2008/06/02 Order of Cranberra Act

  • Right Honourable Members of the House,


    der Senate, hat den folgenden Antrag eingebracht:



    Ich erteile hierzu der Right Honorable Madam Speaker of Senate, Kimberly Stanliss, das Wort.


    Im Anschluß ist die Aussprache eröffnet.

  • Mr Speaker,


    wie den sehr ehrenwerten Mitgliedern des Hauses bekannt sein dürfte, besteht momentan keine gesetzliche Grundlage für den Order of Cranberra, in den verdiente Bürger des Dominions aufgenommen und mit einer Mitgliedschaft geehrt werden. Der Order of Cranberra Act soll diesen Missstand beheben. Der dem Hause nunmehr vorliegende Entwurf basiert auf einem Vorschlag, der sich in der Social Conservative Party seit längerem in der Diskussion befunden hat und zuletzt im Senate einhellige Zustimmung erfahren hat.


    Ich denke daher, dass über den Inhalt Einvernehmen besteht und bitte die sehr ehrenwerten Mitglieder des House of Commons um Zustimmung zum Antrag. Thank you.


    Handlung:

    Sie nimmt daraufhin im Gästerang des Plenums Platz.

  • Mr. Speaker,


    Dem Grunde nach habe ich für meinen Teil an diesem Entwurf nichts auszusetzen und begrüße das Bestreben, den Order of Cranberra auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nicht versäumen, Vorschläge im Detail anzubringen.


    Art. 3 des Entwurfs scheint mir ein wenig komplizierter als nötig zu sein. Zum Einen ist mir nicht klar, welche Funktion der Master neben dem Grand Master des Ordesn ausüben soll. Jedenfalls erscheint es mir etwas umständlich, einen Master zu bestimmen, der dann aber doch wieder den Rang eines Knight Commander einnehmen soll.


    Das ist aber nicht als grundsätzliche Kritik an dem Entwurf zu verstehen.

  • Mr Speaker,


    die Institution des Master neben dem Grand Master hat organisatorische Gründe - der Souverän ist schließlich Ihre Majestät, die Königin, welche bekanntlich in Aldenroth residiert. Insoweit ist auch Kraft Gesetzes keine Stellvertretung durch den Governor General vorgesehen. Somit bleibt einzig, einen Master des Ordens vorzusehen, zu dem in der Regel der Governor General berufen werden sollte.


    Um insbesondere die Rangordnung einzuhalten, soll der Master des Ordens ex officio mit der höchsten Klasse Mitglied des Ordens ausgezeichnet werden. Dies spiegelt die hohe Anerkennung, die eine Berufung zum Master of the Order beinhaltet, adäquat wieder, sollte der Master nicht bereits KOC bzw. DOC sein. Ich halte dies für angemessen.

  • Mr Speaker,


    den Ausführungen der sehr ehrenwerten Senatorin von Gladstone Territory kann ich mich nicht anschließen. In der Tat ist es so, dass der Governor General qua Constitution sämtliche Befugnisse der Krone ausübt, solange sich der Souverän außerhalb der Grenzen des Dominions aufhält. Somit wäre er auch ex officio Vertreter des Grand Master des Ordens, soweit der Souverän seine Rechte nicht selbst ausübt.


    Demzufolge möchte ich vorschlagen, die Stellvertretung des Grand Master durch den Governor General auch in das Gesetz aufzunehmen und die automatische Berufung zum KOC bzw. zur DOC für diesen anzuwenden, so dass eine adäquate Titulatur für den Governor General ab Amtseinführung gewährleistet und dem hohen Amte angemessen ist.

    Sir Robert Charles Wellesley, KAE, KC

    Former Governor General

    Former Prime Minister


    Chairman, Oustburgh Royals


    cl_logo_120.png

  • Mr Speaker,


    ich setze hiermit das Ende der Aussprache auf den 19.06.2008, 20:47 Uhr und bitte um weitere Wortmeldungen bis dahin.

    sig_nimoy.png MC

    Former Minister of Foreign, Home Affairs

    President, Pride of Lionhead SC


    alliance_sig.png

    logo_lionhead_sig.png

  • Mr Speaker,


    mit dem Vorschlag des Prime Minister wäre ich einverstanden und bitte, Artikel 3 Antrages wie folgt abzuändern:


    Zitat

    1) Weilt der Grand Master außerhalb der Grenzen des Dominions, wird er durch den Master des Ordens vertreten. Master des Ordens ist der amtierende Governor General des Dominion.
    2) Der Master des Ordens gilt für die Dauer seines Amtes ex officio als Knight Commander of the Order of Cranberra.

  • Mr Speaker,


    ich möchte darauf hinweisen, dass eine Verlängerung der Aussprache gemäß Standing Orders nur auf Antrag von mindestens der Hälfte der Abgeordneten statthaft ist, ansonsten die maximale Aussprachedauer von 168 Stunden einschlägig ist.


    Insoweit bitte ich um Einleitung der Abstimmung.

    Sir Robert Charles Wellesley, KAE, KC

    Former Governor General

    Former Prime Minister


    Chairman, Oustburgh Royals


    cl_logo_120.png

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!