Dear Members of Assembly,
bitte hinterlassen Sie hier Ihre Anträge und Mitteilungen, an die Assembly of Glens.
Besten Dank!
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Dear Members of Assembly,
bitte hinterlassen Sie hier Ihre Anträge und Mitteilungen, an die Assembly of Glens.
Besten Dank!
Ich beantrage die Diskussion und den Entwurf eines Strafgesetzes.
Guid Preses of the Glens,
die Krone dankt den sehr ehrenwerten Abgeordneten der 1st Assembly für die gleistete Arbeit der letzten Amtszeit und verabschiedet diese mit den besten Wünschen.
Die Beratungen werden hiermit geschlossen.
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Verness Castle, 15th IV. MMXII
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Sehr ehrenwerter Preses, geschätzte Kollegen. Besteht Bedarf, den Forderungskatalog der Pechten, welchen Ihre Majestät erhalten hat, in der Assembly zu diskutieren und gegebenenfalls einen Antrag an die ehrenwerten Lords zu formulieren?
Der Baron stellt fest, daß seine Frage noch nicht beantwortet wurde.
Im TCC wurde diese Angelegenheit diskutiert. Uns ist das Wohl des Realms und eine tragbare Lösung in dieser Sache ein großes Anliegen. Daher sind wir der Ansicht, die Pechtenfrage zuerst in der Assembly zu diskutieren, unsere Resultate in Form eines Gesetzesvorschlages dem House zu überbringen und sodann die Angelegenheit vertrauensvoll in die Hände der sehr ehrenwerten Lords zu legen.
Sehr ehrenwerter Abgeordneter, hat der TCC einen konkreten Gesetzentwurf vorliegen, oder eine anderweitige Beschlussvorlage?
Ansonsten werde ich eine allgemeine Diskussion zum Thema eröffnen.
Wir fangen erstmal mit einer allgemeinen Diskussion an. Möglicherweise bringt der Kronrat ja den Entwurf ein.
Guid Preses o the Glens,
die Krone dankt den sehr ehrenwerten Abgeordneten der 2t Assembly für die gleistete Arbeit der letzten Amtszeit und verabschiedet diese mit den besten Wünschen.
Die Beratungen werden hiermit geschlossen.
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Verness Castle, 7t VIII. MMXII
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Guid Preses,
ich beantrage die Diskussion und Beschlussfassung über das Folgende:
ZitatAlles anzeigenBlae Beuk o verns furrin Affairs
FIRST
Die Aussenpolitik des Ryal Realm o Glenverness ist von Verlässlichkeit und Kontinuität geprägt. Sie richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des Landes und ist zweitens der Freiheit, der Sicherheit, dem Frieden und Wohlstand aller Völker verpflichtet. Bei der Wahl der aussenpolitischen Instrumentarien steht das Ziel stets im Mittelpunkt, so dass der Zweck die Mittel heiligt.
SEICONT
Die Aussenpolitik des Ryal Realms fokussiert sich auf die umliegenden Staaten und scheidet diese in den Inner und Outer Circle, sowie die Spots.
1. The Inner Circle
Zum Inneren Kreis zählen die unmittelbaren Nachbarn Glenverness', wie Albernia, Eldeyja und die Nordmark. Mit diesen Staaten wird eine sehr enge Zusammenarbeit auf möglichst vielen Themenfeldern angestrebt und durch kontinuierlichen Dialog sollen enge Partnerschaften etabliert werden.
2. The Outer Circle
Zum Äusseren Kreis zählen die im Umfeld des Inner Circles befindlichen Staaten wie Bergen, die Demokratische Union, Fuchsen, das Medianische Imperium, Mérolie und die Vereinigten Staaten von Astor. Auch hier ist das Ziel freundschaftliche Kontakte zu etabliert und den regelmäßigen Dialog zu pflegen.
3. Spots
Zu den Spots zählen auf der Welt verstreute Staaten, zu denen das Ryal Realm aus unterschiedlichsten Gründen diplomatische Kontakte pflegt. Hierzu zählen das Naufalitischen Kalifat, die Staaten der Polarkonvention und die Staaten der League of Nations, sofern sich nicht zum Inner oder Outer Circle gehören und Lillemark. Diese Zusammenarbeiten sollten in der Regel projektbezogen sein und einen Nutzen für die gesamtpolitische Lage des Ryal Realms mit sich bringen.THIRT
In Fragen der globalen Aussenpolitik sucht das Ryal Realm den Schulterschluss mit dem Kingdom of Albernia. Eine Abweichung vom albernischen Kurs ist nur in Fällen der Bedrohung des Fortbestandes des Ryal Realms gerechtfertigt und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
FOWERT
Das Ryal Realm betreibt darüber hinaus eine kontaktfreudige und offene Aussenpolitik, die ein Interesse am internationalen Austausch hat. Glenverness fördert den überstaatlichen Dialog und sieht interkulturellen Austausch als Chance für die Erreichung der in Art. 1 genannten Ziele.
FIFT
Die Mathildian Islands sind als Dependencen der vernischen Krone unmittelbar in die Aussenpolitik des Ryal Realms einzubeziehen. In diesem Fall kommt dem Dialog mit den nericanischen Anrainern eine besondere Rolle zu. Die Sicherung des Besitzes und der Ansprüche ist Aufgabe der vernischen Aussenpolitik.
Guid Preses,
zur Mandatsannahme leite ich hiermit den Eid: "I sweer by Amichtie Goad that I will be aefauld and bear suithfast lealtie tae Her Vers Maijesty Queen Hermione, her heirs an' successors, according tae law. So help me Goad!"
Guid Preses,
auch ich leiste zur Mandatsannahme den Eid: "I sweer by Amichtie Goad that I will be aefauld and bear suithfast lealtie tae Her Vers Maijesty Queen Hermione, her heirs an' successors, according tae law. So help me Goad!"
Guid Preses,
nach Art. Sevent Ryal Parliaments Act beantrage ich namens der Conservative Bench, dass die Assembly dem First Meinister o Glenverness von seinem Amt abberuft.
Sehr ehrenwerter Abgeordnete,
hiermit lege ich mein Amt als Preses o Glens analog zu Art. 7 der Standing Orders mit der Neuwahl eines Nachfolgers nieder. Ich übertrage für den Wahlgang die Sitzungsleitung gemäß Art. 7 der Standing Orders dem Lord Heich Stewart.
Guid Preses,
ich bitte um das Wort zur Abgabe einer Cooncil Note (*so* Habe das mal als Begriff für "Regierungserklärung" kreiert. *so*).
Guid Preses,
ich bitte um das Wort zur Abgabe einer Cooncil Note.
Guid Preses,
ich beantrage die Diskussion und Beschlussfassung über das Folgende:
ZitatAlles anzeigenJUISTICE ACT
First
Zur Rechtsprechung im Ryal Realm o Glenverness existieren folgende Institutionen: der Grand-Court o Juistice, der Lower-Court o Juistice, die Clans Heich Commission und der Croun-Court o Juistice.
Seicont
Der Grand-Court o Juistice wird durch das Hoose o Peers gebildet. Dazu wählt das Hoose auf ein Jahr den Lord Heich Juisticiar, welcher juristisch ausgebildet sein muss. Der Lower-Court o Juistice wird durch die Forgaitherin o Glens gebildet. Dazu wählt sie auf ein Jahr den Lord Juistice General, welcher juristisch ausgebildet sein muss. Die Amtszeiten enden mit der Neuwahl eines Amtsträgers
Thirt
Den Vorsitz im Grand-Court o Juistice führt der Lord Heich Stewart. Ist dieser selbst prozessbeteiligt, so wählt das Hoose o Peers für diesen Prozess einen Stellvertreter. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt allein dem Lord Heich Juisticiar. Beklagungsfähig sind vor dem Grand-Court o Juistice sämtliche Mitglieder der vernischen Peerage, sowie die Mitglieder Königlichen Familie. Den Vorsitz im Lower-Court o Juistice führt der Preses o the Glens. Ist dieser selbst prozessbeteiligt, so wählt die Forgaitherin o Glens für diesen Prozess einen Stellvertreter. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt allein dem Lord Juistice General. Beklagungsfähig sind vor dem Lower-Court o Juistice sämtliche Mitglieder der vernischen Gentry, sowie alle Bürger und Einwohner der Ryal Realms.
Fowert
Revisionsinstanz ist in allen Fällen Croun-Court o Juistice. Dieser tagt unter dem Vorsitz der Krone, oder einem von dieser berufenen Lord Heich Constable. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt einer Jury, welche aus dem Lord Heich Juisticiar, dem Lord Juistice General, sowie dem Lord Chief o Clans besteht und ihre Beschlüsse mit Mehrheit fasst. Der zuständige Richter der Vorinstanz hat in der Jury jedoch kein Stimmrecht.
Fift
In Fällen von Organstreitigkeiten ist in allen Fällen der Croun-Court o Juistice zuständig. Ist die Krone selbst prozessbeteiligt, so führt der Lord Chief o Clans den Vorsitz. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt einer Jury, welche aus dem Lord Heich Juisticiar, dem Lord Juistice General, sowie dem Lord Chief o Clans besteht und ihre Beschlüsse mit Mehrheit fasst.
Saxt
Die Courts und die Heich Commission geben sich selbständig eigene Prozessordnungen.
Seevent
Oberste Ermittlungs-, Anklage- und Vollstreckungsbehörde in Strafsache ist Her Majesty's Advocate (Lord Advocate), welcher durch die Krone berufen wird. Er ist gegenüber der Ryal Verns Constabulary weisungsberechtigt.
Echt
Bei Strafverfahren vor einem der Courts ist die Vertretung des Angeklagten durch einen Advocate obligat. Bei Zivilverfahren steht es den Parteien frei, sich durch einen Solicitor vertreten zu lassen.
Guid Preses,
ich bitte um das Wort zur Abgabe einer Cooncil Note.
Guid Preses,
da der Ryal Juistice Act keinerlei Beschränkungen bei der Vergabe der Ämter vorsieht, schlage ich die Lehrstuhlinhaberin für Vernisches Recht an der Königlichen Universität in Glenverdeen, Frau Prof. F. Irving LL.D., DPLP ebenfalls für die Wahl zum Lord Juistice General vor.
Guid Preses o the Glens,
die Krone dankt den sehr ehrenwerten Abgeordneten der 3t Forgaitherin für die gleistete Arbeit der letzten Amtszeit und verabschiedet diese mit den besten Wünschen.
Die Beratungen werden hiermit geschlossen.
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Verness Castle, 10t XII. MMXII
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