Diskussion betreffend Konventionstext

  • Ich denke, wir sollten lieber zusehen, einen kompletten Änderungsantrag zu entwerfen, der alle anstehenden Themen abdeckt und weitere Änderungen für die nächsten ein oder zwei Jahre möglichst unnötig macht. Schließlich muss jede solche Änderung in jedem Staat ratifiziert werden und ist deswegen mit einem gewissen Aufwand verbunden.

  • Gut, dann sollten wir uns dieser Punkte annehmen. Ich gehe mal auf den ersten Themenschwerpunkt ein, die Exzellenz Mehregaan zu Beginn dieser Beratungen aufgeworfen hat, wobei ich mir erlaube, die einzelnen Punkte dieses Themenblocks leicht umzusetzen und zu ergänzen:


    1. die Frage nach der Gerichtsbarkeit soll heißen, wenn aus dem Land Mustermanien jemand gegen die Polkonvention verstößt:
    a. Wie werden Verstöße aufgedeckt?
    b. Wer hält ihn auf?
    c. Wie wird er aufgehalten?
    d. Nach welchem "Recht" wird verurteilt?


    1a. Wie werden Verstößen aufgedeckt?
    Hierzu könnte entweder eine gemeinsame Beobachtermission gebildet werden , wobei die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmte Komponenten zur Verfügung stellen (z. B. Satellitenüberwachung, Kontrollflüge, Patrouille am Boden). Alternativ: die einzelnen Mitgliedsstaaten führen in Eigenregie eine Überwachungen durch, die vom Hochkommissar koordiniert werden.


    1b. Wer hält ihn auf?
    Dann die eigentliche Frage, wie er aufgehalten wird: Eine Möglichkeit wäre die Bildung einer "PK-Eingreiftruppe" bestehend aus Polizei- und Grenzschutzeinheiten sowie die Bildung eines militärischen "PK-Einsatzkommandos". Alternativ wäre eine Mandatierung einzelner oder aller Mitgliedsstaaten mit dem Ziel, einen gegenwärtigen Verstoß zu beenden. Als dritte Möglichkeit käme meines Erachtens in Betracht, dass zusätzlich zu den PK-Einheiten einzelne oder alle PK-Mitgliedsstaaten mandatiert werden können, wenn die PK-Einheiten überfordert sein sollten.


    1c. Wie wird er aufgehalten?
    Je nachdem, wie "hoch" der Widerstand ist, der vom Täter ist bzw. mit welcher Art von Widerstand zu rechnen ist, könnte die "PK-Eingreiftruppe" oder das "PK-Einsatzkommando" eingesetzt werden. Dabei kann, wie bei normalen Polizeieinsätzen auch, eine schrittweise Eskalation greifen, um die Beendigung durch einen freiwilligen Verzicht des Täters auf eine Fortführung des Verstoßes zu ermöglichen.
    1d. Nach welchem Recht wird geurteilt?
    Ich denke, dass Basis zunächst einmal die Polkonvention ist. Alternativ könnten wir uns darauf verständigen, dass die Polkonvention Basis für Täter ais den Signatarstaaten der Polkonvention sind sowie aus Staaten, die weder die Polkonvention noch den Polvertrag ratifiziert haben. Für Täter, die aus Staaten kommen, die den Polvertrag ratifiziert haben, könnten wir den Polvertrag einfach anwenden.
    Da weder die Polkonvention noch der Polvertrag strafrechtliche Sanktionen enthält, könnte entweder nach dem Strafrecht des Staates geurteilt, wohin der Täter überstellt wird, womit auch die Frage der Gerichtsbarkeit und des Strafvollzugs geklärt wäre oder wir schaffen ein "Polstrafrecht" einschließlich einer "Polgerichtsbarkeit". Der Strafvollzug könnte dann einzelnen Mitgliedsstaaten übertragen werden.

  • Ich danke Exzellenz Bont für diesen konstruktiven Vorschlag, den ich zur Kenntnisnahme an meine Regierung weiterleiten werde. Ich bin mir sicher, dass in Kürze eine Antwort erfolgen wird und ich neue Instruktionen erhalten werde.

    Botschafter des Kaiserreiches Chinopien im Königreich Albernia
    Vertreter des Kaiserreiches beim Internationalen Hochkommissariat f. d. Polgebiete

  • Die Regierung Ihrer Majestät berät zur Stunde den Entwurf. Bei Punkt 1b besteht die Tendenz derzeit eher hin zu einem "Polstrafrecht" einschließlich einer "Polgerichtsbarkeit".

    Flora McBoyd
    HVM Ambassador in the Kinrick o Albernia
    HVM Delegate tae the International Heich Commission for the Polar Regions

  • Die vernische Regierung spricht sich für ein "Polstrafrecht" einschließlich einer "Polgerichtsbarkeit" (bspw. eines 'Internationalen Gerichtshofs für die Polgebiete') aus.

    Flora McBoyd
    HVM Ambassador in the Kinrick o Albernia
    HVM Delegate tae the International Heich Commission for the Polar Regions

  • Ein vom Hochkommissariat einseitig erlassenes Polstrafrecht hält die eldländische Regierung für gleichwertig zur Einrichtung eines Protektorats, wozu ich nur auf meine Stellungnahme aus dem September verweisen kann. Einer solchen Vorgehensweise mangelt es an jeglicher Legitimation und sie ist allenfalls zur Auslösung neuer Konflikte geeignet. Eldeyja muss sich daher vehement gegen solcherlei Ideen aussprechen.


    Darüber hinaus hielte ich es für kaum praktikabel, ein solches Strafrecht zu erstellen und zu pflegen. Denn letztendlich setzt das eine Weltregierung voraus.

  • Soweit ich Exzellenz Bont verstanden habe, sollte sich das Strafrecht auf einer gemeinsamen Übereinkunft zwischen PK und Vertragsstaaten beruhen. Unter dieser Voraussetzung hat die vernische Regierung ihre Positionierung vorgenommen. Eine einseitige Aktion seitens der PK käme in der Tat dem Protektorat sehr nahe, was wir nach wie vor ablehnen.

    Flora McBoyd
    HVM Ambassador in the Kinrick o Albernia
    HVM Delegate tae the International Heich Commission for the Polar Regions

  • Exzellenz Bont sprach zumindest davon, die Polkonvention auf Bürger von Staaten anzuwenden, die weder die Polkonvention noch den androsischen Polvetrag unterzeichnet haben. Das halte ich nicht für legitim.


    Was die Geltung nur für Bürger eines Staats, der eine entsprechende Vereinbarung trifft, angeht, ist das natürlich theoretisch möglich. Praktisch halte ich eine Einigung aller Staaten auf ein gemeinsames Strafrecht und eine gegenseitige Anerkennung darauf basierender Gerichtsurteile für utopisch.

  • Nun, Exzellenzen, dennoch müssen wir eine Antwort auf die Frage finden, nach welchem Recht bestraft werden soll. Da weder die Polkonvention noch der Polvertrag irgendwelche strafrechtlichen Sanktionen enthalten, sehe ich derzeit keine andere Möglichkeit als die von mir genannten. Was natürlich nicht heißen soll, dass es keine weiteren geben könnte.

  • Exzellenzen, die Frage ist doch, ob wir uns anmaßen können, so eine Person zu bestrafen?


    Ich halte das juristisch nicht für tragbar. Die Staaten, welche die Polkonvention oder den Polvertrag unterschrieben haben, haben die Ziele damit zu nationalem Recht gemacht. Hier kann jeder Staat entsprechende Straftatbestände für seine Bürger einführen, die gegen die Polkonvention verstoßen. Natürlich wäre es sinnvoll, diese Strafen dahingehend zu harmonisieren, dass annähernd überall die gleichen Strafen verhängt werden. Noch besser wäre es, ein entsprechendes Strafrecht zu schaffen, dem alle Staaten beitreten, wie es wohl Exzellenz McBoyd vorschwebt. Das dürfte jedoch aktuell illusorisch sein.


    Staatsbürger von Staaten, die weder Polkonvention noch Polvertrag unterzeichnet haben, sind formal nicht an die Konvention gebunden. Daher kann es für uns als Polkommission nur unsere Aufgabe sein, solche Personen daran zu hindern, die Ziele unserer Konvention zu unterlaufen bzw. ein solches Unterlaufen abzustellen. Eine strafrechtliche Komponente sehe ich nicht legitimiert, da bin ich ganz bei Sir Jonas.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

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  • Auch wenn sich noch nicht alle Vertreter zu Wort gemeldet haben, zeichnet sich doch ab, dass weder die Idee eines Protektorats noch die Idee eines Polstrafrechts konsensfähig zu sein scheint, da das Erstere von vielen als nicht erwünscht und das Zweite als nicht machbar angesehen wird, wenn ich die Äußerungen soweit richtig interpretiere.


    Ich erlaube mir daher, zunächst die erste Frage in den Mittelpunkt der Beratungen zu rücken:
    1a. Wie werden Verstößen aufgedeckt?


    Hierzu könnte entweder eine gemeinsame permanente Beobachtermissionen gebildet werden , wobei die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmte Komponenten zur Verfügung stellen, z. B. Satellitenüberwachung, Kontrollflüge, Patrouille am Boden. Alternativ: die einzelnen Mitgliedsstaaten führen in Eigenregie eine Überwachungen durch, die vom Hochkommissar koordiniert werden.

  • Ich erlaube mir daher, zunächst die erste Frage in den Mittelpunkt der Beratungen zu rücken:
    1a. Wie werden Verstößen aufgedeckt?


    Hierzu könnte entweder eine gemeinsame permanente Beobachtermissionen gebildet werden , wobei die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmte Komponenten zur Verfügung stellen, z. B. Satellitenüberwachung, Kontrollflüge, Patrouille am Boden. Alternativ: die einzelnen Mitgliedsstaaten führen in Eigenregie eine Überwachungen durch, die vom Hochkommissar koordiniert werden.


    Wo soll da jetzt ein Unterschied zu den bisherigen Regelungen sein? Insbesonder Art. 10/4: "Die Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft können jederzeit Luftbeobachtungen über einzelnen oder allen Gebieten der Arktis und der Antarktis durchführen."

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

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  • Die Vereinigten Staaten befürworten ganz klar ein Protektorat, alternativ zumindest ein Polstrafrecht. Alles andere lässt uns wie bis anhin ein zahnloser Eisbär, oder schon eher ein Pinguin bleiben.

    Dr. Jeremy Goldberg
    US Delegierter im Hochkommissariat zum Schutz der Pole

  • Neu wären entweder die gemeinsamen Beobachtermissionen oder die Koordinierung durch den Hochkommissar.


    Wenngleich ich beides für sinnvoll halte, sehe ich doch keinen Grund einer entsprechende Änderung, da beider bereits möglich und wünschenswert wäre. Davon abgesehen kann aber auch dei dezentrale Aufklärungsarbeit durchaus Vorteile mitsichbringen.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

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  • Die Vereinigten Staaten befürworten ganz klar ein Protektorat, alternativ zumindest ein Polstrafrecht. Alles andere lässt uns wie bis anhin ein zahnloser Eisbär, oder schon eher ein Pinguin bleiben.



    Die Demokratische Union würde ebenfalls dahin tendieren. Das hätte den Vorteil, dass ein Stück weit Rechtssicherheit geschaffen werden würde, und zwar dahingehend, dass jeder weiß, mit welcher Strafe auf welchen Tatbestand international zu rechnen ist.

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