Parliament Reform Amendment Bill

  • My Lords!


    The Most Honourable The Countess Caerwyn ersucht um Aussprache zu folgender Bill:


    Parliament Reform Amendment Bill


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Article 1 - Amendment

    Article 3 des Parliament Reform Act wird wie folgt neu gefasst:

    Article 3 - Inaktivität des House of Lords

    (1) Sollte das House of Lords nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Übersendung eines Beschlusses des House of Commons mit seinen Beratungen beginnen, so gilt der Beschluss des House of Commons als durch das House of Lords gebilligt. Eröffnet der Lord Chancellor die Aussprache nicht binnen 72 Stunden, so steht es jedem Mitglied des Hauses frei, die Aussprache zu eröffnen. Das entsprechende Mitglied des Hauses übernimmt für diesen Geschäftsgang die Sitzungsleitung. (2) Sollte das House of Lords nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Übersendung eines Beschlusses des House of Commons einen Beschluss über die Billigung oder Ablehnung des Beschlusses des House of Commons getroffen haben, ist durch den Lord Chancellor - oder jedes andere Mitglied des Hauses - unverzüglich eine Abstimmung einzuleiten.


    Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 72 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert oder bei Mangel vorzeitig beendet.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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  • Your Highness,


    vor einiger Zeit haben die parlamentarischen Häuser eine notwendige und nach wie vor richtige Reform des House of Lords auf den Weg gebracht. Es ist aber festzustellen, dass die Formulierungen - und der knappe Zeitrahmen - es zulassen, dass durch temporäre oder längere Abwesenheit des Lordkanzlers Aussprachen nicht eröffnet werden. Ich erinnere dazu an das jüngste Beispiel aus der letzten Wahlzeit. Dies gilt es zu vermeiden, denn - und das will ich keinesfalls für den letzten Fall unterstellen! - es ist möglich, dass die Nichteröffnung einer Aussprache auch aus politischen Gründen erfolgen kann. Daher die Änderung in Absatz 1.


    Ähnlich verhält es sich in Absatz 2. Auch hier könnte durch entsprechende Verweigerung einer Abstimmungseröffnung dazu kommen, dass durch Fristablauf die Zustimmung zu einem Gesetz automatisch erfolgt - selbst wenn in vorangegangener Diskussion die klare Mehrheit des Hauses gegen eine Bill erkennbar ist. Ich gebe zu, dass ich mit der letzten Formulierung nicht in Gänze zufrieden bin, lade aber alle weiteren Lords herzlich ein, hier ggf. eine geeignetere Formulierung zu finden.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

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  • My Lords!


    Ich kann die Intention des Antrages der The Most Honourable The Countess Caerwyn gut nachvollziehen. Mir scheint er aber grundsätzlich überflüssig zu sein: Nicht nur, weil für die Lords spiritual and temporal einige ungeschriebene Gesetze gelten - in der Vergangenheit wurde absichtlich auf die Etablierung einer Geschäftsordnung verzichtet -, sondern auch, weil es geschriebenes Gewohnheitsrecht gibt. Dieses reicht meines Erachtens für die geschilderte Problematik völlig aus. Ich zitiere aus Kapitel 1 des Zweiten Buches des AACL:


    11. [Das House of Lords] tagt unter dem Vorsitz des Lord Chancellors. Im Falle einer längerfristigen Verhinderung kann der König ein anderes Mitglied des House of Lords durch Letters Patent bis zum Ende der Verhinderung zum Lord Speaker ernennen. Ist der Lord Chancellor abwesend und kein Lord Speaker ernannt oder dieser ebenfalls abwesend, so übernimmt derjenige Anwesende die Sitzungsleitung, der dem House of Lords am längsten angehört. Sollte dies auf zwei Anwesende gleichermaßen zutreffen, so übernimmt derjenige, dessen letzte Leave of Absence länger her ist, oder im Fall erneuter Gleichheit, der am längsten Bürger Albernias ist.

    Ich lehne es darüber hinausgehend ab, dass sich die Lords selber zwingende Fristen auferlegen, wie sie der Antrag vorsieht. Die damalige Gesetzesinitiative war aus dem Unmut der Commoners entstanden, weil die Lords einige Gesetzgebungsverfahren verzögert haben. Die Mitglieder dieses Hauses sollten ihrer Stellung in der Gesetzgebung nicht noch weiter beschränken. Zumal ich darauf hinweisen möchte, dass dieses Haus ohnehin immer sehr kurze Fristen für Aussprachen und Abstimmungen praktiziert hat.


    Im Ergebnis werde ich der Bill nicht zustimmen können.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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  • Your Highness,


    die Vertretungsregelungen sind mir wohl bewusst. Aber auch sie garantieren nicht zwingend die Eröffnung einer Debatte. Die Fristen, die das bisherige Gesetz vorsieht sind eng und zwingen uns zu zügigem Handeln. Je später eine Debatte eröffnent wird, desto weniger Zeit bleibt uns zu Beratungen, da die bisherige Frist aus Absatz 2 uns aktuell selbst in laufender Debatte den Vorgang aus der Hand nimmt.


    Your Highness, die vorliegende Bill will eben wieder Handlungsspielräume eröffnen und nicht die Rolle des House of Lords weiter beschränken. Wir können gerne auch eine grundsätzliche Neufassung dieser Regelung vorsehen, da ich mir vorstellen könnte, im aktuellen House of Commons entsprechend wohlwollendere Mehrheiten zu finden.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

    coadycesmallsig.png


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