NebenID's für die Devolution?

  • Ein meiner Meinung nach entscheidender Punkt warum die Devolution nicht so funktioniert wie vorgestellt ist die Tatsache das im Devolution Act selbst durch den Article 12, Absatz 2 eine alles entscheidende Hürde eingebaut ist.


    Zitat

    Ein Amt in der regionalen Exekutive ist unvereinbar mit einem Amt in der Exekutive des Gesamtstaates.


    Dadurch das man ja im Laufe der Zeit hier in Albernia viele Ämter durchläuft und neuerdings auch zwischen High Politics und Low Politics gelegentlich die Ämter wechselt kann da meiner Meinung nach keine Konstanz reinkommen. Man kann ja schon fast damit rechnen das nach einer Wahl zum HoC der gesanmte Staatsapparat einer Region quasi unbesetzt und damit handlungsunfähig ist. Bestes Beispiel ist Winland, wo zunächste fast die Hälfte der Bürger aufgrund ihrer Ämter gar nicht fähig ist sich in der Exikutive ihrer Region zu beteiligen und dazu der Speaker nach dessen Wechsel ins Parlament dieses Amt auch nicht mehr wahrnehmen darf.


    Ich hätte dazu zwei Lösungsvorschläge:


    [list=1]
    [*]Wir streichen den Article 12, Absatz 2, was ich nicht unbedingt machen wollen würde da es doch vermehrt zu einer unrealistischen Simulation führen würde. Wo kommt es denn schon im RL vor das der Premierminister gleichzeitig Speaker des schottischen Parlaments ist? ;)
    [*]Wir lassen zu das NebenID's die in ihren Regionen das volle Wahlrecht genießen nach einem Wechsel z.B. in die ''Bundesregierung'' eröffent werden können. Somit können alle wichtigen Ämter weiterhin besetzt bleiben und die erworbenen Rechte einer Region müssen nicht mehr durch das HoC entzogen werden.
    [/list=1]

  • Den zweiteren Weg wollte Medea damals gehen und es bestand eigentlich große Zustimmung, daß es einen Versuch wert wäre. Insofern: Bezieht euch einfach in eurem Gesetz nicht mehr auf das gesamtalbernische Wahlrecht, sondern definiert das selber. Es ist eure eigene Entscheidung, die letzten Hindernisse aus Aldenroth wurden vor bald zwei Jahren aus dem Weg geräumt.

  • Hab das mal versucht anzupassen mit der Änderung:


    Zitat

    Der High Chieftain of Fairnhain wird in direkter und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann. Näheres zum Wahlrecht bestimmt das Gesetz.

  • Das ist eher ungünstig, solange es kein anderes Gesetz gibt, das irgendwas regeln könnte. ;) Ich würde schon ganz klar reinschreiben, wer wahlberechtigt ist. Ich bin mir nicht mehr hundertprozentig sicher, wie weit wir waren, aber vielleicht kannst du aus dem medeischen Entwurf was übernehmen?

  • Zitat

    Original von Majes
    Das ist eher ungünstig, solange es kein anderes Gesetz gibt, das irgendwas regeln könnte. ;) Ich würde schon ganz klar reinschreiben, wer wahlberechtigt ist. Ich bin mir nicht mehr hundertprozentig sicher, wie weit wir waren, aber vielleicht kannst du aus dem medeischen Entwurf was übernehmen?


    Also so wie ich das sehe habt ihr damals auch noch nichts zu dieser Sache gemacht. Es ist jedenfalls im letzten mir bekannten Entwurf die Rede vom "gesamtalbernischen Wahlrecht". Wenn dir aber vielleicht trotzdem dazu was für Fairnhain einfällt (z.B. eine Formulierung) dann wäre ich dir sehr dankbar. :)

  • Wie wäre der folgende, an den Election Act angelehnte Article, wobei Art. 3.3, Satz 3 gestrichen wird:


    Zitat

    Art. 5 – Right to vote
    (1) Wahlberechtigt nach diesem Gesetz ist, wer am Tage des Beginns der Wahl seit mindestens sieben Tagen im Besitz der albernischen Staatsangehörigkeit ist.
    (2) Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist.


    PS: Wo kann man eigentlich Neben-IDs anmelden? Ich hätte da noch eine Dame und einen Herrn in Petto. ;)

    Sir Quincy MacDonald KD

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sir Quincy MacDonald ()

  • Hier sollte dann aber nicht die albernische Staatsbürgerschaft entscheidend sein, sondern ob der Wohnort in Winland liegt. Außerdem fehlt noch eine Bestimmung, daß trotzdem niemand zweimal wählen darf - man kann ja in jeder Region beliebig viele Neben-IDs haben.


    Zitat

    PS: Wo kann man eigentlich Neben-IDs anmelden? Ich hätte da noch eine Dame und einen Herrn in Petto. ;)


    *hust* Schreibst du die entsprechende Funktionalität für das Registration Office kurz? ;)

  • Zitat

    Wie wäre der folgende, an den Election Act angelehnte Article, wobei Art. 3.3, Satz 3 gestrichen wird:


    So weit war ich auch schon. ;) Es ging mir um eine Regelung für wahlberechtigte NebenID's. ;)

  • Braucht es doch gar nicht. Schau ins Staatsbürgerschaftsgesetz.


    Majes: Das Gesetz ist nicht von mir, aber da steht die Anmeldepflicht drin. ;)

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  • Um das Thema nochmal aufzuwärmen: Die neuen Lord Lieutenants können doch sicherlich als Neben-IDs ausgestaltet werden, oder? Ich finde, wir sollten das ruhig mal ausprobieren.

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  • Der wunderbare ID-Wechsler begünstigt ein solches Vorgehen ja auch... ;)

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  • Ich würde sagen: Jeder, wie er will. Wer mit seiner Haupt-ID ansonsten nicht sehr beschäftigt ist, kann natürlich auch die verwenden.

    Gale Abercrombie
    Former Minister and MP for Winhall & Windhag

  • Schaut zur Opposition.


    Da gibts sicher ein paar Kandidaten. :D

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  • Wir sind hier in der Society. Selbst wenn man dieses Board wohlwollend als simon interpretiert, ist das ein absolut unpassender Platz. Von meinem Verständnis her ist es sowieso ein simoff-Board und damit noch weniger geeignet... Letztlich paßt wohl keines so richtig, so daß man am ehesten auf das Public-Forum zurückgreifen sollte.

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