüglich eine Abstimmung einzuleiten.
Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 72 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert oder bei Mangel vorzeitig beendet.