Geschätzte Kollegen des Kronrates, wie mir aus der heimischen Wirtschaft zugetragen wurde, besteht der Wunsch nach staatlicher Unterstützung bei der Vermarktung heimischer Produkte im Ausland. Nach eingehender Prüfung - auch der eigenen Auftragsbücher beim EB - bin ich zu dem Entschluss gekommen, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Ich erbitte daher Meinungen zum nachfolgenden Entwurf:
ZitatAlles anzeigenTHE ROYAL TRADING UNION ACT
First
Im Bestreben danach, die heimische Wirtschaft nach Kräften zu fördern und zu unterstützen, wird die 'Ryal Trading Union' (im folgenden: Union) mit Sitz in Glenverdeen geschaffen.
Second
Vorrangige Aufgabe der Union ist die Absatzförderung durch den Export vernischer Produkte, sowie die Vermarktung derer im Ausland.
Third
An der Spitze der Union steht ein vom House of Peers gewählter Preses, welcher Mitglied des Privy Councils sein sollte. Ihm obliegt die Geschäftsführung der Union und er ist gegenüber dem House of Peers zu Rechenschaft verpflichtet und kann durch die Wahl eines Nachfolgers jederzeit abgelöst werden.
Fourth
Jedes Unternehmen im Sinne des Third Article, 1+2 Royal Companies Act (Company oder Firm) mit Sitz in Glenverness kann durch formlose Erklärung gegenüber der Union seinen Beitritt zu selbiger erklären.
Fifth
Die Finanzierung der Union erfolgt zur Hälfte durch die Mitgliedsunternehmen und zur anderen Hälfte durch die Staatskasse. Kommt ein Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, so erlischt die Mitgliedschaft in der Union.
Sixth
Die staatlichen Stellen sind angehalten, die Aktivitäten der Union zu unterstützen und politisch zu flankieren.