Letter from Glenverdeen

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 271 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alpin MacMurray.

  • Frae The First Meinister o Glenverness
    The Maist Hon. Joyce Pommeroy, Marchioness o Pommeroy PC


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    Tae the Prime Minister o the Dominion o Cranberra
    The Maist Hon. Dame Abigail Villeroy-Boch, MP

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    HM Privy Cooncil
    The First Meinister o Glenverness

    The Maist Hon. Marchioness o Pommeroy PC | Verness Castle | Glenverdeen


    19t o October 2023


    Ye Excellency,


    das Ryal Realm o Glenverness hat nicht vergessen, dass Cranberra fest an der Seite derjenigen stand, die sich gegen Unrecht und Unfreiheit auflehnten, als Gotha von Dreibürgen aus einen Flächenbrand entzünden wollte. Nun, da die Horden der sog. Demokratischen Union Ratelon den Frieden stören und das Dominion mit Gewalt überziehen, wird Glenverness fest an der Seite Cranberras stehen. Liebe Kollegin, seien Sie versichert, dass das Ryal Realm nach Kräften unterstützen wird, wo Unterstützung nötig und gewünscht ist. Zögern Sie bitte nicht, HIlfe einzufordern und anzunehmen.


    Please accept, Ye Excellency, the ashuirance o my heichmaist conseederation,


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    First Meinister o Glenverness


    The Maist Hon.
    JOYCE POMMEROY CFV, MA
    Marchioness o Pommeroy, Countess o Sterling an Viscountess o Brigidsburgh
    - Former First Meinister o Glenverness -

  • Frae The First Meinister o Glenverness
    The Maist Hon. Joyce Pommeroy, Marchioness o Pommeroy PC


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    Tae the Prime Minister o the Dominion o Cranberra
    The Maist Hon. Dame Abigail Villeroy-Boch, MP

    wappen_100.png
    HM Privy Cooncil
    The First Meinister o Glenverness

    The Maist Hon. Marchioness o Pommeroy PC | Verness Castle | Glenverdeen


    27t o October 2023


    Ye Excellency,


    zur Ernennung als Prime Minister und der erneuten Übernahme der Regierungsgeschäfte gratuliere ich Ihnen - auch im Namen des gesamten Kronrates - sehr herzlich! Möge Ihre neue Amtszeit friedvoller werden und das Leid in Ihrem Land bald ein Ende finden.


    Auch wenn mir bewusst ist, dass Sie derzeit mit Ihren Gedanken bei den tapferen Soldaten der Cranberrean Forces sein werde, wäre es mir ein Anliegen, wenn sich unseren Länder alsbald auch auf den Austausch von diplomatischen Personal verständigen könnten. Dazu würde ich Ihnen beizeiten einen entsprechenden Entwurf zukommen lassen.


    Please accept, Ye Excellency, the ashuirance o my heichmaist conseederation,


    sign-JP.png
    First Meinister o Glenverness


    The Maist Hon.
    JOYCE POMMEROY CFV, MA
    Marchioness o Pommeroy, Countess o Sterling an Viscountess o Brigidsburgh
    - Former First Meinister o Glenverness -

  • Frae The Verns Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affaris
    The Richt Hon. The Baroness o Crossdale PC, CFV, MA


    stampAneGu130.png


    Tae the Prime Minister o the Dominion o Cranberra
    The Maist Hon. Alwin Culwick, MP

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    HM Privy Cooncil
    The Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affairs

    The Richt Hon. Baroness o Crossdale | Verness Castle | Glenverdeen


    24t o Juin 2024


    Ye Excellency,


    bezugnehmend auf den letzten Schriftverkehr zwischen unseren Regierung möchte ich einen neuen Anlauf zum Aufbau diplomatischer Beziehungen zwischen Cranberra und Glenverness wagen. Gerne komme ich dazu persönlich nach Oustburgh, um das Weitere mit Ihnen zu besprechen.


    Please accept, Ye Excellency, the ashuirance o my heichmaist conseederation,


    davinasign.png

    - Caibinet Secretar -


    davinasign.png CFV, MA
    Baroness o Crossdale
    Generaldirektorin der Nordantika-Union
    Former First Meinister o Glenverness

  • Frae The Verns Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affaris
    The Richt Hon. Alpin MacMurray PC, MA


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    Tae the Prime Minister o the Dominion o Cranberra
    The Maist Hon. Alwin Culwick, MP

    wappen_100.png
    HM Privy Cooncil
    The Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affairs

    The Richt Hon. Alpin MacMurray PC, MA | Verness Castle | Glenverdeen


    27t o August 2024


    Ye Excellency,


    nach dem Regierungswechsel in Glenverness möchte ich an Ihr Gespräch mit meiner geschätzen Vorgängerin, der Baroness Crossdale anknüpfen. Da unsere Länder beide den Willen bekundet haben, zukünftig enger zusammen zu arbeiten, erlaube ich mir, Ihnen den Entwurf eines Vertragswerkes zukommen zu lassen und freue mich auf Ihre Rückmeldung dazu:


    Getragen von dem gemeinsamen Willen nach friedvoller, internationaler Zusammenarbeit im politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens, streben die unterzeichnenden Staaten in gegenseitigem Respekt vor den geschichtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leistungen ihrer Völker eine fortlaufende Verbesserung und Vertiefung der gegenseitigen Kontakte und Beziehungen an, und vereinbaren als gemeinsames Fundament künftigen Handelns diesen Freundschaftsvertrag.


    § 1 - Grundlagen

    (1) Das Dominion of Cranberra und das Ryal Realm o Glenverness (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "positiv" (oder sinnverwandt) ein.

    (2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.

    (3) Die Vertragspartner verpflichten sich, in ihren internationalen Beziehungen auf Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu verzichten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen.

    (4) Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten, Nachrichtendiensten oder ähnlichen Organisationen durch die Vertragspartner im jeweils anderen Hoheitsgebiet, sofern sich diese gegen den Staat und seine Integrität richten. Eine mögliche Zusammenarbeit der Geheimdienste ist hiervon nicht betroffen.


    § 2 - Hoheitsgebiete

    (1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser, an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.

    (2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.

    (3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.

    (4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.


    § 3 - Frieden und Sicherheit

    (1) Die Vertragspartner garantieren für den Erhalt von Frieden und Sicherheit untereinander.

    (2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Tätigkeiten auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.

    (3) Beide Staaten versichern, dass sie sich nicht in die Innenpolitik des Vertragspartners einmischen werden.


    § 4 - Diplomatische Beziehungen

    (1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Diplomaten des Vertragspartners ausweisen.

    (2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Der Gastgeber garantiert jeweils für die Sicherheit der Botschaft.

    (3) Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

    (4) Die Vertragspartner kommen darüber ein, dass die Bürger und Einwohner beider Staaten von einer Visapflichtbefreit sind.

    (5) Die Vertragspartner sind sich darin einig, den gemeinsamen Warenaustausch zu erleichtern und - im Rahmen der nordanticäischen Zollunion - zu einer Vereinfachung der Zollformalitäten zu erreichen.


    § 5 - Gültigkeit und Kündigung

    (1) Dieser Vertrag tritt mit Ratifizierung durch beide Vertragspartner in Kraft.

    (2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.

    (3) Der Vertrag kann einseitig mit einer zweiwöchigen Frist oder in beidseitigem Einvernehmen fristlos gekündigt werden.


    Please accept, Ye Excellency, the ashuirance o my heichmaist conseederation,


    sign-murray.png PC, MA

    - Caibinet Secretar -


    Alpin MacMurray PC

    Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affairs

    Chairman o the Verns Society for Furrin an Fendie Affairs

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