2023/05/05: First Nations Equipollence Bill

  • Right Honourable Members of Parliament,


    die sehr ehrenwerte Minister of Home and First Nations Affairs hat Aussprache und Abstimmung zu folgender Bill beantragt:


    First Nations Equipollence Bill


    In Anerkennung des Willens der First Nations, die seit Jahrhunderten im Land ansässig sind und ihre Sprache und Kultur trotz vielfältiger Assimilierungsversuche durch die Geschichte hindurch bis in die heutige Zeit erhalten haben, ihre Identität auch in Zukunft zu bewahren,


    unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die First Nations außerhalb der Grenzen des Dominions keinen Mutterstaat haben, der sich ihnen verpflichtet fühlt und Sorge für die Bewahrung und Förderung ihrer Sprache und Kultur trägt,


    im Bewußtsein, dass der Krone und der von ihr berufenen Regierung eine besondere Verantwortung für Schutz, Erhaltung, Pflege und Förderung der Identität der First Nations zukommt,


    unter Berufung auf Art. 2 Constitution Act 1984 sei verordnet auf Geheiss der Krone und mit dem Rat und Einverständnis der im gegenwärtigen Parlament versammelten Abgeordneten des Volkes sowie durch dessen Vollmachten, was folgt:


    Art. 1 - Right of Identity

    (1) Die im Dominion of Cranberra lebenden Bürger der First Nations sind gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes.

    (2) Die First Nations und jeder Angehörige einer solchen Nation haben das Recht, ihre ethnische, kulturelle und sprachliche Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln, frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden.

    (3) Die First Nations und jeder Angehörige einer solchen Nation haben das Recht auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer nationalen Identität. Die Ausübung dieses Rechtes wird von allen staatlichen Stellen im angestammten Siedlungsgebiet der First Nations gewährleistet und gefördert.


    Art. 2 - Affiliation to the First Nations

    Zu den First Nations gehört, wer sich zu ihnen bekennt. Das Bekenntnis ist frei und darf weder bestritten noch nachgeprüft werden. Aus diesem Bekenntnis dürfen dem Bürger keine Nachteile erwachsen.


    Art. 3 - Areas of Settlement

    (1) Das Recht der First Nations auf Schutz, Erhaltung und Pflege seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Der besondere Charakter des angestammten Siedlungsgebietes und die Interessen der First Nations sind bei der Gestaltung der Provinzial- und Kommunalpolitik zu berücksichtigen.

    (2) Zum angestammten Siedlungsgebiet der First Nations im Dominion of Cranberra gehört vorrangig - aber nicht ausschließlich - die Provinz Sanginivut.


    Art. 4 - First Nations' Council

    (1) Der Minister for First Nations Affairs beruft jeweils für die Dauer seiner Amtszeit einen First Nations' Council. Die Mitglieder des Rates sollen Angehörige der First Nations sein. Den jeweiligen Nationen steht hierbei ein Vorschlagsrecht zu.

    (2) Der Rat berät die Regierung Ihrer Majestät und das Parlament. Er hat die Aufgabe, bei allen Beratungsgegenständen, durch die die Rechte der First Nations berührt werden können, die Interessen der First Nations zu wahren.


    Art. 5 - Promotion of Culture

    (1) Das Dominion of Cranberra schützt und fördert die Kultur der First Nations.

    (2) Die Provinzen und Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet der First Nations beziehen deren Kultur angemessen in ihre Kulturarbeit ein. Sie fördern Kunst, Sitten und Gebräuche der First Nations.

    (3) Die Sprachen der First Nations sind zu schützen und zu fördern. Der Gebrauch einer solchen Sprache ist frei.


    Art. 6 - Education and Science

    (1) Das Dominion fördert die Erforschung der Kultur der First Nations als Wissenschaft.

    (2) Kindern und Jugendlichen im angestammten Siedlungsgebiet, deren Eltern es wünschen, ist die Möglichkeit zu geben, die jeweilige Nationensprache zu erlernen.


    Art. 7 - Media

    (1) Im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien sind der Kultur und Sprache der First Nations angemessen Rechnung zu tragen.

    (2) Das Dominion wirkt darauf hin, daß die Kultur und Sprache der First Nations auch in privaten Medien Berücksichtigung finden.


    Art. 8 - International Cooperation

    Das Dominion fördert den kulturellen Austausch zwischen den First Nations auch über die Grenzen Cranberras hinaus. Zu diesem Zweck strebt es eine enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Astor und der Republic of Roldem an.


    Art. 9

    Die Bestimmungen des "Agreement on the legal status of the Mowha Confederation" vom 06.02.2011 bleiben von diesem Gesetz unberührt.

    Julien Brabazon Locksley

    Former Minister of Economy and Finances

    Former Speaker of the Parliament of Cranberra

    CEO Locksley Holding

  • Mr Speaker,


    "Alle Bürger des Dominions sind vor dem Gesetz gleich, es gibt keine unterschiedliche Behandlung in politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Beziehung aus Gründen der Rasse, des Glaubens, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder Herkunft." - So hält es Artikel 2, Constitution Act fest. Alle Bürger des Dominions sind vor dem Gesetz gleich. Diese Feststellung ist zugleich Auftrag für alle staatlichen Stellen, darauf hinzuwirken, dass der Inhalt des Gesetzes in die Lebenswirklichkeit der Menschen überführt wird.


    Das Dominion war stets ein Einwanderungsland, aber auch stets ein Land derer, die schon immer hier gewesen sind. Wir nennen sie heute "First Nations", da sie als erstes unsere Heimat bevölkerten. Nicht immer war das Zusammenleben zwischen den Firsts und den Seconds von Gleichberechtigung, Partnerschaft und Akzeptanz geprägt. Diese Zeiten haben wir allerdings längst hinter uns gelassen und schauen heute in eine gemeinsame Zukunft. Das Dominion ist zu einem modernen Staat geworden, der alle Errungenschaften neuzeitlicher Technologien und humanistischer Erkenntnissegewinne für seine Einwohnerinnen und Einwohner nutzbar macht. Und bei aller Gleicheit vor dem Gesetz gibt es doch Unterschiede. Unterschiede, die weder positiv oder negativ sind - sie sind schlicht vorhanden.


    Mr Speaker, zwar hat die cranberrische Gesellschaft eine Zwei-Klassengesellschaft grundsätzlich überwunden, doch die Schatten der Vergangenheit reichen auch in unsere moderne Gegenwart. Noch immer haben die Angehörigen der First Nations nicht überall die Gleichheit erfahren können, die ihnen nach dem Constitution Act zusteht. Noch immer ist eine Chancengleichheit zu Beginn eines Lebens nicht bei allen Teilen der Bevölkerung identisch. Noch immer gibt es strukturelle Ungleichheit, die es - so will es der Artikel 2 - zu beheben gilt.


    Die Regierung Ihrer Majestät hat daher die vorliegende Bill eingebracht, um den First Nations größere Entfaltungsmöglichkeiten zu geben und ihre Position im gesellschaftlichen Gefüge anzuheben. Zugleich soll das kulturelle Erbe der First Nations, welches für unsere eigene Identität derart wichtig ist und unsere Heimat nach wie vor mitprägt, geschützt und erhalten werden. Dazu gehören auch die Sprachen und deren Erlernung sowie das Sichtbarwerden in Medien, Schulen und höheren Bildungseinrichtungen.


    Mr Speaker, ich werbe um Zustimmung für die vorliegende Bill und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.

    Isserkut Tiktaalaaq
    Former Speaker of Parliament

    Former Minister in the Royal Government

  • Mr Speaker,


    zunächst möchte ich der sehr ehrenwerten Kollegin für den Gesetzentwurf und die engagierte Einbringung danken! Ich möchte neben der inhaltlichen Begründung noch etwas grundsätzliches anfügen.


    Vielleicht mag man sich fragen, ob diese Thema - angesichts des großen Stillstandes der letzten Zeit - derart vordringlich ist, dass es die Regierung als erste Initiative ins Parlament einbringt. Diese Frage möchte ich mit Nachdruck bejahen. Wie Minister Tiktaalaaq ausgeführt hat, gebietet es uns - sofern wir es nicht als moralische Selbstverpflichtung erkennen - die Konstitution, Gleichberechtigung und Chanchengleichheit im Land zu schaffen. Hierbei kommt der Regierung Ihrer Majestät als Exekutive eine entscheiden Rolle zu. Wenn sich HM Government also bei dem ersten Gesetzesvorhaben diesem Thema zuwendet, so geschieht das aus einem tiefen Verantwortungsbewusstsein heraus und unterstreicht den Anspruch, das Dominion und seine Bevölkerung in ihrer Gesamtheit in den Fokus politischen Handelns zu stellen.

    avb2016.png, DC

    - Former Prime Minister of the Dominion of Cranberra -
    Former Senator for Gladstone Territory

  • Right Honourable Members of Parliament,


    als Nichtmitglied der Regierung aber Mitglied der Regierung stützenden Fraktion kann ich den Ausführungen der Regierungsvertreter nur zustimmen. Wie die höchst ehrenwerte Premierministerin ausführte, "kommt der Regierung Ihrer Majestät als Exekutive eine entscheiden Rolle" bei der Schaffung von Gleichberechtigung und Teilhabe aller Bevölkerungsteile zu. Als Speaker dieses Hauses möchte ich aber ergänzen, dass diese Herausforderung eine gesasmgesellschaftliche Aufgabe darstellt, bei deren Lösung auch dem Parlament - aber letztendlich jedem einzelnen Bürger - eine Verpflichtung zukommt. Dieser Verpflichtung sollten wir uns als Parlamentarier - und das sind die sehr ehrenwerte Ministerin und die höchst ehrenwerte Premierministerin ja auch - ebenfalls bewusst sein. Wir nicken hier also nicht nur eine Vorlage der Regierung ab, weil wir die Mehrheit im Haus haben, sondern stimmen aktiv einer Vorlage zu, deren Umsetzung, Einhaltung und Fortentwicklung auch uns gewählten Volksvertretern obliegt.


    Insofern begrüße ich, dass die Regierung in Art. 4/2 die Beratungstätigkeit des First Nations' Council nicht nur auf die Regierung beschränkt, sondern auch dem Parlament zur Verfügung stellt. Ich sehe dies in der Tat als Bereicherung denn als Bürde an.


    Right Honourable Members of Parliament, ich erkenne große Zustimmung zu dieser Bill, so dass ich die Aussprache nach Art. 7/2 Standing Orders verkürze und die Abstimmung einleiten werden.

    Julien Brabazon Locksley

    Former Minister of Economy and Finances

    Former Speaker of the Parliament of Cranberra

    CEO Locksley Holding

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